FREITAG, 10. JUNI 200S
BLATTI WIRTSCHAFT KOMPAKT 11
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11
Kompakt
Ist Aviation übernimmt
Frachtabfertlgung In Genf
GENF- Die Geschäftsluftfahrt-Dienstleis-
terin Jet Aviation übernimmt am 4. Juli die
Prachtabfertigung für British Airways am
Flughafen Genf-Cointrin.
Erst kürzlich hat die britische Fluggesell
schaft den Vertrag mit Jet Aviation für Passa
gier- und Gepäckabfertigung, Vorfelddienst,
Ladekontrolle sowie Fracht- und Stations
zentrale an den Flughäfen Genf und Zürich
um zwei Jahre verlängert, wie Jet Aviation in
einem Communiqu6 von gestern Donnerstag
schreibt. Angaben zum Auftragsvolumen
werden nicht gemacht. (sda)
Thomas Cook unterwegs
In die Gewinnzone
OBERURSEL - Deutschlands zweitgröss-
ter Reisekonzern Thomas Cook ist nach har
ten Sanierungsjahren auf dem Rückweg in
die Gewinnzone. Kosteneinsparungen und
ein leichter Umsatzanstieg halfen dem
Unternehmen im ersten Halbjahr seines Ge
schäftsjahres, den Verlust zu mindern. Fi
nanzvorstand Ludger Heuberg sagte gestern
in Oberursel: «Wir rechnen damit, dass wir
an die Ertragsqualität des Jahres 2000/2001
anschliessen und die Anfang 2004 begonne
ne Sanierungsphase nach zwei Jahren erfolg
reich abschliessen können.» (AP)
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r? t -
! G-8-Rnanzmlnlster
beraten Uber Schuldenerlass
LONDON - Das Thema ist zäh und wird be
reits seit Anfang Jahr von Treffen zu Treffen
geschoben: ein Schuldenerlass für die ärms
ten Länder der Welt. An diesem Wochenende
befassen sich die G-8- Finanzminister einmal
mehr mit diesem Thema.
Gastgeber Grossbritannien gibt sich natur-
gemäss optimistisch. Finanzminister Gordon
Brown will nach dem Treffen mit seinen G-8-
Kollegen am Freitag und Samstag in London
etwas zu verkünden haben.
Der Schuldenerlass und eine Erhöhung der
Entwicklungshilfe für Afrika auf jährlich bis
, zu 100 Mrd. Dollar gehören zu einem Paket,
das spätestens beim Treffen der Staats- und
| Regierungschefs der sieben grössten Indus
trienationen sowie Russlands (G-8) Anfang
Juli verabschiedet werden soll.
Im Gegensatz zu den Briten sieht
Deutschland keine Einigung in Sicht. «Wir
werden nicht abschliessend zu Resultaten
kommen», hiess es gestern in Berliner Re
gierungskreisen.
Zwar werde es eine weitere Annäherung
der Positionen geben, bis zum G-8-Gipfel
vom 6. bis 8. Juli im schottischen Gleneagles
bleibe aber noch «viel zu tun». Zu den G-8
gehören Deutschland, Kanada, die USA,
Frankreich, Grossbritannien, Italien lind Ja
pan sowie Russland als ausserordentliches
Mitglied.
Grossbritannien, das 2005 den G-8 präsi
diert, hatte Anfang Jahr mit dem «Marshall
Plan für Afrika» überrascht, der vorsieht, den
ärmsten Ländern der Welt die multilateralen
Schulden von 80 Mrd. Dollar vollständig zu
erlassen.
Der britische Premierminister Tony Blair
hatte am Dienstag in Washington die grund
sätzliche Unterstützung von US-Präsident Geor
ge W.Bush filr seinen Plan bekommen . (sda)
Richemont erholt sich
Luxusgiiterkonzem mit Gewinnsprung und Rekordumsatz
GENF - Dar LuxusgUtarfconzarn
Richamant hat sich nach
scnvmngan vovjmvm wwnir
gut arinlt Dia Brappa amrtrt-
achatlata im latztan BaschVta-
Jahr (bis 31. Mira) dan avaltba-
stan Umsatz in ihrer fiasditehta
und iagta einan dautüchan ße-
winmprung hin.
