Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

FREITAG, 22. JULI 2008 •um I INSERATE 
14 Mitteilung an dlt Anleger des First Liechtenstein Swiss Fonds Die First Liechtenstein Investment Fonds Verwaltungs-Aktiengesellschaft. Vaduz als Fondsleitung und die IGT'Bank in Liechtenstein AG, als Depotbank des oben angeführten Anlagefonds haben deren Prospekt mit Anlagereglement vom 21 Oktober 2004 geändert. Die Finan/marktaufsicht {FMA) hat diese Änderungen am 27 Juni 2095 bewilligt Änderung Prospekt mK Anlegeregtement Die Änderungen des Prospektes beziehen sich vor allem auf die Möglichkeiten zur Anlage in andere Investmentunternehmen sowie auf den Rücktritt von Thomas Piske als Verwaltungsrat folglich besteht der Verwaltungsrat nun aus Hern/ Nipp (Präsident). Dr Konrad Bachinger (Vizepräsident) sowie Dr. Magnus Pirovino Des Weiteren wurde der Anhang B «Zusätzliche Angaben für in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Anleger bzw steuerpflichtige Anleger» überarbeitet Es wurden dabei jedoch keine materiellen Änderungen vorgenommen Zudem wurde überafl die Bezeichnung «Amt für Finanzdtenstleistungen» durch «Firwnzmarktaufsfchf (FMA)» ersetzt. Im Ubngen wurden diverse, rem formelle Anpassungen an die aktuellen Verhältnisse im Prospekt vorgenommen. D»e Änderungen des Anlagereglements stellen sich im Einzelnen (Wortlaut) wie folgt dar Abschnitt M. / Nettoinventarwert Autgabe- und RQdtnahmepreis der Anteilscheine t Der Nettoinventarwert eines Anteils ergibt SKh aus dem Verkehrswert des Fondsvermögens, vermindert um anfällige Verbindlichkeiten des Anlagefonds, divi­ diert durch dte Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile. Der Verkehrswert entspricht bet kotierten oder an einem geregelten, dem Publikum offen stehen­ den Markt gebändelten Anlagen dem letzten verfügbaren bezahlten Kurs. Anteile an Investmentunternehmen werden zum jeweils geltenden Rucknahmepreis beweget. In änderen Fällen entspricht der Verkehrswert dem Preis, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Schätzung wahrscheinlich erzielt würde. Der Netto­ inventarwert wird in Schweizer Franken, der Rechnungswährung des Fonds, ausgedrückt. . Der Wen aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, der nicht in der Währung des Fondsvermögens ausgedrückt ist. wird in diese Währung zu den zuletzt verfügbaren Devisenkursen umgerechnet Wenn solche Kurse nicht verfugbar sind, wird der Wechselkurs nach Treu und Glauben von der Fondslertung bestimmt Soweit der Wert von Vermögensgegenständen geschätzt oder nach Treu und Glauben bestimmt wird, muss die Bewertung immer auch allgemein anerkann­ ten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsregetn entsprechen Abschnitt IV. / A / Zugelessene Anlagen 3. Im Weiteren dürfen ausschliesslich Anteile an folgenden Investmentunternehmen («Zielfonds») und nur bis zu insgesamt 5% des Fondsvermögens erworben werden. Anteile von in- und ausländischen Anlagefonds, die die Voraussetzungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen und/oder Anteile von inländischen und ausländischen Anlagefonds, die keine Spezialfonds sind und die in ihrem Sitzland nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen, und ausreichende Gewähr für eine befriedigende Zusammenarbeit zwi­ schen der Aufsichtsbehörde in deren jeweiligen Sitzland und der Finanzmarktaufsicht (FMA) bestehen und bei denen das Schutzniveau des Anlegers dem Schutzniveau