Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

DIENSTAG. 1«. JULI 200S 
blatt I WIRTSCHAFT 
8 
Kompakt 
Mahr Werbung 
Im ersten Halbjahr 2005 
zürich - Der Schweizer Werbemarkt hat 
im ersten Halbjahr 2005 spUrbar zugelegt. 
Die Fluggesellschaft Swiss, aber auch Tele- 
komanbieter und Schmuckhersteller haben 
deutlich mehr Geld fllr Werbung ausgegeben 
als im Voijahr. 
Bis Ende Juni sind die Brutto-Investitionen 
gegenüber dem Voijahr um 3,8 Prozent auf 
1,941 Mrd. Fr. gestiegen, wie dem am Mon 
tag veröffentlichten monatlichen Bericht von 
Media Focus zum Werbemarkt Schweiz zu 
entnehmen ist. Im Juni nahmen die Ausgaben 
um 5,4 Prozent auf 343 Mio. Fr. zu. 
In den ersten sechs Monaten war einzig im 
Mai eine Ginbusse bei den Werbeauslagen zu 
verzeichnen. Diese betrug 1,4 Prozent. 
Stärkster Monat war mit einem Plus voih8,9 
Prozent der März. (sda) 
US-Mischkonzern 3M legt 
im zweiten Quartal leicht zu 
st. paul - Der amerikanische Mischkon- 
zern 3M Corporation, dessen bisheriger Chef 
James McNemey gerade die Führung des 
Flugzeugherstellers Boeing übernommen hat, 
hat im zweiten Quartal 2005 leichte Gewinn 
steigerungen verbucht. 
Der Hersteller zahlreicher Haushalts-, Bü 
ro- und Industrieprodukte hat den Umsatz 
gegenüber der entsprechenden Voijahreszeit 
um 5,6 Prozent auf 5,3 Mrd. Dollar erhöht. 
Der Gewinn stieg auf 776 Mio. Dollar nach 
773 Mio. Dollar im letzten Jahr. 
Der 3M-Haibjahresumsatz stieg auf 10,5 
(10,0) Mrd. Dollar. 3M verdiente in den 
ersten sechs Monaten dieses Jahres 1,6 (1,5) 
Mrd. Dollar. (sda) 
Ilm Spezlalregelungen 
für Kleinstbetriebe ergänzt 
bern - Die Wettbewerbskommission (We- 
ko) schickt einen zweiten Entwurf für die 
Umsetzungsregeln des Kartellgesetzes für 
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in 
die Vernehmlassung. Die Neuerungen betref 
fen Kleinstbetriebe. 
Die KMU-Bekanntmachung soll Kriterien 
festlegen, unter denen Abreden zwischen 
kleinen und mittelständischen Unternehmen 
unter dem verschärften Kartellgesetz unpro 
blematisch sind. Die Vernehmlassungsfrist 
des zweiten Entwurfes laufe bis am 30. Sep 
tember, teilte die Weko gestern mit. (sda) 
ZÜRICH - Das Übernahmeangebot des japa 
nischen Sunrida-Konzerns fiir die Murtener 
Eklctnmikunteniehnuing Saia-Burgess ist in 
mehreren Punkten unrechtmässig. Dies stellte 
die Übernahmekommission in einem gestern 
veröffentlichten Entscheid fcst Mehrere Be 
dingungen des Übernahmeangebots seien zu 
streichen beziehungsweise zu präzisieren. Ge- 
jp^teEmpfehlimg (teübcmahmekommis- 
gjon tnuss Sumida im Tfext der Yorankttndi- 
gpgdes Übemahmeangebotes vom väqjjange- 
^l^mehrerc Bestimmungen präzisieren. 
' ig heisaea, die Saia-Burgess- 
lung (GV) dürfe keine Spai- 
als zehn Prozent der Bilanz- 
Ersatzlos zu streichen ist 
c? dürfe kerne Dividendenaus- 
werder». (AP) 
Über 6000 Demonstranten 
EU-Agrarminister beraten Zuckermarktreform 
BRÜSSEL - Unter dam Pretest 
von tauundin europäischen 
RUbanbauarn haben dla EU- 
Agrarminister gestern In Brüs 
sel erstmals Uber die geplante 
Reform dar Zuckermarktord- 
nung beraten. 
Die deutsche Ressortchefin Renate 
Künast stellte sich dabei den nach 
Polizeiangaben mehr als 6000 De 
monstranten. «Ich scheue keine Di 
skussion», rief sie von einem im 
provisierten Podium den Demon 
stranten entgegen, die ihrem Pro 
test mit Trillerpfeifen und «Ktinast- 
raus»-Rufen Luft machten. 
«Ich verstehe Ihre Sorgen», sagte 
die Ministerin. Sie betonte aber: 
«Die Reform wird kommen.» Sie 
forderte die Verbände auf, mit der 
He deutsche Agrarmlnisterin Renate Künast (rechts) stellt sich dem Pre 
test von Zucks rbausm vor dem EU-Hauptgebäude In Brissei. 
