MITTWOCH, 22. JUNI 2008 BLATII INLAND IBw!iMPFAi?Q QEN 3
Kleine Anfragen
Personalaufwand
für iWR-Umsetzung
VADUZ - Paul Vogt (FL) erkundigte sich bei
der Regierung danach, wie hoch der Perso
nalaufwand ist, den Liechtenstein zur Um
setzung des EWR-Abkommens tätigen
musste. Regierungschef Otqiar Hasler beant
wortete die Anfrage dahingehend, dass diese
Zahl sehr schwierig einzuschätzen ist: «Da
das EWR-Recht fast alle Bereiche der Ver
waltung tangiert und EWR-Recht in der Fol
ge wie nationales Recht zu behandeln ist, ist
es nur schwer möglich, den innerstaatlichen
und EWR-Aufwand auseinander zu dividie
ren. Richtig ist, dass der Personalaufwand
wesentlich höher als geschätzt ist. So be
schäftigen sich rund 67 Mitarbeiterinnen lind
Mitarbeiter in ihrem Aufgabenbereich mit
EWR-Agenden.» (mh)
Auswirkungen eines
Konkurses auf Pensionskasse
VADUZ - In einer weiteren Anfrage wollte
der Landtagsabgeordnete Paul Vogt (FL) vor
dem Hintergrund des Konkurses eines liech
tensteinischen Unternehmens wissen, ob
sich dieser auf die Pensionskasse auswirkt
und oh die Regierung in dieser Hinsicht ei
nen Handlungsbedarf sieht. Regierunschef-
Stellvertreter Klaus Tschütscher stellte zu
Beginn fest, dass erst nach Abschluss des
Konkursverfahrens definitiv klar sein wird,
«in welcher Höhe die Forderung der Perso
nalstiftung (Pensionskasse) im Konkurs die
ses liechtensteinischen Gewerbebetriebes
befriedigt werden wird bzw. ob ihr ein Scha
den entsteht». Zum Thema Handlungsbedarf
räumte er ein: «Abschliessend ist festzustel
len, dass im konkreten Anlassfall die Kom
munikation zwischen allen involvierten
Stellen untereinander und zu den betroffe
nen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
verbessert werden kann.» (mh)
Nachführung des
Gesamtverkehrsmodells
VADUZ - Henrik
Caduff (VU) erkun
digte sich bei der
Regierung danach,
ob das im 2001 er
arbeitete Gesamt
verkehrsmodell
seither regelmässig
nachgefühlt worden
ist, um Veränderungen im Verlauf der Haupt
verkehrsströme zu finden und allfällige
Massnahmen zu ergreifen. Wie Verkehrsmi
nister Martin Meyer (Bild) sagte, ist dies be
reits vor zwei Jahren geschehen; nun soll das
Model) wieder aktualisiert werden: «Es ist
vorgesehen, das Modell im Verlauf dieses
Jahres ein weiteres Mal auf den neuesten
Stand zu bringen.» (mh)
Zahlen liechtensteinische
Krankenkassen Im Ausland?
VADUZ - Arthur Brunhart (VU) bezog sich
in seiner Anfrage auf einen Artikel im Tages-
Anzeiger mit dem Titel «Schweizer Kassen
zahlen für deutsche Ärzte». Darin wird ge
sagt, dass Krankenkassen «im Rahmen der
gesetzlich festgelegten Leistungen auch für
ambulante Behandlungen im Ausland auf
kommen müssen, solange sie nicht teurer
sind als in der Schweiz»; Arthur Brunhart
warf in diesem Zusammenhang die Frage
auf, ob diese Sachlage auch in Liechtenstein
gilt. Gesundheitsminister Martin Meyer
führte aus, dass in unserem Land im Gegen
satz zur Schweiz nicht das Territorialitäts-,
sondern das Vertragsprinzip gelte: «Besucht
der Patient kein Vertragsspital, vergütet die
Kasse als obligatorisch versicherte Leistung
die auf ihre Rechnung entfallenden Kosten
nach dem Tarifvertrag mit einem für die Be
handlung geeigneten Spital.» Diese Richtli
nie gilt für die stationäre Behandlung; Mar
tin Meyer sagte weiter, dass bei einer Not-
falJeinlieferung im ambulanten Bereich an
ders verfahren wird: «In diesen Fällen vergü
ten die Krankenkassen die erbrachte Leis
tung nach den am Ort der Behandlung an
wendbaren Regelungen bis maximal zum
doppelten FL-Tarif.» (mh)
Keine Missstände
Ausländische Unternehmen dürfen in Liechtenstein Arbeitnehmer beschäftigen
VADUZ-GmtzHdi Ist M ausiMit-
EWR-Raum artaubt, AiMtsmh-
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ttaan. Zur mtfgNdian iatahr wn
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Abgaordnata Franz Haab Aus
kunft wn dar Raglarong.
