Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

FREITAG, 10. JUNI 200S 
BLATTI WIRTSCHAFT KOMPAKT 11 
"VTi ■ 
11 
Kompakt 
Ist Aviation übernimmt 
Frachtabfertlgung In Genf 
GENF- Die Geschäftsluftfahrt-Dienstleis- 
terin Jet Aviation übernimmt am 4. Juli die 
Prachtabfertigung für British Airways am 
Flughafen Genf-Cointrin. 
Erst kürzlich hat die britische Fluggesell 
schaft den Vertrag mit Jet Aviation für Passa 
gier- und Gepäckabfertigung, Vorfelddienst, 
Ladekontrolle sowie Fracht- und Stations 
zentrale an den Flughäfen Genf und Zürich 
um zwei Jahre verlängert, wie Jet Aviation in 
einem Communiqu6 von gestern Donnerstag 
schreibt. Angaben zum Auftragsvolumen 
werden nicht gemacht. (sda) 
Thomas Cook unterwegs 
In die Gewinnzone 
OBERURSEL - Deutschlands zweitgröss- 
ter Reisekonzern Thomas Cook ist nach har 
ten Sanierungsjahren auf dem Rückweg in 
die Gewinnzone. Kosteneinsparungen und 
ein leichter Umsatzanstieg halfen dem 
Unternehmen im ersten Halbjahr seines Ge 
schäftsjahres, den Verlust zu mindern. Fi 
nanzvorstand Ludger Heuberg sagte gestern 
in Oberursel: «Wir rechnen damit, dass wir 
an die Ertragsqualität des Jahres 2000/2001 
anschliessen und die Anfang 2004 begonne 
ne Sanierungsphase nach zwei Jahren erfolg 
reich abschliessen können.» (AP) 
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! G-8-Rnanzmlnlster 
beraten Uber Schuldenerlass 
LONDON - Das Thema ist zäh und wird be 
reits seit Anfang Jahr von Treffen zu Treffen 
geschoben: ein Schuldenerlass für die ärms 
ten Länder der Welt. An diesem Wochenende 
befassen sich die G-8- Finanzminister einmal 
mehr mit diesem Thema. 
Gastgeber Grossbritannien gibt sich natur- 
gemäss optimistisch. Finanzminister Gordon 
Brown will nach dem Treffen mit seinen G-8- 
Kollegen am Freitag und Samstag in London 
etwas zu verkünden haben. 
Der Schuldenerlass und eine Erhöhung der 
Entwicklungshilfe für Afrika auf jährlich bis 
, zu 100 Mrd. Dollar gehören zu einem Paket, 
das spätestens beim Treffen der Staats- und 
| Regierungschefs der sieben grössten Indus 
trienationen sowie Russlands (G-8) Anfang 
Juli verabschiedet werden soll. 
Im Gegensatz zu den Briten sieht 
Deutschland keine Einigung in Sicht. «Wir 
werden nicht abschliessend zu Resultaten 
kommen», hiess es gestern in Berliner Re 
gierungskreisen. 
Zwar werde es eine weitere Annäherung 
der Positionen geben, bis zum G-8-Gipfel 
vom 6. bis 8. Juli im schottischen Gleneagles 
bleibe aber noch «viel zu tun». Zu den G-8 
gehören Deutschland, Kanada, die USA, 
Frankreich, Grossbritannien, Italien lind Ja 
pan sowie Russland als ausserordentliches 
Mitglied. 
Grossbritannien, das 2005 den G-8 präsi 
diert, hatte Anfang Jahr mit dem «Marshall 
Plan für Afrika» überrascht, der vorsieht, den 
ärmsten Ländern der Welt die multilateralen 
Schulden von 80 Mrd. Dollar vollständig zu 
erlassen. 
Der britische Premierminister Tony Blair 
hatte am Dienstag in Washington die grund 
sätzliche Unterstützung von US-Präsident Geor 
ge W.Bush filr seinen Plan bekommen . (sda) 
Richemont erholt sich 
Luxusgiiterkonzem mit Gewinnsprung und Rekordumsatz 
GENF - Dar LuxusgUtarfconzarn 
Richamant hat sich nach 
scnvmngan vovjmvm wwnir 
gut arinlt Dia Brappa amrtrt- 
achatlata im latztan BaschVta- 
Jahr (bis 31. Mira) dan avaltba- 
stan Umsatz in ihrer fiasditehta 
und iagta einan dautüchan ße- 
winmprung hin. 
