Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

IVOLKSBLATT DIE TAGESZEITUNG FÜR LIECHTENSTEIN Die neue Mutterschaftsentschädigung Mutterschaft und Beruf sind nicht einfach in Einklang zu bringen. Doch nun erhalten erwerbstätige Mütter ab der Geburt ihres 
Kindes ein Tag- geld. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Neuerungen. Erwerbstätige Mütter können ab 1. Juli 2005 sechs Wochen nach der Geburt über das achtwöchige Arbeits­ verbot 
hinaus bezahlt zu Hause blei­ ben. Beregelt ist die 14 Wochen dau­ ernde Mutterschaftsversicherung im Bundesgesetz über die Erwerbser­ satzordnung (EO). Sowohl Angestellte wie auch selbstständig erwerbende Mütter erhalten während dieser Zeit 80 Prozent des letzten Lohnes in Form von Taggeldern, maximal 172 Franken pro Tag. Fortschrittliche Änderungen Die neue Regelung ist eine Minimal­ vorgabe. Personalreglemente und Ge­ samtarbeitsverträge können darüber hinausgehende Leistungen entrichten. Gemäss Art. 16h EO können auch die Kantone höhere oder länger dauernde Mutterschaftsentschädigungen 
vor­ sehen. Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat an der letzten Juni- Session eine fortschrittliche Ände­ rung beschlossen, die hoffentlich 
Eltern zu werden bedeutet für lange Zeit verbindlich Verantwortung zu übernehmen und für die materielle Absicherung zu sorgen. BM KEYSTONE auch für die Privatwirtschaft weg­ weisend sein wird: 14 Wochen nach der Niederkunft werden 90 Prozent des tollen Gehalts und zusätzliche 
zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei 100 Prozent Lohn als Schwangerschaftsurlaub gewährt, insgesamt also 16 Wochen. 
Eine wichtige Voreussetzung zum Anspruch auf Mutterschaftsentschä­ digung ist die Erwerbstätigkeit der schwangeren Freu zum Zeitpunkt der Geburt Da nach der Niederkunft wäh­ rend 16 Wochen seitens der Arbeit- geberscheft nicht gekündigt werden kann, bleibt der Mutter in der Regel genügend Zeit, nach der Geburt das Arbeitsverhältnis fristgerecht aufzu­ lösen, falls sie nicht weiter arbeiten möchte. Unsicherheiten und offene Fragen Trotz neuer einheitlicher Regelung bestehen weiterhin viele Unsicherhei­ ten 
und offene Fragen: Wie sieht es bei Arbeitslosigkeit und Mutterschaft aus? Wird der Ferienanspruch durch den Bezug des 14-wöchigen Urlaubs gekürzt? Bin ich weiterhin gegen Un­ fall versichert? Mein Baby muss nach der Geburt länger im Spitel bleiben, habe ich dennoch Anspruch ? Kann ich den Anspruch aufschieben? Ich bin IV-Bezügerin, steht mir die Mutter­ schaftsentschädigung ebenfalls zu? Gibt es auch für die Väter einen staat­ lich finanzierten Urlaub? Diese und weitere Fragen rund um Schwangerschaft und Arbeitsrecht werden nebst Erläuterungen zum neuen Gesetz an der nachfolgend aufgeführten Veranstaltung diskutiert und beantwortet 
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