FREITAG, 8. JULI 2005
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20
Fürstentum
Liechtenstein
Amtliche Kundmachungen
2248.280
Konkurseröffnungsedikt
09 K0.2005.451 - 0N 8
Über Antrag der Verwaltungsrate wurde über das Vermögen der
Hettlage Aktiengesellschaft, 9497 Triesenberg, H. 1064/68,
mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichtes vom 06.07.2005 das Konkursverfahren eröffnet.
Die Wirkungen des Konkurses treten mit Beginn des 06.07.2005 ein (Tag, an dem das
Konkursedikt an der Gerichtstafel angeschlagen wurde).
Zum Massevenwalter wird Dr. iur. Christian Batliner, Rechtsanwalt, Am Schrägen Weg 2,
9490 Vaduz, bestellt.
Alle Gläubiger der Hettlage Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Forderungen un
ter Angabe des Rechtsgrundes und der beanspruchten Klasse (Masseforderung, Klassen
1-4) bis längstens 08.08.2005 beim Masseverwalter anzumelden und zwar unter ge
nauer ziffernmässiger Angabe der Forderungen sowie der geltend gemachten Zinsen und
die Belege zur Glaubhaftmachung ihrer Forderungen beizuschliessen.
Gläubiger, die ihre Forderungen später anmelden, haben die dadurch verursachten zusätz
lichen Kosten zu tragen und können früher geprüfte Forderungen nicht mehr bestreiten.
Die allgemeine Prüfungstagsatzung wird auf
Donnerstag, 25. August 2005,13.30 Uhr, Parterre, Saal 1,
beim Fürstlichen Landgericht, Gebäude 4A, 9490 Vaduz, anberaumt.
Alle Gläubiger werden aufgefordert, zu dieser Tagsatzung die Belege zur Glaubhaftmachung
ihrer Forderungen mitzubringen, soweit diese nicht bereits der Forderungsanmeldung beige
schlossen wurden.
Die besondere Zustellung unterbleibt, da durch die öffentliche Bekanntmachung der we
sentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke in den liechtensteinischen Publikations
organen veröffentlicht wird. Die Folgen der Zustellung treten schon durch die öffentliche
Bekanntmachung ein.
Alle weiteren Veröffentlichungen betreffend dieses Konkursverfahrens erfolgen in den amt
lichen liechtensteinischen Publikationsorganen bzw. durch Anschlag an die Gerichtstafel.
Die Konkurseröffnung ist bei den Liegenschaften der Gemeinschuldnerin sowie im FL Öf
fentlichkeitsregister, Pfändungsregister, Eigentumsvorbehaltsregister und in allen Registern,
in denen Rechte des geistigen Eigentums verzeichnet sind, unter Ersichtlichmachung des
Tages der Konkurseröffnung anzumerken.
Verfügungen über Sendungen, Depots und Guthaben der Gemeinschuldnerin und der
gleichen sind nur mit Zustimmung des Masseverwalters zu vollziehen.
Das Konkurseröffnungsedikt gilt als Bestellungsurkunde des Masseverwalters im Sinne des
Art. 4 Abs. 2 KO.
Vaduz, 6. Juli 2005
Fürstliches Landgericht
Versteigerungsedikt
Das Fürstliche Landgericht in Vaduz hat in der Konkurssache über das Vermögen der
Ferdinand Frick AG Bau- u. Möbelschreinerei, 9494 Schaan, über Antrag des Massevenwal
ters Dr. iur. Peter Wolff, Rechtsanwalt, Mitteldorf 1, 9490 Vaduz, beschlossen:
1. Die gerichtliche Veräusserung der Liegenschaften Schaaner Parzelle Nr. 1153 (Betriebs
liegenschaft in der Wohn- und Gewerbezone, Ausnützungsziffer 0,7 bis 0,9), Schaaner
Parzelle Nr. 1485 und Schaaner Parzelle Nr. 1640 (landwirtschaftliche Grundstücke)
wird auf
Mittwoch, 24. August 2005, ab 14.00 Uhr, Parterre, Saal 1,
beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz anberaumt, und zwar:
a) Betriebslieaenschaft Schaaner Parzelle Nr. 1153.4465 m 2 .
Mittwoch, 24. August 2005,14.00 Uhr, Parterre, Saal 1,
Das Mindestgebot ist mit CHF 4450000 - (i. W. Schweizer Franken viermillionen-
vierhundertfünfzigtausend) festgesetzt; Schätzwert: CHF 8893 000.-; Vadium:
CHF 889000-
b) Landwirtschaftliches Grundstück, Schaaner Parzelle Nr. 1485.1671 ml
Mittwoch, 24. August 2005,15.00 Uhr, Parterre, Saal 1,
Das Mindestgebot ist mit CHF 70000.- (i. W. Schweizer Franken siebzigtausend)
festgesetzt; Schätzwert: CHF 139400.-; Vadium: CHF 13900.-
c) Landwirtschaftliches Grundstück. Schaaner Parzelle Nr. 1640. 379 m'.