Das Gesetz und die Verordnung
Uber die Entsendung von Arbeit
nehmern (Entsendegesetz) ermög
licht es ausländischen Unterneh
men für grenzüberschreitende
Dienstleistungen Arbeitnehmer im
Fürstentum Liechtenstein zu be
schäftigen. In diesem Zusammen-
• hang stellte Franz Heeb (FBP) im
letzten Landtag Fragen an die Re
gierung: «Wie erfolgt die Überwa
chung der gesetzlichen Vorschrif
ten des Entsendegesetzes durch das
Amt für Volkswirtschaft? Welche
Missbräuche wurden bislang fest
gestellt, bei welchen Dienstleistun
gen und in welchen Branchen be
steht eine besondere Gefahr von
Missbräuchen und Wettbewerbs
verzerrungen? Was will die Regie
rung künftig unternehmen, um der
Gefahr von Missbräuchen vorzu
beugen und faire Wettbewerbsbe
dingungen für die Unternehmen
und die Beschäftigten zu gewähr
leisten?»
BrundsätzllGh wird kontrolli«rt
Gemäss Art. 6 des Entsendege
setzes ist das Amt für Volkswirt
schaft ihit der Überwachung und
Einhaltung dieses Gesetzes und der
dazu ergangenen Verordnung (Ent
sendeverordnung) betraut, wie
Wirtschaftsminister Klaus Tschüt
scher einleitend festhielt. Die Kon
trollen würden durch drei verschie
dene Fachbereiche innerhalb des
Mzttn Landtag dlt Rtgterang batraffand
Amtes für Volkswirtschaft durch
geführt. Der für den Bereich Si
cherheit und Gesundheitsschutz zu
ständige Fachbereich des Amtes für
Volkswirtschaft kontrolliere auf
grund eines erarbeiteten Risikokon
zepts mit abgestuftem Kontroll
rhythmus grundsätzlich alle Betrie
be in Liechtenstein. «In diesem Zu
sammenhang wird bei Kontrollen
z.B. in Bezug auf die Sicherheit
und den Gesundheitsschutz auf
Baustellen kein Unterschied ge
macht, ob die Arbeitnehmer oder
Arbeitnehmerinnen von liechten
steinischen oder ausländischen Ar
beitgebern beschäftigt sind», so
Tschütscher.
KantraMa nur auf VMacM
Die für die arbeitsrechtlichen
bzw. gewerberechtlichen Bestim
mungen zuständigen Fachbereiche
können laut Ausführung des Wirt
schaftsminister nur auf Verdachts
hinweise hin aktiv eine Kontrolltä
tigkeit ausüben. Unternehmen, die
von EWR-Ländern her in Liechten
stein grenzüberschreitend tätig
werden wollen, benötigen hiefllr ei
ne gewerberechtliche Bestätigung,
die vom betreifenden Fachbereich
im Amt für Volkswirtschaft erteilt
wird. Für die spätere konkrete Aus
führung grenzüberschreitender
Dienstleistungserbringung besteht
keine Meldepflicht. Eine regelmäs
sige und systematische Kontrolle
ist damit nicht möglich. In diesen
Fällen kann das Amt für Volkswirt
schaft deshalb nur aktiv werden,
wenn es entsprechende Hinweise
erhält, die auch konkret genug sein
müssen, damit ein zielgerichtetes
Votgehen möglich ist.
Eine systematische Prüfung er
folgt hingegen mit Bezug auf Ar
beitsverträge, und zwar gestützt auf
Kataar) fragte In
die Bestimmungen der Personenver
kehrsverordnung. Das Ausländer
und Passamt prüft im Rahmen von
Bewilligungserteilungen unter ande
rem auch die Lohn- und Arbeitsbe-
■ dingungen. Nicht erfasst davon sind
Arbeitseinsätze, die im Rahmen der
grenzüberschreitenden Dienstleis
tung erfolgen und aufgrund der aus
länderrechtlichen Bestimmungen
keiner Bewilligung bedürfen.
Anfragan zu
«In den letzten fünf Jahren sind
betreffend das Entsendegesetz nur
sehr wenige Anfragen und auch
Meldungen an das Amt für Volks
wirtschaft gerichtet worden», so
Regierungsrat Tschütscher. Es ha
be sich dabei um Anfragen betref
fend Mindestlöhne gehandelt.
Missstände hätten im .Rahmen der
Meldungen keine festgestellt wer
den können. (mr)
I BW-Empfang
Erfolgreiche Berufs-
Weltmeisterschaften
TRIESEN - Regierungsrat Hugo
Quaderer feierte gestern Dienstag,
zusammen mit den erfolgreichen
Teilnehmern der internationalen
Berufsweltmeisterschaften, den an
der Organisation Beteiligten, den
Eltern, Vertretern der Lehrbetriebe,
Sponsoren und Verbände die bemer
kenswerten Erfolge der jungen Be
rufsleute. Bildungsminister Hugo
Quaderer überreichte den Teilneh
mern Andreas Zerwas, Jetush Mori-
na, Rolf Hobi, Manuel Ritter, Mar
co Gantenbein und Stefan Berlinger
an der Feier Teilnahmeurkunden,
Leistungsdiplome und Bildungsgut
scheine der Regierung.
Die jungen Teilnehmer an der
internationalen Berufsweltmeister
schaft hatten in Helsinki eine ein
drückliche Leistung gezeigt: Sie
gewannen eine Gold- und eine
Bronzemedaille sowie, zwei Lei
stungsdiplome. Dank der guten
Leistungen aller teilnehmenden
Berufsleute belegte Liechtenstein
damit den guten 9. Plätz in der Na
tionenwertung von 36 angetretenen
Ländern. (pafl)
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