eines Anlegers in ein Investmentunternehmen, das der Richtlinie 85/611/EWG entspricht, gleichwertig ist und bei denen insbesondere d«? Vorschriften für die getrennte Verwahrung der Vermögensgegenstände, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und die Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten bestehen, die den Anforderungen der Richtlinie 85/61 t/EWG gleichwertig sind und bei denen die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden, und bei denen die Anteile ohne eine Begrenzung der Zahl der Anteile angeboten werden und die Anleger das Recht zur Rückgabe der Anteile haben Anteile an vorbezeichneten Zielfonds dürfen nur erworben werden, wenn der betreffende Zielfonds nach seinen Vertragsbedingungen bzw. seiner Satzung seinerseits insgesamt höchstens 10% des Wertes seines Vermögens ausschliesslich in Anteilen an Investmentunternehmen anlegt, bei denen es sich ihrerseits nur um Vermögen im vorstehenden Sinne handeln darf. Es dürfen nicht mehr als 25% der ausgegebenen Anteile eines der vorstehend aufgeführten Zielfonds erworben werden Die vorstehend geregelten Anlagegrenzen beziehen sich bei Investmentunternehmen, die aus mehreren Teilfonds bestehen (Umbrella-Fonds), jeweils auf einen Teilfonds Dem Fondsvermögen dürfen keine Ausgabeaufschläge und RücknahmeabscfilSge für die «Zielfonds»-Anteile berechnet werden, wenn der betreffende tZielfonds» direkt oder indirekt von derselben Fondsleilung oder von einer anderen Gesellschaft verwaltet wird, mit der die Fondsleitung durch eine wesent­ liche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist Für das Fondsvermögen dürfen kerne Anteile'an Venture Capital- oder Private Equity- Fonds erworben werden Abschnitt 1VJD.J 
Aufnahme und Gewfthrung von Krediten "" 2 Sie (Die Fondsleitung) darf Kredite für höchstens 10% des Fondsvermogens vorübergehend und mit Zustimmung der Depotbank zu den marktüblichen Kreditbedingungen für die Rückzahlung von Anteilen aufnehmen, sofern dies im Interesse der Anleger notwendig ist Die Wertschriftenleihe gilt dabei nicht als Kreditgewährung 3 Die Fondsleitung darf nur zum Zwecke der Kreditaufnahme im Sinne von Ziffer 2 oben das Fondsvermögen mit Pfandrechten belasten, zur Sicherung ube­ reignen oder zur Sicherheit abtreten Weder die Fondsleitung noch die Depotbank dürfen aber mehr als 25% des Fondsvermogens verpfänden, zur Sicherung übereignen oder zur Sicherheit abtreten Abschnitt IV./ G. / 
Wettere Anlagerestrlktionen 1. Der Anlagefonds darf nicht in fdefmeta/lzertifikate, in Warenkontrakfe oder <n /mmobrlien investieren. Schltnshinwels Das vorliegende Anlagereglement ist am 27 Juni 200S m Kraft getreten Dieser Prospekt mit Anlagereglement ist - mit Ausnahme der Anhange A und B zum Prospekt - am 27 Juni 2005 von der Finanzmarktaufsicht (FMA), Vaduz, bewilligt worden und ersetzt den Prospekt mit Anlagereglement vom 21 Oktober 2004 Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat dem Anlagefonds am 2. September 1997 die Konzession nach dem Gesetz über Investmentunternehmen erteilt Wir weisen die Anleger darauf hin, dass sie die Auszahlung der Anteile in bar verlangen können (Art 5 Abs 2 IUG) Der geänderte Prospekt mit Anlagereglement kann kostenlos bei der First Liechtenstein Investment Fonds Verwaltung-Aktiengesellschaft angefordert werden Vaduz, im Juli 2005 
First Liechtenstein Investment Fonds Verwaltungs-Aktiengesellschafl iMtchluss ttmii.oo Uhr. 