Der Betriebsgewinn schnellte um
71 Prozent auf 505 Mio. Euro in
die Höhe, wie Richemont am Don
nerstag mitteilte. Unter dem Strich
verdiente das Unternehmen 881
Mio. Euro (1,35 Mrd.-Franken), 33
Prozent mehr als im Voijahr.
Der Gewinnanteil der assoziierten
British American Tobacco (BAT)
stieg um 11 Prozent auf 468 Mio.
Euro. Der Luxusgüterkonzern ist
mit 18,3 Prozent an BAT beteiligt.
Der Umsatz kletterte wie bereits
früher mitgeteilt um 10 Prozent auf
3,717 Mrd. Euro. «Wir sind froh,
wieder an solide Resultate anzu
knüpfen», sagte Verwaltungsrats
präsident Johan Rupert an einer Te-
lefonkonferenz. Richemont hatte
wie die gesamte Branche nach Aus
bruch der Lungenkrankheit SARS
und des Irak-Krieges starke Um-
satzrückgänge hinnehmen müssen.
MchsaMat ramtefeiwti nach Ausbrach dar Lungmkrmklwlt MKS und
Wegen der nun wieder guten Er
gebnisse soll die ordentliche Divi
dende um 25 Prozent auf 50 Cent
erhöht werden. Zudem wird der
Generalversammlung eine ausser
ordentliche Dividende von weite
ren 50 Cent vorgeschlagen.
Auch für 2005/06 sieht der welt
weit zweitgrösste Luxusgüterkon-
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Die Gesellschaft und Depotbank haben am 5.4.2005 beschlossen die nach
folgenden Änderungen anzubringen:
Diese sind durch die Finanzmarktaufsicht mit Ausnahme des Anhangs bewilligt:
»■ Die Muttergesellschaft heisst neu: Bank Frey & Co. AG
»■ Im ganzen Prospekt wurde die First Zürich Private Bank, Zürich durch die
Bank Frey & Co. AG, Zürich ersetzt.
»• Im ganzen Prospekt wurde das Amt für Finanzdienstleistungen durch Fi
nanzmarktaufsicht (FMA) ersetzt.
*■ Dieser Prospekt ersetzt den Prospekt mit Anlagereglement vom 5.5.2003.
> Jedes Segment wird als wirtschaftlich getrennte Einheit angesehen.
>■ Als Vizepräsident: Cyrill Escher, Geschäftsleitender Direktor, Bank Frey &
Co. AG, Zürich
*• Geschäftsleitender Direktor: Dr. Daniel Kohler, Zürich; Swlss TVust, Zürich
und CIO Bank Frey & Co. AG, Zürich
*• Die Swissfirst Gruppe weist konsolidiertes Eigenmittel von rund CHF 250
Mio. aus.
*■ Bei einer Reglementsänderung, einem Wechsel der Depotbank, der Revi
sionsstelle sowie einem Wechsel im Verwaltungsrat oder der Geschäftslei
tung der Gesellschaft sowie der Liquidation der Gesellschaft oder eines Seg
ments erfolgt die Veröffentlichung durch die Gesellschaft in den gemäss An
lagereglement (vgl. Teil IV, § 21) aufgeführten Publikationsorganen.
»■ Beide Zusätze wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) am 5.4.2005 be
willigt.
*■ Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein wird der Prospekt mit
Anlagereglement durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) bewilligt. Diese Ge
nehmigung kann sich nur auf Angaben beziehen, welche die Umsetzung die
ser nationalen Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Mai 1996 über Invest
mentunternehmen (IUG) betreffen. Aus diesem Grund bildet der nachste
hende Anhang A (Teil III) nicht Gegenstand der Prüfung durch die Finanz
marktaufsicht (FMA) und ist von der Genehmigung ausgenommen. Diese An
gaben beruhen vielmehr auf den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen
in den jeweiligen Vertriebsstaaten.
