Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

MITTWOCH, 17. AUGUST 2005 S&3I 
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Fürstentum Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen Landesgesetzblätter Am 17. August 2005 werden die Liechtensteinischen Landesgesetzblätter Nr. 168 Finanzbeschluss vom 15. Juni 2005 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und eines Nachtragskredits für die Verwendung von eingezogenen Vermögenswerten aus einem Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten Nr. 169 Finanzbeschluss vom 15. Juni 2005 über die Genehmigung eines Ver­ pflichtungskredites für die Realisierung von Sofortmassnahmen beim Po­ lizeigebäude in Vaduz Nr. 170 Gesetz vom 16. Juni 2005 über die Abänderung des Elektrizitätsmarkt­ gesetzes Nr. 171 Gesetz vom 17. Juni 2005 über die Abänderung des Arztegesetzes ausgegeben. • nUM-caV; Bnrigartiger Dampfgarer mit Betasluftt OfucMoeas Mmpfen, Zartgaren, Profl-Bacfcen und Regenerieren. •hMiNMMmA: Dar Turto unter dm KocMaMernl Sehne«, rictier, (Mache Tastenbedienung. /Maaalaaa MMwalai VW Leistung auf wenig Raum! Neu mit CRtSP - für knusprige Ergebnisse von oben und 
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GEMEINDE GAMPRIN 
gamprinbendern Amtliche Kundmachung Die FL-Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. August 2005 (RA 2005/1920-3031/3032) auf der Grundlage von Art. 3 BauG die vom Gemeinderat in der Sitzung vom 13. April 2005 beschlossene und am 15. April 2005 zum Referendum ausgeschriebene Bau­ ordnungsabänderung in Art. 10 (Zone für landwirtschaftliche Anlagen LA) genehmigt. Diese Bauordnungsänderung tritt 30 Tage nach dieser gegenständlichen amtlichen Kundmachung in Kraft. Mit gleichem Regierungsbeschluss vom 9. August 2005 (RA 2005/1920-3031/3032) hat die FL-Regierung auf der Grundlage von Art. 10 BauG den vom Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung vom 13. April 2005 beschlossenen und am 15. April 2005 zum Referendum ausgeschriebenen Überbauungsrichtplan «Weidgang» genehmigt. Dieser Überbauungsrichtplan «Weidgang» tritt vier Wochen nach dieser gegenständ­ lichen amtlichen Kundmachung in Kraft. Gamprin, 17..August 2005 
Gemeindevorstehung Gamprin Donath Oehri, Gemeindevorsteher Kaufe Autos für Export 079/423 28 54 (auch sonntnejs) km und Zustand egal, auch Unfallwagen und Toyota-Bus + Lieferwagen; gegen Barzahlung. 
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2, die Parzelle 798 mit 887 m 
2, die Parzelle 1513 mit 432 m 
2, die Parzelle 790 mit 5450 m 
2 und die Parzelle 1516 mit 890m 
2 (insgesamt 9918 m 
2) werden vom «Übrigen Gemeindegebiet» in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgewidmet. Mit den angeführten Umzonierungen erhöht sich die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen beim Schulareal von 7821 m2 auf neu 23548 m2. Allfällige Einsprachen können während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat erhoben werden. Gamprin, 17. August 2005 
Gemeindevorstehung Gamprin Donath Oehri, Gemeindevorsteher
	        

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