Mittwoch, 24. August 2005,15.30 Uhr, Parterre, Saal 1,
Das Mindestgebot ist mit CHF 16000.- (i. W. Schweizer Franken sechszehntausend)
festgesetzt; Schätzwert: CHF 31 617.-; Vadium: CHF 3200-
2. Das Vadium in der Höhe von 10% des Schätzwertes der zur Versteigerung gelangenden
Liegenschaften ist in Bargeld, in liechtensteinischen Wertpapieren oder in Form einer
Garantie einer liechtensteinischen Bank zu entrichten.
3. Das Versteigerungsobjekt Betriebsliegenschaft, Schaaner Parzelle Nr. 1153, kann am
Mittwoch, 17. August 2005,14.00 Uhr,
im Beisein des Masseverwalters besichtigt werden.
4. Die vollständigen Versteigerungsbedingungen sind an der Gerichtstafel des Fürstlichen
Landgerichtes angeschlagen.
2247.280
Vaduz, 30. Juni 2005
Fürstliches Landgericht
2242.280
2245.280
09 K0.20Q4.144 - ON 192
1404.410
Bekanntmachung
1R NZ.2Ö05.84-ON 3
Vor dem Fürstlichen Landgericht in FL-9490 Vaduz wird das Verfahren zur Kraftlos
erklärung des nachstehenden Inhaberschuldbriefes eingeleitet:
Inhaberschuldbrief über CHF 28000 - im 1. Rang vom 15.10.1965, Zins 4%, UB.384/267,
lastend auf der Eschner Parzelle Nr. 1598, Plan 21, Gross Bretscha mit 943 m 2
Der Inhaber wird aufgefordert, binnen eines Jahres, gerechnet vom Tage der ersten Be
kanntmachung an, den Inhaberschuldbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung
ausgesprochen wird.
Vaduz, 1. Juli 2005
Fürstliches Landgericht
Bekanntmachung
1R NZ.20Q5.67-0N 5
Vor dem Fürstlichen Landgericht in FL-9490 Vaduz wird das Verfahren zur Kraftlos
erklärung des nachstehenden Inhaberschuldbriefes eingeleitet:
Inhaberschuldbrief über CHF 50000 - vom 20.01.1984 im 2. Rang, Zins 8%,
UB.545/054, lastend auf der Vaduzer Parz. Nr. B20303 (selbständiges und dauern
des Baurecht), Neuguet, Plan Nr. 56
Der Inhaber wird aufgefordert, binnen eines Jahres, gerechnet vom Tage der ersten Be
kanntmachung an, den Inhaberschuldbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung
ausgesprochen wird.
Vaduz, 5. Juli 2005
Fürstliches Landgericht
Landesgesetzblätter
Am 8. Juli 2005 werden die Liechtensteinischen Landesgesetzblätter
Nr. 127 Kundmachung vom 5. Juli 2005 des Beschlusses Nr. 32/2005 des Gemein
samen EWR-Ausschusses
Nr. 128 Kundmachung vom 5. Juli 2005 der Beschlüsse Nr. 34/2005 und 35/2005
des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Nr. 129 Kundmachung vom 5. Juli 2005 der Beschlüsse Nr. 53/2005 bis 63/2005 des
Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Nr. 130 Kundmachung vom 5. Juli 2005 der Beschlüsse Nr. 76/2005 bis 78/2005
und 80/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
ausgegeben.
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef
Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Öffentliche Bekanntmachung
der Bauaufträge
Gemäss Gesetz vom 19.06.1998, über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienst
leistungsaufträge, LGBI. 1998/135, werden folgende Aufträge unterhalb der Schwellen
werte ausgeschrieben.
Auftraggeber
Name
Adresse
PLZ/Ort
Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Städtle 49
9490 Vaduz
Gegenstand des
Auftrages:
Projekt
Auftrag
Bergstrasse Triesen
Pflästerungs- und Belagsarbeiten
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Offertbezug:
Name
Adresse
PLZ/Ort
Tel.
Fax
Tiefbauamt, Sekretariat Bauadministration
Städtle 38
9490 Vaduz
00423 / 236 60 72/73
00423/236 60 79
Eingabe:
Ort
Datum
Kennzeichnung
Tiefbauamt, Sekretariat Bauadministration,
9490 Vaduz
Freitag, 22. Juli 2005, spätestens 16.30 Uhr
Die Offerten sind verschlossen, versehen mit der
farbigen und beschrifteten Etikette, einzureichen.
Ort / Datum:
Vaduz, 8. Juli 2005
1405.480
Beauftragter des Auftraggebers: Tiefbauamt, Städtle 38,9490 Vaduz
Tiefbauamt