>- § 1, Absatz 1 = Segmentierte Investmentunternehmen für andere Werte ge
mäss Art. 2 Abs. 5 Bst. b des Gesetzes vom 3. Mai 1996 über Investment
unternehmen (IUG), LGBI. 1996 Nr. 89 und Art. 39 Abs. 2 der Verordnung.
» § 7 letzter Satz = Ebenfalls sind Anlagen an Beteiligungsgesellschaften, wie
z.B. Hedge Funds erlaubt.
*■ Absatz B, § 7, 4c = Anteilsscheine an anderen Segmenten der Gesellschaft
oder anderen Investmentuntemehmen für Wertpapiere bis zu 20 % des
Vermögens des jeweiligen Segments. Vorbehalten bleiben allfällige Ein
schränkungen gemäss § 14 Ziff. 4.
»- Absatz B, § 7,4d = Geldmarktinstrumente, welche die Finanzmarktaufsicht
(FMA) als Wertpapiere anerkennt.
»■ Absatz B, § 7,4e = Bankguthaben bis zu 100 % des Vermögens des jeweili
gen Segments.
>- § 12, Nr. 9, 2. Satz = Der Kontraktwert aller Geschäfte, die nicht der Absi
cherung dienen, darf dauernd 49 % des Vermögens des jeweiligen Segments
nicht übersteigen.
> § 13, Nr. 1, 1. Satz = Höchstens 20 % des Vermögens des jeweiligen Seg
ments dürfen beim gleichen Emittenten oder bei der gleichen Bank angelegt
werden.
»■ § 13, Nr. 2,2. Satz = Die Summe der Anlagen, die beim gleichen Emittenten
5 % übersteigen darf höchstens 80 % des Vermögens des jeweiligen Seg
ments erreichen.
»• § 14, Nr. 5e = Die bei der Anlage des Nettovermögens des jeweiligen Seg
ments (An- und Verkauf der Anteilsscheine) anfallenden Vergütungen (in- und
ausländische marktkonforme Courtagen, Gebühren, Abgaben und Steuern)
werden von der Gesellschaft bzw. der Depotbank dem jeweiligen Segment in
Rechnung gestellt.
*■ Kosten allfällig nötig werdender ausserordentlicher Dispositionen, ein
schliesslich der Kosten für Rechtsberatung, die der Verwaltung oder der De
potbank entstehen, wenn sie im Interesse der Anteilsscheininhaber handelt
und im Gesetz und dar Verordnung vorgesehen sind.
*■ Das Anlagereglement tritt am S. 4.2005 in Kraft.
Vaduz, 6. Juni 2005
First Zürich (Ue) Anlagegesellschatt
zern hinter Branchenprimus
LVMH ein gutes Jahr für die Grup
pe. Die Umsätze im April und Mai
stiegen um 15 Prozent. «Im Allge
meinen ist die Stimmung gut»,
sagte Rupert. Trotz des starken Eu
ro «dürfte das Jahr ein gutes wer
den» und die Proütabilität weiter
anziehen. Zu Richemont gehören
unter anderem die Schmuckmar
ken Cartier und Van Cleef, die Uh-
renmacher Piaget, A. Lange &
Söhne und Jaeger- LeCoultre so
wie der Füllfederhalter-Hersteller
Montblanc. Die Gruppe konnte im
vergangenen Geschäftsjahr in allen
Segmenten und Regionen Wachs
tum verzeichnen. (sda)
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Sociötö d'lnvestissement ä Capital Variable («die Gesellschaft»)
11 ,'rue Aldringen, L-1118 Luxembourg
R.C.S. Luxembourg N° B 96.687
MITTEILUNG AN DIE AKTIONÄRE
Hiermit werden die Aktionäre der Gesellschaft auf folgende Änderungen im
Prospekt datiert vom Juni 2005 hingewiesen:
Schlüsselmerk male/Handel
Die Geschäfte können normalerweise täglich an jedem Geschäftstag in
Luxemburg getätigt werden. Zeichnungs- und RQcknahmeanträge, die späte
stens bis 15.00 Uhr (Luxemburger Zeit) an einem Geschäftstag In Luxemburg
an der Allgemeinen Vertriebsstelle oder bei einem der Vertriebsagenten einge
hen, werden auf der Grundlage des Nettoinventarwerts der Aktie des jeweiligen
Teilfönds behandelt, der am darauf folgenden Geschäftstag (Bewertungstag)
bestimmt wird.
