Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

Mittwoch, 8. juni 2005 
VOLKS 
BLATT 
INLAND 
GERICHTSVERHANDLUNG 
NACHRICHTEN 
Nachrichten 
Unbedingte Haftstrafe 
Landgericht verurteilt mutmasslichen Sozialhilfebetrüger zu 18 Monaten 
VADUZ - Im Oktabar Ittztan Jah 
res wurde der Prems gegen 
einen mutmasslichen Sedalbil- 
fabatriigar zwecks Einholung 
aInas psychiatrischen Gutach 
tens vertagt. Bettern nahm 
Landrichter Uwe Öhri die Ver 
handlung wieder auf und 
sprüh sein Urteil: Bne unbe 
dingte Haftstrafe von 18 Mona 
ten wegen gewertisniMisIgen, 
schweren Betrugs. 
Dem 64-jährigen Liechtensteiner 
wurde zur Last gelegt, über den 
Zeitraum von einigen Monaten be 
trügerisch Arbeitslosengelder und 
Sozialhilfe in einer Höhe von ins 
gesamt über 25 000 Franken bezo 
gen zu haben; gleichzeitig erhielt er 
auch eine AHV-Rente. Beim ersten 
Teil der Verhandlung im Oktober 
plädierte die Verteidigung darauf, 
ein psychiatrisches Gutachten ein 
zuholen, um die Schuldunfähigkeit 
des Angeklagten festzustellen. 
Dieser soll zum Tätzeitpunkt un 
ter tief greifenden Bewusstseinsstö- 
rungen und einem Alkoholproblem 
gelitten haben. Die vergangenen 
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mine platzen Hess. Uwe öhri führ 
te das Beweisverfahren schliesslich 
mit der Einvernahme einer Mitar 
beiterin des Amtes für Soziale 
Dienste fort. 
Landgericht verurteilte gaetern einen mutmasslldien Sorlafliltfebe- 
ier zu einer elnehthalbiihrlgen Freiheitsstrafe. 
acht Monate verstrichen jedoch un 
genutzt, da der Beschuldigte nach 
Angaben des mit dieser Angelegen 
heit betrauten Psychiaters zwei Ter- 
Die Zeugin hat im Jahr 2003 den 
Sozialhilfe-Antrag des Angeklag 
ten bearbeitet; sie war es auch, die 
den Doppelbezug nach einigen 
Monaten aufdeckte. Die Sozialpä- 
dagogin gab zu Protokoll, im Lauf 
der Gespräche mit dem Beschul 
digten nie den Eindruck gehabt zu 
haben, dass dieser desorientiert ge 
wesen sein könnte oder nicht ge- 
wusst hat, worum es geht. Ausser 
dem habe sie den ehemaligen Treu 
händer beim Ausfüllen des entspre 
chenden Formulars darauf auf 
merksam gemacht, dass er darauf 
etwaige andere Einkünfte angeben 
müsse; er hatte den gleichzeitigen 
Bezug von Altersrente und Arbeits 
losenhilfe aber verschwiegen. 
Im Anschluss an ihre Aussage 
wurde die Zeugin von der Verteidi 
gung daraufhin befragt, dass sie 
den Doppelbezug bei ausreichen 
der Prüfung hätte verhindern kön 
nen. Der Richter unterbrach dieses 
mühsame Verhör nach einer Weile 
jedoch; er gab dem Verteidiger 
zwar auch in seiner Urteilsbegrün 
dung insofern Recht, als die Sorg 
losigkeit, welche die zuständigen 
Stellen im Umgang mit Staatsver 
mögen bewiesen, «erschreckend» 
sei. Diese Tatsache sei rechtlich 
jedoch irrelevant, so Uwe öhri: 
«Auch dumme oder unvorsichtige 
Menschen können-betrogen wer 
den.» 
Dies bewegte den Vorsitzenden 
auch dazu, den Beweisantrag auf 
Einholung der betreffenden Akte 
vom Amt für Soziale Dienste, um 
zu überprüfen, ob die Angestellten 
ihrer Sorgfaltspflicht nachgekom 
men waren, abzuweisen. Der er 
neute Antrag auf Einholung eines 
psychiafrischen Gutachtens wurde 
ebenfalls abgelehnt, habe der An 
geklagte doch ein halbes Jahr dafür 
Zeit gehabt. 
In seinem Schlussplädoyer setzte 
sich der Staatsanwalt aus präventi 
ven Gründen fllr eine unbedingte 
Freiheitsstrafe ein. Er führte aus, 
dass der Angeklagte seine «dreiste 
und freche Nforgehensweise» gene- 
ralstabsmässig, geplant und sieb 
«aus allen lOpfen bedient» habe. 