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©»ttk IVOLKSBLATT DIE TAGESZEITUNG FÜR LIECHTENSTEIN IMPRESSUM Pretsevetein Liechtensteiner Volbblan GochMtakttm* Verl*: Diu Sigel, Martin Frömmelt CMMaktan Matin Frömmelt St». Chefrntaktor: Peter Kindle ProdaktiomMtcr: Klaus Teroent RnUktk»: Politik: Martin Frömmelt, Peter Kindle laUnd: Lucas Ebner, Tamara Frömmelt, Martin Risch Wirtschaft: Konielia Pfeifler (Leiterin Wirtschaft) Kultur: Arno Udler Sport: Heim Zöchbauer 
(Leiter Sport), Robert Brilstle, Stefan Lenherr, Michael Benvenuti lMmbcbtr RtdaktioasdleiKt: Karin Hassler. Walter Nigg (freier Mitarbeiter) Fotojouraaliften: Paul Tnimmer, Maurice Shourot, Arno Meusburger Leiter sofa-Redaktiou: Mario Heeb E-Maii-Redaition:  redaJction@voffcsbiatt.Ii   RcdikttaMckntariat: Martina Dfisel-Biedermaim (Tel. +423 237 51 61) Layout: Klaus Tement, Fritz Gauer. Judith Walser, Anja Lotzer, Jürgen Walser Marketiai/VtrluMf: Giulio Cancedda (Leitung), Nadia Freuler. Gilbert Wohlwend Schweiz: Karin Tbeiler Imratrawnalime/Empfang: Natalie Schädler (Leitung), Judith Walser. Jennifer Frick; Tel. +423 237 51 51 Fax:+423 237 51 66, ISDN:+423 237 51 09 E-Mail-inserateverkauf:  inserate@volksblatt.li Susanne Hefali, Tel. +423 237 51 41. AabfeofaVtrkpittouig: Micttle Ehlen E-Mrf-AWwrwaJtmi; aboftvolksblatüi Adnar 
na Rtrfaktk» nad Vertag: FL-9494 Schaan, ZoUstraw 13, Telefon: +423 237 5151 IMdta   Kw Mrt WVwht: Tel.+423 237 5155 Uhlw g|wlrrtiHhwi +423 2375140 DnKfc: Vtonrlberger Medienhaus. Schwarzach Der Vertag übernimml für die Inhalte der 
Amtigen keim Verantwortung. 
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r> Luxemburg (Zahlstelle) BNP Parilws l uxemlx>urg 10A, boulevard Royal I-2M1 Luxemburg in Lwthtensiein Verwaltung*- und Privat Bank AG Aeulestr. 6 M -9490 Vaduz Gemäß den sat/ungsmaftige/i Bestimmungen verfallen ausgeschüttete und von <k'n Inhal*™ von Anteilen der abschüttenden  Anteilskl.is.se  "Classic" fünf |ahre nach ihrer Ausschüttung ni< ht eingeforderte Dividenden und gehen in den Besitz des treffenden Teilfonds über. Der Inhabern von Anteilen tier tbesaurierenden Anteilsklasse zustehende Dividenden- l>etrag wird thesauriert. Bei dieser Gelegenheit werden die Besitzer von inhaberanteils/eitifikalen gebeten, ihre Anleils/ertrfikate, snf«»rn sie dies wünschen, bei der Maupt2ahlstelle oder den anderen Zahlstellen vorzulegen, damit ihre Anteile in eingetragen» Inhaberanteile umgetauscht oder in Namensanieile umgewandelt werden. Die forsten für den vorstehend genannten Umtaust h oder die Umwandlung gehen zu Lasten der Gesellschaft. Sofern die Inhal »er von Namensanteilen keine antiers lautenden Anweisungen erteilen, wertk*n ihnen ihre Dividenden per Swift-Überweisung ifür institutionelle Anleger^ oder per Scheck ausgezahlt, der auf ihren Namen lautet und an ihre letzte l>ekann!e Adresse versandt wird (für Privatanlegerl. D.i diese Mitteilung nur einmalig erfolgt, können die Anleilinhalier auf einfache Aufforderung die Modalitäten 'Datum und Höhe der Ausschüttung) für die Aussc hüttung <kf Abschlagsdividendrn, den derzeit geltenden Verkaulsprospekt von Parvest sowie den letzten Jahres- oder Halbfahresberirhl am Sitz der Gesell.« haft in 5, rue Jean Monnet, luxemlKirg erhalten Wenn der Verwaltungsrat die Aussetzung oder Unterbrechung der Ausschüttung von monatlichen AI*s<hlagsdividenden des Teilfonds PARVIST ASIAN BOND beschließt, werden die Anteilinhal>er durch eint? weitere Mitteilung an die Anteilinhaber davon in Kenntnis gesetzt. Der Verwaltungvat BNP PARIBAS 
l'ARVfST. V ruekyn Monrwl • t -29S2 t uu-mUnir#- www.hr^)pi]rii>awm.< (im S(*irti 
4(flrM ,d» inti*it äC"dj)iUl VarvJile de drttfl K C. I uufntmurR H 3 MM 
Fürstentum Liechtenstein 
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Amtliche Kundmachungen 1418.150 
