Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

FREITAG, 8. JULI 2005 
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20 
Fürstentum 
Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen 
2248.280 
Konkurseröffnungsedikt 
09 K0.2005.451 - 0N 8 
Über Antrag der Verwaltungsrate wurde über das Vermögen der 
Hettlage Aktiengesellschaft, 9497 Triesenberg, H. 1064/68, 
mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichtes vom 06.07.2005 das Konkursverfahren eröffnet. 
Die Wirkungen des Konkurses treten mit Beginn des 06.07.2005 ein (Tag, an dem das 
Konkursedikt an der Gerichtstafel angeschlagen wurde). 
Zum Massevenwalter wird Dr. iur. Christian Batliner, Rechtsanwalt, Am Schrägen Weg 2, 
9490 Vaduz, bestellt. 
Alle Gläubiger der Hettlage Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Forderungen un 
ter Angabe des Rechtsgrundes und der beanspruchten Klasse (Masseforderung, Klassen 
1-4) bis längstens 08.08.2005 beim Masseverwalter anzumelden und zwar unter ge 
nauer ziffernmässiger Angabe der Forderungen sowie der geltend gemachten Zinsen und 
die Belege zur Glaubhaftmachung ihrer Forderungen beizuschliessen. 
Gläubiger, die ihre Forderungen später anmelden, haben die dadurch verursachten zusätz 
lichen Kosten zu tragen und können früher geprüfte Forderungen nicht mehr bestreiten. 
Die allgemeine Prüfungstagsatzung wird auf 
Donnerstag, 25. August 2005,13.30 Uhr, Parterre, Saal 1, 
beim Fürstlichen Landgericht, Gebäude 4A, 9490 Vaduz, anberaumt. 
Alle Gläubiger werden aufgefordert, zu dieser Tagsatzung die Belege zur Glaubhaftmachung 
ihrer Forderungen mitzubringen, soweit diese nicht bereits der Forderungsanmeldung beige 
schlossen wurden. 
Die besondere Zustellung unterbleibt, da durch die öffentliche Bekanntmachung der we 
sentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke in den liechtensteinischen Publikations 
organen veröffentlicht wird. Die Folgen der Zustellung treten schon durch die öffentliche 
Bekanntmachung ein. 
Alle weiteren Veröffentlichungen betreffend dieses Konkursverfahrens erfolgen in den amt 
lichen liechtensteinischen Publikationsorganen bzw. durch Anschlag an die Gerichtstafel. 
Die Konkurseröffnung ist bei den Liegenschaften der Gemeinschuldnerin sowie im FL Öf 
fentlichkeitsregister, Pfändungsregister, Eigentumsvorbehaltsregister und in allen Registern, 
in denen Rechte des geistigen Eigentums verzeichnet sind, unter Ersichtlichmachung des 
Tages der Konkurseröffnung anzumerken. 
Verfügungen über Sendungen, Depots und Guthaben der Gemeinschuldnerin und der 
gleichen sind nur mit Zustimmung des Masseverwalters zu vollziehen. 
Das Konkurseröffnungsedikt gilt als Bestellungsurkunde des Masseverwalters im Sinne des 
Art. 4 Abs. 2 KO. 
Vaduz, 6. Juli 2005 
Fürstliches Landgericht 
Versteigerungsedikt 
Das Fürstliche Landgericht in Vaduz hat in der Konkurssache über das Vermögen der 
Ferdinand Frick AG Bau- u. Möbelschreinerei, 9494 Schaan, über Antrag des Massevenwal 
ters Dr. iur. Peter Wolff, Rechtsanwalt, Mitteldorf 1, 9490 Vaduz, beschlossen: 
1. Die gerichtliche Veräusserung der Liegenschaften Schaaner Parzelle Nr. 1153 (Betriebs 
liegenschaft in der Wohn- und Gewerbezone, Ausnützungsziffer 0,7 bis 0,9), Schaaner 
Parzelle Nr. 1485 und Schaaner Parzelle Nr. 1640 (landwirtschaftliche Grundstücke) 
wird auf 
Mittwoch, 24. August 2005, ab 14.00 Uhr, Parterre, Saal 1, 
beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz anberaumt, und zwar: 
a) Betriebslieaenschaft Schaaner Parzelle Nr. 1153.4465 m 2 . 
Mittwoch, 24. August 2005,14.00 Uhr, Parterre, Saal 1, 
Das Mindestgebot ist mit CHF 4450000 - (i. W. Schweizer Franken viermillionen- 
vierhundertfünfzigtausend) festgesetzt; Schätzwert: CHF 8893 000.-; Vadium: 
CHF 889000- 
b) Landwirtschaftliches Grundstück, Schaaner Parzelle Nr. 1485.1671 ml 
Mittwoch, 24. August 2005,15.00 Uhr, Parterre, Saal 1, 
Das Mindestgebot ist mit CHF 70000.- (i. W. Schweizer Franken siebzigtausend) 
festgesetzt; Schätzwert: CHF 139400.-; Vadium: CHF 13900.- 
c) Landwirtschaftliches Grundstück. Schaaner Parzelle Nr. 1640. 379 m'. 
