FREITAG. 15. JULI 2006 VOLK| |
Nachrichten
Genehmigung der
Prospektlichtlinie
VADUZ - Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Richtlinie über die in Pros
pekten enthaltenen Informationen sowie das
Format, die Aufnahme von Informationen
mittels Verweis und die Veröffentlichung sol
cher Prospekte und die Verbreitung von Wer
bung (Prospektrichtlinie) zuhanden des Land
tags verabschiedet. Die durch die Prospekt
verordnung geschaffenen technischen Details
zur Umsetzung der Prospektrichtlinie betref
fen im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:
• die Schaffung von Mindestanforderungen
für verschiedene Kategorien von Emittenten
und Wertpapieren hinsichtlich des Mindestin
halts von Prospekten und der zu veröffentli
chenden Informationen und allfälliger Zu
satzinformationen
• die Bedingungen für Emittenten bei Offen
legung mittels Verweisen auf früher oder
gleichzeitig veröffentlichte Informationen
• die Art der Veröffentlichung von Prospek
ten und
• die Ausgestaltung der Werbung für Pros
pekte. (pafl)
Rückbau des Alphotels Gaflei
gemäss Umweltgesetzen
VADUZ — Beim derzeit stattfindenden Rück
bau des Alphotels Gaflei wird ein Grossteil
der Abbruchmaterialien dem Recycling zuge
führt. Mit der fachgerechten Entsorgung des
gesamten Abbruchmaterials gemäss den ge
setzlichen Grundlagen wird im Sinne der Vor
sorge erreicht, dass kein neuer belasteter
Standort geschaffen wird. Beton- und Misch
abbruch kann heute praktisch vollumfänglich
recycelt werden. Richtlinien stellen die Qua
lität der daraus entstehenden Produkte sicher.
In der Regelest ein Einsatz der Recyclingbau
stoffe zu gleichen Zwecken wie bei der erst
maligen Verwendung der Rohbaustoffe anzu
streben. Darüber hinaus gibt es die Möglich
keit, Recyclingbaustoffe im Tiefbau einzuset
zen, wie z.B. Beton- und Mischabbruchgranu
lat als Kiessand-Ersatz für Fundationsschich-
ten. Das ausführende Rückbauunternehmen
auf Gaflei ist damit beauftragt, das Material
sorgfältig zu sortieren und anschliessend der
Wiederaufbereitung zuzuführen. Für die
brennbaren und metallischen Abfälle bestehen
keine Verwertungsmöglichkeiten vor Ort, die
se müssen ins Tal transportiert werden. Beton-
und Mischabbruch wird auf Gaflei aufbereitet,
zwischengelagert und nach Möglichkeit im
Berggebiet eingesetzt. Dadurch können Fahr
ten ins Tal auf ein Minimum reduziert werden.
Ausserdem kann das gebrochene Material
platzsparender transportiert werden, was die
Zahl an LKW-Fahrten nochmals reduziert.
Die eigentlichen Abbrucharbeiten werden bis
in einem Monat abgeschlossen sein. Es wird
damit gerechnet, dass binnen eines Jahres die
gelagerten Recyclingbaustoffe eingesetzt wer
den können. (pafl)
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Das Handwerk zum
Erlebnis machen...
GSTOHL
Andere Länder, andere Sitten
Verkehrstipps für Fahrzeuglenker im Ausland
SCHAAN - Wer mit dam Auto in
die Ferien fährt, hat oft mit un
bekannten Verkehreregelungen
und speziellen Vorschriften zu
kämpfen. Die Internetselte des
«österreichischen Automobil-,
Motorrad- und Touring Clubs»
(www.oeamtc.atl halt Ver
kehrsregeln und Tipps für Auto
fahrer bereit, welche nach Län
dern sortiert sind und auf mög
liche «Bussfallen» aufmerksam
machen.
«NwHnt Kram
Allgemein gilt es, immer genau auf
die jeweiligen Höchstgeschwindig
keiten zu achten und vorzugsweise
bei jeder Reise die grüne Versiche
rungskarte, einen Verbandskasten
und ein Warndreieck mitzuführen.
Je nach Reiseziel muss zusätzlich
eine Warnweste griffbereit sein.
Wer vor seiner Reise einen kurzen
Blick auf die nach Ländern sortier
ten Verkehrsregeln auf der Internet
seite des Österreichischen Automo
bil-, Motorrad- und Touring-Club
(ÖAMTC) wirft und ein bisschen
auf die Verkehrsschilder achtet,
kann seine Reise ohne Angst vor
Strafzetteln und Verkehrsvergehen
antreten.
Keinen Alkohol am Steuer
In Deutschland, Frankreich,
Grossbritannien, Italien, der
Schweiz und Spanien gilt die-Gurt-
anlegepflicht. In Österreich sind
nur Sicherheitsgurte vorgeschrie
ben. Vorsicht auch bei Alkohol: In
Grossbritannien ist der maximale
Blutalkoholgehalt mit 0,8 Promille
zwar vergleichsweise hoch, Ver
kehrsdelikte unter Alkoholeinfluss
werden jedoch unbeachtet der Pro
mille sehr streng bestraft. Ausser
dem ist im Vereinigten Königreich
eine Senkung des maximal erlaub
ten Wertes auf 0,5 Promille vorge
sehen. In Italien, Spanien, der
Schweiz, Deutschland und Öster
reich darf ab einem Blutalkoholge
halt ab 0,5 Promille nicht mehr ge
fahren werden. Dies gilt auch für
Frankreich, wobei Busfahrer maxi
mal 0,2 Promille Alkohol im Blut
haben dürfen. Die Spanier verbie
ten zusätzlich Führerscheinneulin
gen einen Wert über 0,3 Promille,
welche seit weniger als zwei Jahren
im Besitz des Führerausweises
sind.
