DIENSTAG. 1«. JULI 200S
blatt I WIRTSCHAFT
8
Kompakt
Mahr Werbung
Im ersten Halbjahr 2005
zürich - Der Schweizer Werbemarkt hat
im ersten Halbjahr 2005 spUrbar zugelegt.
Die Fluggesellschaft Swiss, aber auch Tele-
komanbieter und Schmuckhersteller haben
deutlich mehr Geld fllr Werbung ausgegeben
als im Voijahr.
Bis Ende Juni sind die Brutto-Investitionen
gegenüber dem Voijahr um 3,8 Prozent auf
1,941 Mrd. Fr. gestiegen, wie dem am Mon
tag veröffentlichten monatlichen Bericht von
Media Focus zum Werbemarkt Schweiz zu
entnehmen ist. Im Juni nahmen die Ausgaben
um 5,4 Prozent auf 343 Mio. Fr. zu.
In den ersten sechs Monaten war einzig im
Mai eine Ginbusse bei den Werbeauslagen zu
verzeichnen. Diese betrug 1,4 Prozent.
Stärkster Monat war mit einem Plus voih8,9
Prozent der März. (sda)
US-Mischkonzern 3M legt
im zweiten Quartal leicht zu
st. paul - Der amerikanische Mischkon-
zern 3M Corporation, dessen bisheriger Chef
James McNemey gerade die Führung des
Flugzeugherstellers Boeing übernommen hat,
hat im zweiten Quartal 2005 leichte Gewinn
steigerungen verbucht.
Der Hersteller zahlreicher Haushalts-, Bü
ro- und Industrieprodukte hat den Umsatz
gegenüber der entsprechenden Voijahreszeit
um 5,6 Prozent auf 5,3 Mrd. Dollar erhöht.
Der Gewinn stieg auf 776 Mio. Dollar nach
773 Mio. Dollar im letzten Jahr.
Der 3M-Haibjahresumsatz stieg auf 10,5
(10,0) Mrd. Dollar. 3M verdiente in den
ersten sechs Monaten dieses Jahres 1,6 (1,5)
Mrd. Dollar. (sda)
Ilm Spezlalregelungen
für Kleinstbetriebe ergänzt
bern - Die Wettbewerbskommission (We-
ko) schickt einen zweiten Entwurf für die
Umsetzungsregeln des Kartellgesetzes für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in
die Vernehmlassung. Die Neuerungen betref
fen Kleinstbetriebe.
Die KMU-Bekanntmachung soll Kriterien
festlegen, unter denen Abreden zwischen
kleinen und mittelständischen Unternehmen
unter dem verschärften Kartellgesetz unpro
blematisch sind. Die Vernehmlassungsfrist
des zweiten Entwurfes laufe bis am 30. Sep
tember, teilte die Weko gestern mit. (sda)
ZÜRICH - Das Übernahmeangebot des japa
nischen Sunrida-Konzerns fiir die Murtener
Eklctnmikunteniehnuing Saia-Burgess ist in
mehreren Punkten unrechtmässig. Dies stellte
die Übernahmekommission in einem gestern
veröffentlichten Entscheid fcst Mehrere Be
dingungen des Übernahmeangebots seien zu
streichen beziehungsweise zu präzisieren. Ge-
jp^teEmpfehlimg (teübcmahmekommis-
gjon tnuss Sumida im Tfext der Yorankttndi-
gpgdes Übemahmeangebotes vom väqjjange-
^l^mehrerc Bestimmungen präzisieren.
' ig heisaea, die Saia-Burgess-
lung (GV) dürfe keine Spai-
als zehn Prozent der Bilanz-
Ersatzlos zu streichen ist
c? dürfe kerne Dividendenaus-
werder». (AP)
Über 6000 Demonstranten
EU-Agrarminister beraten Zuckermarktreform
BRÜSSEL - Unter dam Pretest
von tauundin europäischen
RUbanbauarn haben dla EU-
Agrarminister gestern In Brüs
sel erstmals Uber die geplante
Reform dar Zuckermarktord-
nung beraten.
Die deutsche Ressortchefin Renate
Künast stellte sich dabei den nach
Polizeiangaben mehr als 6000 De
monstranten. «Ich scheue keine Di
skussion», rief sie von einem im
provisierten Podium den Demon
stranten entgegen, die ihrem Pro
test mit Trillerpfeifen und «Ktinast-
raus»-Rufen Luft machten.
«Ich verstehe Ihre Sorgen», sagte
die Ministerin. Sie betonte aber:
«Die Reform wird kommen.» Sie
forderte die Verbände auf, mit der
He deutsche Agrarmlnisterin Renate Künast (rechts) stellt sich dem Pre
test von Zucks rbausm vor dem EU-Hauptgebäude In Brissei.