Der Betriebsgewinn schnellte um 
71 Prozent auf 505 Mio. Euro in 
die Höhe, wie Richemont am Don 
nerstag mitteilte. Unter dem Strich 
verdiente das Unternehmen 881 
Mio. Euro (1,35 Mrd.-Franken), 33 
Prozent mehr als im Voijahr. 
Der Gewinnanteil der assoziierten 
British American Tobacco (BAT) 
stieg um 11 Prozent auf 468 Mio. 
Euro. Der Luxusgüterkonzern ist 
mit 18,3 Prozent an BAT beteiligt. 
Der Umsatz kletterte wie bereits 
früher mitgeteilt um 10 Prozent auf 
3,717 Mrd. Euro. «Wir sind froh, 
wieder an solide Resultate anzu 
knüpfen», sagte Verwaltungsrats 
präsident Johan Rupert an einer Te- 
lefonkonferenz. Richemont hatte 
wie die gesamte Branche nach Aus 
bruch der Lungenkrankheit SARS 
und des Irak-Krieges starke Um- 
satzrückgänge hinnehmen müssen. 
MchsaMat ramtefeiwti nach Ausbrach dar Lungmkrmklwlt MKS und 
Wegen der nun wieder guten Er 
gebnisse soll die ordentliche Divi 
dende um 25 Prozent auf 50 Cent 
erhöht werden. Zudem wird der 
Generalversammlung eine ausser 
ordentliche Dividende von weite 
ren 50 Cent vorgeschlagen. 
Auch für 2005/06 sieht der welt 
weit zweitgrösste Luxusgüterkon- 
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Die Gesellschaft und Depotbank haben am 5.4.2005 beschlossen die nach 
folgenden Änderungen anzubringen: 
Diese sind durch die Finanzmarktaufsicht mit Ausnahme des Anhangs bewilligt: 
»■ Die Muttergesellschaft heisst neu: Bank Frey & Co. AG 
»■ Im ganzen Prospekt wurde die First Zürich Private Bank, Zürich durch die 
Bank Frey & Co. AG, Zürich ersetzt. 
»• Im ganzen Prospekt wurde das Amt für Finanzdienstleistungen durch Fi 
nanzmarktaufsicht (FMA) ersetzt. 
*■ Dieser Prospekt ersetzt den Prospekt mit Anlagereglement vom 5.5.2003. 
> Jedes Segment wird als wirtschaftlich getrennte Einheit angesehen. 
>■ Als Vizepräsident: Cyrill Escher, Geschäftsleitender Direktor, Bank Frey & 
Co. AG, Zürich 
*• Geschäftsleitender Direktor: Dr. Daniel Kohler, Zürich; Swlss TVust, Zürich 
und CIO Bank Frey & Co. AG, Zürich 
*• Die Swissfirst Gruppe weist konsolidiertes Eigenmittel von rund CHF 250 
Mio. aus. 
*■ Bei einer Reglementsänderung, einem Wechsel der Depotbank, der Revi 
sionsstelle sowie einem Wechsel im Verwaltungsrat oder der Geschäftslei 
tung der Gesellschaft sowie der Liquidation der Gesellschaft oder eines Seg 
ments erfolgt die Veröffentlichung durch die Gesellschaft in den gemäss An 
lagereglement (vgl. Teil IV, § 21) aufgeführten Publikationsorganen. 
»■ Beide Zusätze wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) am 5.4.2005 be 
willigt. 
*■ Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein wird der Prospekt mit 
Anlagereglement durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) bewilligt. Diese Ge 
nehmigung kann sich nur auf Angaben beziehen, welche die Umsetzung die 
ser nationalen Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Mai 1996 über Invest 
mentunternehmen (IUG) betreffen. Aus diesem Grund bildet der nachste 
hende Anhang A (Teil III) nicht Gegenstand der Prüfung durch die Finanz 
marktaufsicht (FMA) und ist von der Genehmigung ausgenommen. Diese An 
gaben beruhen vielmehr auf den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen 
in den jeweiligen Vertriebsstaaten. 