Politik bei der Gestaltung der Re 
form konstruktiv zusammenzuar 
beiten. Die EU-Kommission hat 
vorgeschlagen, die garantierten 
Zuckerpreise bis 2010 um 39 Pro 
zent zu reduzieren. Die Agrar 
minister müssen über die Reform 
entscheiden, was bis November ge 
plant ist. Künast unterstützt den 
Ansatz der Kommission. 
«Die Landwirtschaft muss zei 
gen, dass sie mit Steuergeldern ver 
antwortlich umgeht», rief die Minis 
terin den Demonstranten entgegen. 
Zuvor hatte sich die Ministerin be 
gleitet von Sicherheitskräften den 
Weg durch die Landwirte gebahnt, 
die aus mehreren europäischen 
Ländern nach Brüssel gekommen 
waren. Auch viele deutsche Bauern 
nahmen an der Demonstration teil. 
Die Polizei stellte Wasserwerfer 
bereit, um Ausschreitungen ent 
gegenzutreten. (AP) 
ANZEIGE 
Mitteilung an die Anteilscheininhaber 
Erstes Segment: GAS I (GUS) 
Zweites Segment: GAS II (Europa) 
Di* IDF Anlagegesellschaft Aktiengesellschaft m.v.K., Vaduz, als Fondsiel- 
tung und dl« Swlssflrst Bank (Liechtenstein) AG, Vaduz, als Depotbank ha 
ben den Prospekt mit Anlagereglement vom 5. April 2004 geändert. Eben 
falls wurde die die Bezeichnung dar Segmente gaindert. Das erste Seg 
ment helsst nunmehr Gas I (CIS) und daa zweite Segment Energie I. Die Fl- 
nanzmarktaufslcht Liechtenstein (FMA), Vaduz hat diese Änderungen am 
30. Juni 2005 bewilligt. DI« Bezeichnung «Amt für Flnanzdlenstteletungen» 
wurde Im geaamten Proepekt durch die neu« B«z«(chnung «Flnanzmarkt- 
aufaJcht (FMA)» ersetzt. 
Beteiligte Partelen 
Gesellschaft 
IDF Anlagegesellschaft Aktlengeseilschaft mit veränderlichem Ka 
pital 
FL-9490 Vaduz, Meierhofstrasse 2 
Adminlstrationsstelle 
Wegelin Fondsleitung AG, CH-9001 St. Gallen, Bahnhofstrasse 8 
Depotbank/Vertriebsstelle 
swlssflrst Bank (Liechtenstein) AG, FL-9490 Vaduz, Austrasse 61 
Revisionsstelle 
RevIThist Revision AG, FL-9494 Schaan, Bahnhofstrasse 15 
Prospekt und Anlagereglement 
TEIL I 
Prospekt 
1. Angaben zur Anlagegeaellachaft 
1.1 Die Gesellachaft 
(...) Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Siritia Ventures 
Limited, Nikosia, Zypern, Diese ist eine 100%-ige Tochter der «OOO» Rubin, 
Moskau, welche sich wiederum zu 100 % im Eigentum der Gazprombank Mo 
skau befindet. 
(...) Am 2fl. Juni 2005 hat die Gesellschaft zusammen mit der Depotbank den 
Prospekt mit Anlagereglement In der vorliegenden Fassung aufgestellt. Diese 
Fassung ersetzt somit den Prospekt mit Anlagereglement vom 05. April 2004. 
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat den Prospekt mit integriertem Anlageregle 
ment und den Zusätzen I, II am 30. Juni 2005 bewilligt. 
1.5 Verwattungsrat und Geachftftaleltung dar Gesellschaft 
Verwaltungsrat 
(...) 
Weitere Mitglieder: 
Dr. Rainer Posch, Wien 
(...) 
Geschäftsleitung 
(...) 
Michael K. Frommelt, Vaduz; stellvertretender Geschäftsleiter 
4.2 Ausgabe von Anteilscheinen 
(...) Diese Vorschrift regelt die Sicherstellung der Sorgfalt bei Finanzgeschäften 
und dient der Bekämpfung der Geldwäscherel und der organisierten Kriminalität 
im Sinne des Strafgesetzbuches entsprechend dem Sorgfaltspflichtgesetzes 
vom 26. November 2004 in der geltenden Fassung 
5. Anlage regeln und Anlageziele der Segmente 
5.1 Anlagestrategie und -polltlk 
(...) Die Gesellschaft nimmt bei der Festsetzung ihrer Anlagepolitik keinen Ein- 
fluss auf die operativen Belange ihrer Beteiligungen. 
TEIL II 
Zusätze zum Prospekt 
Erster Zusatz zum Prospekt 
Erstes Segment: Gas I (CIS) 
Dieser Zusatz ist nur gültig in Verbindung mit dem jeweils gültigen Prospekt mit 
integriertem Anlagereglement der IDF Anlagegesellschaft AG mit veränderli 
chem Kapital und bezieht sich auf das Segment Gas I (CIS) «Commonwealth of 
Independent States», nachstehend CIS-Staaten genannt. Der Zusatz wurde von 
der Finanzmarktaufsicht (FMA) am 30. Juni 2005 bewilligt. 