Mittwoch, 24. August 2005,15.30 Uhr, Parterre, Saal 1, 
Das Mindestgebot ist mit CHF 16000.- (i. W. Schweizer Franken sechszehntausend) 
festgesetzt; Schätzwert: CHF 31 617.-; Vadium: CHF 3200- 
2. Das Vadium in der Höhe von 10% des Schätzwertes der zur Versteigerung gelangenden 
Liegenschaften ist in Bargeld, in liechtensteinischen Wertpapieren oder in Form einer 
Garantie einer liechtensteinischen Bank zu entrichten. 
3. Das Versteigerungsobjekt Betriebsliegenschaft, Schaaner Parzelle Nr. 1153, kann am 
Mittwoch, 17. August 2005,14.00 Uhr, 
im Beisein des Masseverwalters besichtigt werden. 
4. Die vollständigen Versteigerungsbedingungen sind an der Gerichtstafel des Fürstlichen 
Landgerichtes angeschlagen. 
2247.280 
Vaduz, 30. Juni 2005 
Fürstliches Landgericht 
2242.280 
2245.280 
09 K0.20Q4.144 - ON 192 
1404.410 
Bekanntmachung 
1R NZ.2Ö05.84-ON 3 
Vor dem Fürstlichen Landgericht in FL-9490 Vaduz wird das Verfahren zur Kraftlos 
erklärung des nachstehenden Inhaberschuldbriefes eingeleitet: 
Inhaberschuldbrief über CHF 28000 - im 1. Rang vom 15.10.1965, Zins 4%, UB.384/267, 
lastend auf der Eschner Parzelle Nr. 1598, Plan 21, Gross Bretscha mit 943 m 2 
Der Inhaber wird aufgefordert, binnen eines Jahres, gerechnet vom Tage der ersten Be 
kanntmachung an, den Inhaberschuldbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung 
ausgesprochen wird. 
Vaduz, 1. Juli 2005 
Fürstliches Landgericht 
Bekanntmachung 
1R NZ.20Q5.67-0N 5 
Vor dem Fürstlichen Landgericht in FL-9490 Vaduz wird das Verfahren zur Kraftlos 
erklärung des nachstehenden Inhaberschuldbriefes eingeleitet: 
Inhaberschuldbrief über CHF 50000 - vom 20.01.1984 im 2. Rang, Zins 8%, 
UB.545/054, lastend auf der Vaduzer Parz. Nr. B20303 (selbständiges und dauern 
des Baurecht), Neuguet, Plan Nr. 56 
Der Inhaber wird aufgefordert, binnen eines Jahres, gerechnet vom Tage der ersten Be 
kanntmachung an, den Inhaberschuldbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung 
ausgesprochen wird. 
Vaduz, 5. Juli 2005 
Fürstliches Landgericht 
Landesgesetzblätter 
Am 8. Juli 2005 werden die Liechtensteinischen Landesgesetzblätter 
Nr. 127 Kundmachung vom 5. Juli 2005 des Beschlusses Nr. 32/2005 des Gemein 
samen EWR-Ausschusses 
Nr. 128 Kundmachung vom 5. Juli 2005 der Beschlüsse Nr. 34/2005 und 35/2005 
des Gemeinsamen EWR-Ausschusses 
Nr. 129 Kundmachung vom 5. Juli 2005 der Beschlüsse Nr. 53/2005 bis 63/2005 des 
Gemeinsamen EWR-Ausschusses 
Nr. 130 Kundmachung vom 5. Juli 2005 der Beschlüsse Nr. 76/2005 bis 78/2005 
und 80/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses 
ausgegeben. 
gez. Otmar Hasler 
Fürstlicher Regierungschef 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein 
Öffentliche Bekanntmachung 
der Bauaufträge 
Gemäss Gesetz vom 19.06.1998, über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienst 
leistungsaufträge, LGBI. 1998/135, werden folgende Aufträge unterhalb der Schwellen 
werte ausgeschrieben. 
Auftraggeber 
Name 
Adresse 
PLZ/Ort 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein 
Städtle 49 
9490 Vaduz 
Gegenstand des 
Auftrages: 
Projekt 
Auftrag 
Bergstrasse Triesen 
Pflästerungs- und Belagsarbeiten 
Verfahrensart: 
Offenes Verfahren 
Offertbezug: 
Name 
Adresse 
PLZ/Ort 
Tel. 
Fax 
Tiefbauamt, Sekretariat Bauadministration 
Städtle 38 
9490 Vaduz 
00423 / 236 60 72/73 
00423/236 60 79 
Eingabe: 
Ort 
Datum 
Kennzeichnung 
Tiefbauamt, Sekretariat Bauadministration, 
9490 Vaduz 
Freitag, 22. Juli 2005, spätestens 16.30 Uhr 
Die Offerten sind verschlossen, versehen mit der 
farbigen und beschrifteten Etikette, einzureichen. 
Ort / Datum: 
Vaduz, 8. Juli 2005 
1405.480 
Beauftragter des Auftraggebers: Tiefbauamt, Städtle 38,9490 Vaduz 
Tiefbauamt
	        

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