>- § 1, Absatz 1 = Segmentierte Investmentunternehmen für andere Werte ge 
mäss Art. 2 Abs. 5 Bst. b des Gesetzes vom 3. Mai 1996 über Investment 
unternehmen (IUG), LGBI. 1996 Nr. 89 und Art. 39 Abs. 2 der Verordnung. 
» § 7 letzter Satz = Ebenfalls sind Anlagen an Beteiligungsgesellschaften, wie 
z.B. Hedge Funds erlaubt. 
*■ Absatz B, § 7, 4c = Anteilsscheine an anderen Segmenten der Gesellschaft 
oder anderen Investmentuntemehmen für Wertpapiere bis zu 20 % des 
Vermögens des jeweiligen Segments. Vorbehalten bleiben allfällige Ein 
schränkungen gemäss § 14 Ziff. 4. 
»- Absatz B, § 7,4d = Geldmarktinstrumente, welche die Finanzmarktaufsicht 
(FMA) als Wertpapiere anerkennt. 
»■ Absatz B, § 7,4e = Bankguthaben bis zu 100 % des Vermögens des jeweili 
gen Segments. 
>- § 12, Nr. 9, 2. Satz = Der Kontraktwert aller Geschäfte, die nicht der Absi 
cherung dienen, darf dauernd 49 % des Vermögens des jeweiligen Segments 
nicht übersteigen. 
> § 13, Nr. 1, 1. Satz = Höchstens 20 % des Vermögens des jeweiligen Seg 
ments dürfen beim gleichen Emittenten oder bei der gleichen Bank angelegt 
werden. 
»■ § 13, Nr. 2,2. Satz = Die Summe der Anlagen, die beim gleichen Emittenten 
5 % übersteigen darf höchstens 80 % des Vermögens des jeweiligen Seg 
ments erreichen. 
»• § 14, Nr. 5e = Die bei der Anlage des Nettovermögens des jeweiligen Seg 
ments (An- und Verkauf der Anteilsscheine) anfallenden Vergütungen (in- und 
ausländische marktkonforme Courtagen, Gebühren, Abgaben und Steuern) 
werden von der Gesellschaft bzw. der Depotbank dem jeweiligen Segment in 
Rechnung gestellt. 
*■ Kosten allfällig nötig werdender ausserordentlicher Dispositionen, ein 
schliesslich der Kosten für Rechtsberatung, die der Verwaltung oder der De 
potbank entstehen, wenn sie im Interesse der Anteilsscheininhaber handelt 
und im Gesetz und dar Verordnung vorgesehen sind. 
*■ Das Anlagereglement tritt am S. 4.2005 in Kraft. 
Vaduz, 6. Juni 2005 
First Zürich (Ue) Anlagegesellschatt 
zern hinter Branchenprimus 
LVMH ein gutes Jahr für die Grup 
pe. Die Umsätze im April und Mai 
stiegen um 15 Prozent. «Im Allge 
meinen ist die Stimmung gut», 
sagte Rupert. Trotz des starken Eu 
ro «dürfte das Jahr ein gutes wer 
den» und die Proütabilität weiter 
anziehen. Zu Richemont gehören 
unter anderem die Schmuckmar 
ken Cartier und Van Cleef, die Uh- 
renmacher Piaget, A. Lange & 
Söhne und Jaeger- LeCoultre so 
wie der Füllfederhalter-Hersteller 
Montblanc. Die Gruppe konnte im 
vergangenen Geschäftsjahr in allen 
Segmenten und Regionen Wachs 
tum verzeichnen. (sda) 
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Bank Hofmann Technical Strategles 
Sociötö d'lnvestissement ä Capital Variable («die Gesellschaft») 
11 ,'rue Aldringen, L-1118 Luxembourg 
R.C.S. Luxembourg N° B 96.687 
MITTEILUNG AN DIE AKTIONÄRE 
Hiermit werden die Aktionäre der Gesellschaft auf folgende Änderungen im 
Prospekt datiert vom Juni 2005 hingewiesen: 
Schlüsselmerk male/Handel 
Die Geschäfte können normalerweise täglich an jedem Geschäftstag in 
Luxemburg getätigt werden. Zeichnungs- und RQcknahmeanträge, die späte 
stens bis 15.00 Uhr (Luxemburger Zeit) an einem Geschäftstag In Luxemburg 
an der Allgemeinen Vertriebsstelle oder bei einem der Vertriebsagenten einge 
hen, werden auf der Grundlage des Nettoinventarwerts der Aktie des jeweiligen 
Teilfönds behandelt, der am darauf folgenden Geschäftstag (Bewertungstag) 
bestimmt wird. 