Order auf Zeichnung, Umwandlung und Rücknahme von Aktien müssen bei der
Gesellschaft bis spätestens 16.00 Uhr (Luxemburger Zeit) am Geschäftstag vor
dem Bewertungstag eingehen, damit sie auf der Grundlage des Nettoinventar-
wertes der Aktie des jeweiligen Teilfonds abgerechnet werden können, der am
darauf folgenden Geschäftstag (Bewertungstag) bestimmt wird.
Diese Änderung ist am 31. Mal 2005 in Kraft getreten. -
Anlagebesch rinkungen
1. Bis zu 10% des Netto-Gesellschaftsvermögens können in Wertpapieren
oder Geldmarktinstrumenten ein- und desselben Emittenten angelegt wer
den. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens
12 Monaten dürfen bis zu 40% des Netto-Gesellschaftsvermögens bei ein
und demselben Kreditinstitut angelegt werden, sofern das betreffende
Kreditinstitut seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der EU hat oder falls dieser
sich in einem Drittstaat befindet, es Aufsichtsbestimmungen unterliegt, die
nach Auffassung der CSSF jenen des Gemeinschaftsrechts gleichwertig
sind.
6. Die Gesellschaft kann Anteile in OGAW und/oder anderen OGA, gemäß Ar
tikel 1 d, erwerben unter der Bedingung dass nicht mehr als 10% des Net
to-Gesellschaftsvermögens in ein und demselben OGAW oder anderen
OGA angelegt werden. Für die Anwendung dieser Anlageeinschränkung
wird jeder Teilfonds eines OGA in der Form eines Umbreüa-Fonds im Sinne
des Artikels 133 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 als eigenständiger
Emittent berücksichtigt werden unter der Bedingung dass das Prinzip der
Aufteilung der Verpflichtung der verschiedenen TeHfonds in Bezug auf
Drittpersonen angewendet wird. Falls die Gesellschaft Anteile eines OGAW
und/oder anderen OGA erwirbt, dürfen die Vermögen dieses OGAW oder
anderen OGA nicht kombiniert werden gemäss den Einschränkungen vor
gesehen im Artikel «Anlagebeschränkungen» Punkt 1 bis 4. Die Anlage in
OGAW und/oder anderen OGA darf aber nur insgesamt höchstens 10% des
Nettovermögens ausmachen.
9. Flüssige Mittel
Die Gesellschaft kann, wenn die Marktbedingungen dies unabdingbar er
scheinen lassen und im Interesse der Anleger, bis zu 100% seines
Nettovermögens zeitweilig in flüssigen Mitteln halten, einschliesslich
Geldmarktinstrumente, welche regelmässig gehandelt werden und deren
Restlaufzeit nicht 12 Monate übersteigt.
10. Risikokapital
Die Gesellschaft kann mehr als 20% ihres Nettofondsvermögens in
Risikokapital investieren. Unter Risikokapital versteht man die Anlage in ver
brieften Rechten von Gesellschaften, die neu gegründet wurden oder die
sich immer noch in der Entwicklungsphase befinden.
Diese Änderungen werden am 30. Juni 2005 In Kraft treten.
Bis zum 30. Juni 2005 können die Aktionäre die Rücknahme Ihrer Aktien ohne
Rücknahmekosten wie im Prospekt vorgesehen schriftlich beantragen.
Der aktuelle Verkaufsprospekt, eine Kopie der Statuten sowie die Jahne- und
Halbjahresberichte der Gesellschaft sind kostenlos beim Vertreter der
Gesellschaft in Liechtenstein erhältlich.
Vaduz, Im Juni 2005
Der Vertreter der Gesellschaft in Liechtenstein:
Global Fund Services AG, Städtle 17,9490 Vaduz