1. Eckdaten 
Stückelung 
Ve rmögensve rwaltu ngs- 
gebühr 
Erfolgsgebühr 
Administrationsgebühr 
USD 100 
Höchstens 1.50% p.a.zugunsten der Gesellschaft 
Höchstens 5,00 % p.a. des jährlichen Zuwachses 
des Vermögens nach Abzug der Kosten 
Höchstens 0,10 % p.a. des durchschnittlichen 
Vermögens des Segments, mindestens jedoch 
CHF 30.000 p.a. 
(...) 
2. Anlagestrategie und -polltlk 
2.1 Anlagestrategie 
Das Anlageziel des Segments Gas I (CIS) besteht in der Erwirtschaftung eines 
möglichst hohen Wertzuwachses durch Anlagen in Unternehmungen, die vor 
nehmlich In den CIS-Staaten im Gasgeschäft engagiert sind. 
2.2 Anlagepolltlk 
Das Segment investiert in kotierte und nicht kotierte Beteiligungspapiere, 
Beteiligungsrechte und andere Wertpapiere von Projekten und Unter 
nehmungen, die in der Gasexploration, der Gasförderung, im Gastransport, Im 
Gashandel und im Gasvertrieb in den CIS-Staaten beschäftigt sind. 
(...) 
2.3 Hinweis auf baaondere Risiken 
(...) 
Rücknahmen sind nur einmal je Quartal mit einer Kündigungsfrist von 6 
Monaten möglich. 
(...) 
4.2 Rücknahme 
(...) Anträge zur Rücknahme müssen spätestens 6 Monate vor dem Rücknah 
metag bei der Gesellschaft eingehen. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann 
auf die Einhaltung dieser Frist ganz oder teilweise verzichten, sofern dadurch 
den Anteilscheininhabern keine Nachteile entstehen. 
(...) 
Zweiter Zusatz zum Prospekt 
Zweites Segment: Energie I 
Dieser Zusatz Ist nur gültig in Verbindung mit dem jeweils gültigen Prospekt mit 
integriertem Anlagereglement der IDF Anlagegesellschaft AG mit veränderli 
chem Kapital und bezieht sich auf das Segment Energie I. Der Zusatz wurde von 
der Finanzmarktaufsicht (FMA) am 30. Juni 2005 bewilligt. 
1. Eckdaten 
(...) 
Stückelung 
Vermögensverwaltungs 
gebühr 
Erfolgsgebühr 
Administrationsgebühr 
USD 100 
Höchstens 1.50% p.a. zugunsten der Gesellschaft 
Höchstens 5,00 % p.a. des jährlichen Zuwachses 
des Vermögens nach Abzug der Kosten 
Höchstens 0,10 % p.a. des durchschnittlichen 
Vermögens des Segments, mindestens jedoch 
CHF 30.000 p.a. 
(...) 
2. 
2.1 
Anlag«Strategie und -polltlk 
Anlag« Strategie 
Das Anlageziel des Segments Energie I besteht in der Erwirtschaftung eines 
möglichst hohen Wertzuwachses durch Anlagen in Unternehmungen, die vor 
nehmlich im Energiegeschäft engagiert sind. 
2.2 Anlagepolltlk 
Das Segment investiert in kotierte und nicht kotierte Beteiligungspapiere, Betei 
ligungsrechte und andere Wertpapiere von Projekten und Unternehmungen, 
die in der Energieexploration, der Energieförderung, im Energietransport, im 
Energiehandel und im Energievertrieb beschäftigt sind. 
(...) 
2.3 Hinwels auf besondere Risiken 
(...) 
Rücknahmen sind nur einmal je Quartal mit einer Kündigungsfrist von 
6 Monaten möglich. 
(...) 
4.2 Rücknahme 
(...) Anträge zur Rücknahme müssen spätestens 6 Monate vor dem Rück 
nahmetag bei der Gesellschaft eingehen. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft 
kann auf die Einhaltung dieser Frist ganz oder teilweise verzichten, sofern 
dadurch den Anteilscheininhabern keine Nachteile entstehen. 
(...) 
TEIL III 
Anlagereglement 
X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 
123 
(...) 
4. Dieser Prospekt mit Anlagereglement Ist am 30. Juni 2005 von der Finanz 
marktaufsicht (FMA), bewilligt worden und ersetzt 
den Prospekt mit Anlagereglement vom 05. April 2004. 
(...) 
5. Das vorliegende Anlagereglement tritt am 01. Juli 2005 in Kraft. 
Wir weisen die Anleger darauf hin, daas sie die Auszahlung der Anteile in 
bar verlangen können. (Art. 5 Aba. 2IUG) 
Vaduz, Im Juli 2005 
IDF Anlagegeaellachaft 
Aktiengesellschaft m.v.K., Vaduz 
v.ldf.ll idfOidf.ll
	        

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