Order auf Zeichnung, Umwandlung und Rücknahme von Aktien müssen bei der 
Gesellschaft bis spätestens 16.00 Uhr (Luxemburger Zeit) am Geschäftstag vor 
dem Bewertungstag eingehen, damit sie auf der Grundlage des Nettoinventar- 
wertes der Aktie des jeweiligen Teilfonds abgerechnet werden können, der am 
darauf folgenden Geschäftstag (Bewertungstag) bestimmt wird. 
Diese Änderung ist am 31. Mal 2005 in Kraft getreten. - 
Anlagebesch rinkungen 
1. Bis zu 10% des Netto-Gesellschaftsvermögens können in Wertpapieren 
oder Geldmarktinstrumenten ein- und desselben Emittenten angelegt wer 
den. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 
12 Monaten dürfen bis zu 40% des Netto-Gesellschaftsvermögens bei ein 
und demselben Kreditinstitut angelegt werden, sofern das betreffende 
Kreditinstitut seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der EU hat oder falls dieser 
sich in einem Drittstaat befindet, es Aufsichtsbestimmungen unterliegt, die 
nach Auffassung der CSSF jenen des Gemeinschaftsrechts gleichwertig 
sind. 
6. Die Gesellschaft kann Anteile in OGAW und/oder anderen OGA, gemäß Ar 
tikel 1 d, erwerben unter der Bedingung dass nicht mehr als 10% des Net 
to-Gesellschaftsvermögens in ein und demselben OGAW oder anderen 
OGA angelegt werden. Für die Anwendung dieser Anlageeinschränkung 
wird jeder Teilfonds eines OGA in der Form eines Umbreüa-Fonds im Sinne 
des Artikels 133 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 als eigenständiger 
Emittent berücksichtigt werden unter der Bedingung dass das Prinzip der 
Aufteilung der Verpflichtung der verschiedenen TeHfonds in Bezug auf 
Drittpersonen angewendet wird. Falls die Gesellschaft Anteile eines OGAW 
und/oder anderen OGA erwirbt, dürfen die Vermögen dieses OGAW oder 
anderen OGA nicht kombiniert werden gemäss den Einschränkungen vor 
gesehen im Artikel «Anlagebeschränkungen» Punkt 1 bis 4. Die Anlage in 
OGAW und/oder anderen OGA darf aber nur insgesamt höchstens 10% des 
Nettovermögens ausmachen. 
9. Flüssige Mittel 
Die Gesellschaft kann, wenn die Marktbedingungen dies unabdingbar er 
scheinen lassen und im Interesse der Anleger, bis zu 100% seines 
Nettovermögens zeitweilig in flüssigen Mitteln halten, einschliesslich 
Geldmarktinstrumente, welche regelmässig gehandelt werden und deren 
Restlaufzeit nicht 12 Monate übersteigt. 
10. Risikokapital 
Die Gesellschaft kann mehr als 20% ihres Nettofondsvermögens in 
Risikokapital investieren. Unter Risikokapital versteht man die Anlage in ver 
brieften Rechten von Gesellschaften, die neu gegründet wurden oder die 
sich immer noch in der Entwicklungsphase befinden. 
Diese Änderungen werden am 30. Juni 2005 In Kraft treten. 
Bis zum 30. Juni 2005 können die Aktionäre die Rücknahme Ihrer Aktien ohne 
Rücknahmekosten wie im Prospekt vorgesehen schriftlich beantragen. 
Der aktuelle Verkaufsprospekt, eine Kopie der Statuten sowie die Jahne- und 
Halbjahresberichte der Gesellschaft sind kostenlos beim Vertreter der 
Gesellschaft in Liechtenstein erhältlich. 
Vaduz, Im Juni 2005 
Der Vertreter der Gesellschaft in Liechtenstein: 
Global Fund Services AG, Städtle 17,9490 Vaduz
	        

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