Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

Nein zur Ost-Personenfreizügigkeit Heute Osteuropa - Morgen die Türkei 1 Personenfreizügigkeit heisst ungebremste Zuwanderung. Jeder EU-Osteuropäer - ob aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Malta, Ungärn, Estland, Lettland, Zypern, Litauen oder Slowenien - erhält einen Rechtsanspruch, in die Schweiz einzuwandern, hier Arbeit zu suchen und unsere Sozialwerke in Anspruch zu nehmen. Und bald erhalten auch 68 Millionen Türken diesen Rechtsanspruch. Denn die EU hat beschlossen, am 3. Oktober Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufzunehmen. # Jeder Osteuropäer kann in der Schweiz 6 Monate lang Arbeit suchen. Er «hat das Recht», sich in die Schweiz «zu begeben, um sich eine Beschäftigung zu suchen (...) und sich während sechs Monaten dort aufzuhalten». (Anhang I zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU vom 21.6. 1999, Art. 2, [1]) # Wer eine Stelle findet, erhält eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens fünf Jahren. Er kann bleiben, selbst wenn er die Stelle nicht antritt. (Anhang i, Art. 6, [6]) # Die Aufenthaltsbewilligung gilt auch für Ehegatten, Kinder,Enkel, Eltern und Grosseltern (auch die des Ehepartners). (Anhang I, Art. 3, [2], a und b) • «Grenzgänger benötigen keine Aufenthaltserlaub­ nis.» Grenzgänger ist, wer «einmal in der Woche an seinen Wohnort zurückkehrt» (z. B. per Bus in die Ost­ staaten). (Anhang I, Art. 7) • Jeder EU-Oststudent erhält ein Aufenthaltsrecht - mit Ehegatte und Kindern. (Anhang i, Art. 3, [2], c) • Jeder EU-Osteuropäer hat Anspruch auf Schweizer Sozialleistungen. Er erhält Arbeitslosengelder, Invali­ denrenten, Krankentaggeld, Ergänzungsleistungen. Jeder ist sofort nach Schweizer Standard krankenversichert, inklusive seiner Familie in seiner Heimat. Ost-Personenfreizügigkeit heisst: Jeder hat das Recht auf Zuwanderung in die Schweiz! Wer das nicht will, sagt am 25. September: OSTZHWUNDENMI MCIM 1^1 ••• 1^1 
Sdwwteeftaches Komitee für riehen Artwiteptttze undMldeSMWvwrte Poatfacti 8252,3001 Bern (n(b®oitoJwanderung-netn.ch WMiMr.iMizuMianderung-nein.ch PC 60-176300-2 
Fürstentum Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen 1546 3 SO 
Stellenausschreibung Beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten ist eine Stelle als Praktikant/Praktikantin zu besetzen. Aufgaben: '  1 Der Praktikant/die Praktikantin unterstützt die diplomatischen Mitarbeiter und Mitarbeite­ rinnen des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten bei der ihnen zugeteilten Sachbearbei­ tung zu aussenpolitischen Themen bilateraler und multilateraler Art. Arbeitsort ist Vaduz. Einem jungen Liechtensteiner/einer jungen Liechtensteinerin bietet sich dadurch die Gele­ genheit, Einblick in die Arbeit des diplomatischen Dienstes und der Landesverwaltung und in die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zu erhalten. Anforderungen: Ein abgeschlossenes Universitätsstudium, vorzugsweise rechtlicher, staatswissenschaftlicher oder wirtschaftlicher Ausrichtung bildet die Basis für die Praktikumsstelle. Im Weiteren werden sehr gute Englischkenntnisse und möglichst gute Französischkenntnisse voraus­ gesetzt. Liechtensteinische Staatsbürgerschaft. Dauer des Praktikums Das Praktikum ist auf sechs Monate befristet. Die Mindestdauer beträgt drei aufeinander folgende Monate. Bewerbungen: Haben Sie Interesse? Dann senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis 28. September 2005 an das Amt für Personal und Organisation, 9490 Vaduz. Regierung des Fürstentums Liechtenstein Sven Brandenstein Thomas Hubrich Dagmar Kiewitt s Är Zahnheilkunde eldkirch ktgasse 11 (Hlcnfaithhaus) Aus unsereimeistungsangebot: Kinder- und l*achsenenpraphyl<uie - Äthetische Fwlungsthcrapie mit Kunststoff oder Keramik - Kosmetische Zahnmedizin mit Wiederherstellung in Keramik - Bleaching - Sanfte Laserbehandlung in der Paradontologie - Implantatinn Nahezu alle Behandlungen auf Wunsch auch in sanfter Narkose oder Vollnarkocc möglich. Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung Tel. +43 5522 85220 E-Mail: infoOzahnarzt-praxis-feldkiKhjU oder im Internet unter: www.zahnarzt-praxte-feldklreh.at Bestflk'n Sie noch hi'uU 
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