Politik bei der Gestaltung der Re
form konstruktiv zusammenzuar
beiten. Die EU-Kommission hat
vorgeschlagen, die garantierten
Zuckerpreise bis 2010 um 39 Pro
zent zu reduzieren. Die Agrar
minister müssen über die Reform
entscheiden, was bis November ge
plant ist. Künast unterstützt den
Ansatz der Kommission.
«Die Landwirtschaft muss zei
gen, dass sie mit Steuergeldern ver
antwortlich umgeht», rief die Minis
terin den Demonstranten entgegen.
Zuvor hatte sich die Ministerin be
gleitet von Sicherheitskräften den
Weg durch die Landwirte gebahnt,
die aus mehreren europäischen
Ländern nach Brüssel gekommen
waren. Auch viele deutsche Bauern
nahmen an der Demonstration teil.
Die Polizei stellte Wasserwerfer
bereit, um Ausschreitungen ent
gegenzutreten. (AP)
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Mitteilung an die Anteilscheininhaber
Erstes Segment: GAS I (GUS)
Zweites Segment: GAS II (Europa)
Di* IDF Anlagegesellschaft Aktiengesellschaft m.v.K., Vaduz, als Fondsiel-
tung und dl« Swlssflrst Bank (Liechtenstein) AG, Vaduz, als Depotbank ha
ben den Prospekt mit Anlagereglement vom 5. April 2004 geändert. Eben
falls wurde die die Bezeichnung dar Segmente gaindert. Das erste Seg
ment helsst nunmehr Gas I (CIS) und daa zweite Segment Energie I. Die Fl-
nanzmarktaufslcht Liechtenstein (FMA), Vaduz hat diese Änderungen am
30. Juni 2005 bewilligt. DI« Bezeichnung «Amt für Flnanzdlenstteletungen»
wurde Im geaamten Proepekt durch die neu« B«z«(chnung «Flnanzmarkt-
aufaJcht (FMA)» ersetzt.
Beteiligte Partelen
Gesellschaft
IDF Anlagegesellschaft Aktlengeseilschaft mit veränderlichem Ka
pital
FL-9490 Vaduz, Meierhofstrasse 2
Adminlstrationsstelle
Wegelin Fondsleitung AG, CH-9001 St. Gallen, Bahnhofstrasse 8
Depotbank/Vertriebsstelle
swlssflrst Bank (Liechtenstein) AG, FL-9490 Vaduz, Austrasse 61
Revisionsstelle
RevIThist Revision AG, FL-9494 Schaan, Bahnhofstrasse 15
Prospekt und Anlagereglement
TEIL I
Prospekt
1. Angaben zur Anlagegeaellachaft
1.1 Die Gesellachaft
(...) Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Siritia Ventures
Limited, Nikosia, Zypern, Diese ist eine 100%-ige Tochter der «OOO» Rubin,
Moskau, welche sich wiederum zu 100 % im Eigentum der Gazprombank Mo
skau befindet.
(...) Am 2fl. Juni 2005 hat die Gesellschaft zusammen mit der Depotbank den
Prospekt mit Anlagereglement In der vorliegenden Fassung aufgestellt. Diese
Fassung ersetzt somit den Prospekt mit Anlagereglement vom 05. April 2004.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat den Prospekt mit integriertem Anlageregle
ment und den Zusätzen I, II am 30. Juni 2005 bewilligt.
1.5 Verwattungsrat und Geachftftaleltung dar Gesellschaft
Verwaltungsrat
(...)
Weitere Mitglieder:
Dr. Rainer Posch, Wien
(...)
Geschäftsleitung
(...)
Michael K. Frommelt, Vaduz; stellvertretender Geschäftsleiter
4.2 Ausgabe von Anteilscheinen
(...) Diese Vorschrift regelt die Sicherstellung der Sorgfalt bei Finanzgeschäften
und dient der Bekämpfung der Geldwäscherel und der organisierten Kriminalität
im Sinne des Strafgesetzbuches entsprechend dem Sorgfaltspflichtgesetzes
vom 26. November 2004 in der geltenden Fassung
5. Anlage regeln und Anlageziele der Segmente
5.1 Anlagestrategie und -polltlk
(...) Die Gesellschaft nimmt bei der Festsetzung ihrer Anlagepolitik keinen Ein-
fluss auf die operativen Belange ihrer Beteiligungen.
TEIL II
Zusätze zum Prospekt
Erster Zusatz zum Prospekt
Erstes Segment: Gas I (CIS)
Dieser Zusatz ist nur gültig in Verbindung mit dem jeweils gültigen Prospekt mit
integriertem Anlagereglement der IDF Anlagegesellschaft AG mit veränderli
chem Kapital und bezieht sich auf das Segment Gas I (CIS) «Commonwealth of
Independent States», nachstehend CIS-Staaten genannt. Der Zusatz wurde von
der Finanzmarktaufsicht (FMA) am 30. Juni 2005 bewilligt.