Kindersitze obligatorisch
Grundsätzlich gilt: Kinder gehö
ren in einen Kindersitz, auch wenn
dies von den Ländern individuell
geregelt wird: Gurtpflicht für öster-
Eines ist allen Ländern gemeinsam: War zuviel trinkt, soll sein Fahrzeug stehen lassen.
reichische Kinder unter 14 Jahren,
zusätzlich speziell adaptierte Gurte
oder einen Kindersitz für Kinder,
welche kleiner als 1,50 Meter gross
sind. In Deutschland müssen kleine
und unter zwölf Jahre alte Kinder
in den Kindersitz, in Grossbritan
nien sind Kinder ab elf Jahren da
von freigestellt. Italienische Knirp
se gehören auf den Rücksitz. Fran
zösische Sprösslinge brauchen ab
zehn Jahren keinen Kindersitz
mehr, in der Schweiz sogar ab sie
ben Jahren.
Überholmanöver
und Vorfahrtsrechte
Nicht zu vergessen gilt es, in
Österreich, Italien und empfohle-
nerweise auch in der Schweiz tags
über mit Abblendlicht zu fahren. In
Frankreich gilt dies in Tunnels und
Galerien, in Deutschland und Spa
nien müssen sich nur Motorradfah
rer daran halten. Bei den Spaniern
ist das Überholen 100 Meter vor
Bergkuppen und auf Strassen, wel
che nicht mindestens 200 Meter
weit überblickbar sind, generell
verboten. In Grossbritannien darf
nur rechts überholt werden, da man
dort auf der linken Fahrbahnseite
fährt. Unbedingt beachten: In
Grossbritannien gibt es kein allge
meines Vorfahrtsrecht, somit im
mer Vorfahrtszeichen beachten.
Wichtig ist es in Spanien, Italien
und Österreich, eine Warnweste
mitzuführen und diese bei Pannen,
bei denen man das Auto verlädst,
anzuziehen. In Deutschland gilt
dies bisher nur für inländische
LKW-Fahrer.
Haftpflichtversicherung notieren
Verkehrsvergehen werden je
nach Land sehr unterschiedlich be
straft. Wenn auf deutschen Auto-
Für Gesdiwindlgkeitsübertritungen wird man im Ausland zur Kassa ge
beten.
bahnen das Fahrzeug wegen Ben
zinmangeis stehen bleibt, ist eine
Busse fällig. In Frankreich wird
bei einer Geschwindigkeitsübertre-
tung, welche höher als 40 Kilome
ter pro Stunde beträgt, sofort der
Führerschein entzogen. Bei den
Engländern und Italienern gilt,
nach einem Unfall mit Personen
schaden immer die Polizei zu ru
fen. Ausserdem sollte unbedingt
die gegnerische Haftpflichtversi
cherung festgestellt werden, also
sofort Versicherungsanstalt und
Versicherungsnummer des Unfall
gegners notieren. Vorsicht auch bei
Ein- und Ausfahrten einer Auto
bahn sowie bei Mautstellen: Die
italienische Polizei ist dort be
sonders empfindlich, wenn Ge
schwindigkeitsbegrenzungen nicht
eingehalten werden. Auch spani
sche Beamte verteilen saftige Straf
zettel bei Geschwindigkeits- und
Parkvergehen. In Spanien müssen
ausserdem unverzüglich die Warn
blinker eingeschaltet werden, wenn
die Mindestgeschwindigkeit (bei
spielsweise 60 Kilometer pro Stun
de auf der Autobahn) nicht einge
halten werden kann. Vorsicht beim
Punktefuhrerscheinsystem der Ita
liener: Auch wenn das System im
Heimatland nicht gilt, werden in
Italien die Punkte vermerkt. Ab 20
Punkten droht dem Fahrzeuglenker
ein Fahrverbot auf italienischen
Strassen für mindestens zwei Jahre.
In Italien unbedingt schwarzgelbe
Bodenmarkierungen beachten, die
se bedeuten Parkverbot. Dasselbe
gilt in der Schweiz für gelbe Kreu
ze und gelbe Linien.
1 HU',
Promille / pourmille /
per mille
■ o.o
| 0.2
| 0.4
■ 0.5
□ 0.8
AL
AT
BA
BE
BG
CH
CS
CZ
DE
DK
EE
ES
Fl
FR
GR
HR
HU
iE
IT
LT
LU
LV
MK
NL
NO
PL
PT
RO
SE
Sl
SK
TR
UK
Aktuelle Promille
grenzen In Europa
SCHAAN - Die Sommerferien
sind da, und wer mit dem Auto oder
dem Motorrad ins Ausland fährt,
sollte mit den dort geltenden Pro-
millegrenzen vertraut sein. Wie die
Karte der Stiftung SFA zeigt, gilt in
der Mehrheit der europäischen
Länder und in allen unseren Nach
barländern der Grenzwert 0,5 Pro
mille. In Schweden, Norwegen und
Polen werden weniger, nämlich 0,2
Promille toleriert und in einigen
osteuropäischen Ländern dürfen
sich Lenkerinnen und Lenker nur
vollkommen nüchtern ans Steuer
setzen. In England und in Irland
liegt die Grenze bei 0,8 Promille.
Die Schweiz hat die Promillegren
ze Anfang des Jahres 2005 von 0,8
auf 0,5 Promille herabgesetzt und
ihre Limite damit dem in Europa
üblichen Wert angepasst. (PD)
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