Bekanntmachung Wettbewerb Kunst am Bau für das Schulzentrum Mühleholz II Vaduz 1. Auftraggeber Land Liechtenstein 2. Objekt 
Schulzentrum Mühleholz II Vaduz Wettbewerbsart und Teilnahme­ bedingungen 
3. Kontaktadresse Liechtensteinisches Hochbauamt, Städtle 38, 9490 Vaduz Tel. +423/236 60 72 Fax +423/236 60 79 E-Mail  helga.buerzle@ba.llv.li Die Wettbewerbsunterlagen können ab Freitag, den 22. Juli 2005 schriftlich angefordert werden. zweistufiges Verfahren, Ideen- und Projektwettbewerb "• 1. Stufe: Präqualifikation mittels anonymer Einreichung eines Konzeptvorschlags; zugelassen sind alle in Liechtenstein ansässigen oder im Ausland lebenden liechtensteinischen Kunstschaffenden und folgende eingeladene Teilnehmerinnen: - Siegrun Appelt (A) - GELATIN (A) - Roland Kollnitz (A) - Marko Lulic (A) - Relax (CH) - Ruth Schnell (A) - Jules Spinatsch (CH) - Esther Stocker (A) - Dietmar Tanterl (A) - Hans Weigand (A) Das Preisgericht behält sich vor, gegebenenfalls weitere Kunst­ schaffende einzuladen. 2. Stufe: Das Preisgericht wählt aus den eingegangenen Kon­ zeptvorschlägen der 1. Stufe 6-10 geeignete Beiträge zur Ausar­ beitung von Projekten im Rahmen des Projektwettbewerbs aus. 5. Preisgericht Hasler Otmar, Regierungschef (Vorsitz) Domenig Günther, Architekt, Graz Kind Arnold, Amtsleiter-Stv., Schulamt Kupelwieser Hans, Künstler, Wien Malsch Friedemann, Direktor Kunstmuseum Liechtenstein Walch Walter, Amtsleiter Hochbauamt sowie beratend: Heeb Lorenz, Nutzervertreter Oberschule Schaan/Vaduz Kaschnig Peter, Projektleiter Architekt Risch Marion, Projektleiterin Hochbauamt 6. Aufgabenstellung Es werden Beiträge erwartet, die sich als integrale Kunst am Bau mit dem Bauwerk und seiner Nutzung als weiterführende Schule auseinandersetzen. Für die Realisierung von einem oder mehreren Projektvorschlägen stehen ges^mthaft CHF 250'000- zur Verfügung. 7. Preise und Ent­ schädigungen 8. Termine 
Für die Prämierung der Entwürfe der 2. Stufe stehen dem Preis­ gericht CHF 30'000.- zur Verfügung. Es werden keine weiteren (Entschädigungen ausgerichtet. Ausgabe der Wettbewerbsunterlagön: 22. Juli 2005 Einreichung Konzeptvorschläge 1. Stufe: 23. September 2005 Einreichung der Projektvorschläge 2. Stufe: 11. November 2005 Vaduz, den 22. Juli 2005 Hochbauamt MGdecins Sans Frontieres steht Opfern von Gewalt weltweit 
bei. Postfach 8030 Zürich www.msf.ch   PK 12-100-2 Alle Sakundtn stirbt In Afrika •In Kind cf l u r o h Malaria 
eea'V grants tetod tecMraMn nonuay 
eea financial mechanism Announcement Monitoring agent l'or projects under EEA Granls The Financial Mechanism Office (FMO) of the EEA Granls (the EEA Financial Mechanism and the Norwcgian Financial Mechanism) is announcing a lender for monitoring agents. Based on this tender, it is Ihe FMO's inlention to make framework agreements wilh Consultants 
with a mixture 
of competence and languagc skills 
in order to carry out the monitoring of projects within the relevant priority sectors in the 13 bcneficiary states. The beneficiary states are Cyprus, the Czech Repuhlic, Estonia, Greece, Hungary, Latvia, Lithuania,'Malta, Poland. Portugal, Slovakia, Slovenia and Spain. The competence required is mainly within the following areas: Finance and/or auditing Environmental protection and sustainable development Conservation of cultural heritage Human resources development Health and childcare Implementation of Schengen acquis and strenglhening judiciary Further Information, including the announcement text, can bc found on the following web address:  http://www.eeagrants.org/documents ;  scction "Procurement"; sub-section "Monitoring agent". eea'V norwegian financial mechanism 
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