1. Eckdaten
Stückelung
Ve rmögensve rwaltu ngs-
gebühr
Erfolgsgebühr
Administrationsgebühr
USD 100
Höchstens 1.50% p.a.zugunsten der Gesellschaft
Höchstens 5,00 % p.a. des jährlichen Zuwachses
des Vermögens nach Abzug der Kosten
Höchstens 0,10 % p.a. des durchschnittlichen
Vermögens des Segments, mindestens jedoch
CHF 30.000 p.a.
(...)
2. Anlagestrategie und -polltlk
2.1 Anlagestrategie
Das Anlageziel des Segments Gas I (CIS) besteht in der Erwirtschaftung eines
möglichst hohen Wertzuwachses durch Anlagen in Unternehmungen, die vor
nehmlich In den CIS-Staaten im Gasgeschäft engagiert sind.
2.2 Anlagepolltlk
Das Segment investiert in kotierte und nicht kotierte Beteiligungspapiere,
Beteiligungsrechte und andere Wertpapiere von Projekten und Unter
nehmungen, die in der Gasexploration, der Gasförderung, im Gastransport, Im
Gashandel und im Gasvertrieb in den CIS-Staaten beschäftigt sind.
(...)
2.3 Hinweis auf baaondere Risiken
(...)
Rücknahmen sind nur einmal je Quartal mit einer Kündigungsfrist von 6
Monaten möglich.
(...)
4.2 Rücknahme
(...) Anträge zur Rücknahme müssen spätestens 6 Monate vor dem Rücknah
metag bei der Gesellschaft eingehen. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann
auf die Einhaltung dieser Frist ganz oder teilweise verzichten, sofern dadurch
den Anteilscheininhabern keine Nachteile entstehen.
(...)
Zweiter Zusatz zum Prospekt
Zweites Segment: Energie I
Dieser Zusatz Ist nur gültig in Verbindung mit dem jeweils gültigen Prospekt mit
integriertem Anlagereglement der IDF Anlagegesellschaft AG mit veränderli
chem Kapital und bezieht sich auf das Segment Energie I. Der Zusatz wurde von
der Finanzmarktaufsicht (FMA) am 30. Juni 2005 bewilligt.
1. Eckdaten
(...)
Stückelung
Vermögensverwaltungs
gebühr
Erfolgsgebühr
Administrationsgebühr
USD 100
Höchstens 1.50% p.a. zugunsten der Gesellschaft
Höchstens 5,00 % p.a. des jährlichen Zuwachses
des Vermögens nach Abzug der Kosten
Höchstens 0,10 % p.a. des durchschnittlichen
Vermögens des Segments, mindestens jedoch
CHF 30.000 p.a.
(...)
2.
2.1
Anlag«Strategie und -polltlk
Anlag« Strategie
Das Anlageziel des Segments Energie I besteht in der Erwirtschaftung eines
möglichst hohen Wertzuwachses durch Anlagen in Unternehmungen, die vor
nehmlich im Energiegeschäft engagiert sind.
2.2 Anlagepolltlk
Das Segment investiert in kotierte und nicht kotierte Beteiligungspapiere, Betei
ligungsrechte und andere Wertpapiere von Projekten und Unternehmungen,
die in der Energieexploration, der Energieförderung, im Energietransport, im
Energiehandel und im Energievertrieb beschäftigt sind.
(...)
2.3 Hinwels auf besondere Risiken
(...)
Rücknahmen sind nur einmal je Quartal mit einer Kündigungsfrist von
6 Monaten möglich.
(...)
4.2 Rücknahme
(...) Anträge zur Rücknahme müssen spätestens 6 Monate vor dem Rück
nahmetag bei der Gesellschaft eingehen. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft
kann auf die Einhaltung dieser Frist ganz oder teilweise verzichten, sofern
dadurch den Anteilscheininhabern keine Nachteile entstehen.
(...)
TEIL III
Anlagereglement
X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
123
(...)
4. Dieser Prospekt mit Anlagereglement Ist am 30. Juni 2005 von der Finanz
marktaufsicht (FMA), bewilligt worden und ersetzt
den Prospekt mit Anlagereglement vom 05. April 2004.
(...)
5. Das vorliegende Anlagereglement tritt am 01. Juli 2005 in Kraft.
Wir weisen die Anleger darauf hin, daas sie die Auszahlung der Anteile in
bar verlangen können. (Art. 5 Aba. 2IUG)
Vaduz, Im Juli 2005
IDF Anlagegeaellachaft
Aktiengesellschaft m.v.K., Vaduz
v.ldf.ll idfOidf.ll