Der Verteidiger des Angeklagten 
hingegen verlengte einen Frei 
spruch seines Mandanten in allen 
Punkten. Er bat den Richter ausser 
dem darum, bei einem allfälligen 
Schuldspruch dasAlkoholproblem 
des Beschuldigten zu berücksichti 
gen. 
SO ODER SO 
Nach längerer Beratungszeit 
sprach der Vorsitzende den Ange 
klagten in allen Punkten für schul 
dig und verurteilte ihn zu einer un 
bedingten Haftstrafe von einein 
halb Jahren. In seiner Urteilsbe 
gründung gab » an, das* eine be- 
dingte Strafe bei solch «massiven 
Sozialhilfebetrügereien» nicht ia 
öhri betonte ausserdem abermals, 
dass die «Nachlässigkeit und 
Leichtgläubigkeit» bei den zustän 
digen Amtsstellen für den Schuld 
spruch nicht entscheidend gewesen 
sei. In Anbetracht eines möglichen 
Strafmasses zwischen einem und 
zehn Jahren sei die Strafe jedoch 
mild ausgefallen. Des Urteil ist 
nicht rechtskräftig. 
Infra-BrosdiUre 
SCHAAN - Infra-Broschüre bietet wertvol 
le Upps für die Rückkehr ins Erwerbsleben. 
Die gründliche Vorbereitung erhöht die 
Chancen für eine geglückte Rückkehr ins Er 
werbsleben. Die Infra, Information»- und 
Kontaktstelle für Frauen, hat ihren Ratgeber 
«Wiedereinstieg ins Erwerbsleben» neu auf 
gelegt. Er gibt zahlreiche wichtige Informa 
tionen und wertvolle Tipps. 
Die Broschüre gibt Frauen praxisorientier 
te Hilfestellungen für die Rückkehr ins Er 
werbsleben. Sie informiert über die Schritte 
zur Vorbereitung und gibt Anstösse, wie der 
Weg zu einem neuen Wunschberuf aussehen 
kann. «Warum will ich eine Veränderung?», 
«Was will ich und was kann ich?» sind wich 
tige Kapitel der Standortbestimmung. Häufig 
haben sich auch die Interessen der Frau stark 
verändert, so dass die Rückkehr in den ur- 
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sprtlnglich erlernten Beruf wenig verlockend 
ist. Durch die Familienarbeit erwerben Frau 
en wertvolle Schlüsselkompetenzen und ent 
wickeln neue Interessen, die auch im Er 
werbsleben zum Zug kommen sollen. Für 
manche Weidereinsteigerin steht nochmals 
eine Lern- und Ausbildungsphase an. Dann 
stellt sich vielfach die Frage nach den Finan 
zen, Ausbildungskosten und Stipendien. 
Auch diese Punkte werden in der Broschüre 
angesprochen. 
Wege zum IM 
Wiedereinsteigerinnen haben viele Hinder 
nisse zu überwinden; Kehrt eine Mutter nach 
Jahren als Farailienfrau wieder ins Erwerbs 
leben zurück, ist das nicht nur für sie selbst, 
sondern für die ganze Familie eine grosse 
Umstellung. Die Broschüre gibt Hinweise;, 
wie Hindernisse überwunden und der 
Wiedeieinstieg anpackt werden können. 
Die Jobsuche ist bei der momentanen Ar- 
beitsmarktlage fttr alle schwierig. Umso 
wichtiger sind ein gezieltes Vorgehen, und 
einwandfreie Bewerbungsunterlagen. Die in- 
tigen Thema Bewerbungsdossier und gibt 
spezielle Upps für die Stellensuche von 
Wiedeieinstiegerinnen. Das Porträt einer er 
folgreichen Rückkehrerin ins Erwerbsleben, 
Interviews mit einer Berufs^ und einer Perso 
nalberaterin und ein umfangreicher Adress 
teil runden das infra Speziat ab. 
Das Heft kann für 5 Franken in der Infra 
bezogra werden (Telefon 232 08 80, E-Mail: 
finfo@infra.li) 
In der Infra sind darüber hinaus weitere 
praxisnahe Broschüren erhältlich. Jnfamut- 
tionen dazu und zum Bmtungsaagebqtfin- 
den sich auf der Infra-Website wwwinfi?fcll. 
Dort können sich unter «Ben*wg» faiiefi 
zu zahlreichen Themen schlau n^cbeO: 
Rechtsberatung, wichtige Tipps zum Brf>- 
rtebt, Out und Geld, Konkubinat - Zu 
sammenleben ohne Trauschein, Trennung 
und Scheidung, Gleichstellung im Erwerbs 
leben, sexuelle Belästigung usw. (PD) 
*
	        

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