Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

MITTWOCH. 27. APRIL 2008 
VOLKS! 
KOALITION 
NACHRICHTEN 
Nachrichten 
QuaHtätsmanagimeiit 
In der Bildung 
VADUZ - Der Strukturwandel in der Wirt 
schaft hat sich in den letzten Jahren verstärkt 
auch auf die Qualifikation der Arbeitskräfte 
und die Anforderungen an die berufliche 
Ausbildung ausgewirkt. Auch in den kom 
menden Jahren ist mit weiteren erheblichen 
Änderungen in der Bildung sowie auf dem 
Weiterbildungsmarkt zu rechnen. 
Die Arbeitsgruppe «Grenzüberschreitende 
Berufliche Bildung» der Internationalen Bo 
denseekonferenz (IBK) befasst sich schon 
seit vielen Jahren mit Fragen einer zukunfts 
orientierten grenzüberschreitenden Berufs 
ausbildung insbesondere in der Regio Boden 
see. Im Rahmen des gemeinsamen Projektes 
xchange wurden bereits eine Vielzahl von 
internationalen Lehrlings- und Lehrenden 
austauschen initiiert und durchgeführt. Alle 
Länder und Kantone der Regio Bodensee ste 
hen vor ähnlichen Herausforderungen. Des 
wegen setzt sich die Arbeitsgruppe «Grenz 
überschreitende Berufliche Bildung» länder- 
übergreifend (Deutschland, Österreich, 
Liechtenstein, Schweiz) fiUreine Angleichung 
der Lehrinhalte und eine gegenseitige Aner 
kennung der Berufe ein. Ein Hauptziel der 
AG ist es, wie der Vorsitzende der Arbeits 
gruppe, Manfred Wolfensperger, Hauptge 
schäftsführer der Handwerkskammer Kon 
stanz, betont, neue Wege im Berufsbildungs 
bereich aufzuzeigen, um für junge Auszubil 
dende die bestmöglichen Voraussetzungen 
ftir den späteren Berufsalltag zu schaffen. 
Auch in diesem Jahr ist die Arbeitsgruppe 
«Grenzüberschreitende Berufliche Bildung» 
am 10. Junü auf der INTERTECH in Dombirn 
vertreten. Unter dem Titel «Qualitätsmanage 
ment in der Bildung» befasst sich die AG ins 
besondere mit verschiedenen Modellen zu die 
sem Thema. Namhafte Referenten aus 
Deutschland, Österreich und der Schweiz wer 
den einschlägige Projekte näher beleuchten. 
Über «Qualitätsmanagement durch Quali 
fizierung von Au$t$htom» werden Mathias 
Linder, WIFJUServiceeinrichtung der Wirt 
schaftskammer Vorarlberg und Alfons 
Bertsch von der Firma Hilti AG, berichten. 
Klaus Lorenz vom Ministerium für Kultus, 
Jugend und Sport Baden-Württemberg wid 
met sich dem Thema «Qualitätsmanagement 
in beruflichen Schulen». «Qualitätsmanage 
ment in der beruflichen Ausbildung» ist das 
Thema von Erika Gugg vom Amt für Berufs 
bildung Frauenfeld. 
Angesprochen und eingeladen sind insbe 
sondere Vertreter von Bildungseinrichtun 
gen. der Arbeitsagenturen, Gewerkschaften 
und Wirtschaftskammern sowie alle Interes 
sierten. Nähere Informationen sind erhältlich 
bei der Abteilung Bildung & Arbeit der 
Handwerkskammer Konstanz unter der Tele 
fonnummer 0049 7531 / 205-340. (pafl) 
Koalitionsvereinbarung zwischen dor FBP und dor VU voröffontliolit 
VADUZ - Dia 
la laiMftajaaj®klaB 
In il- 
M 
du 
latzta 
mit 
an dar 
baralta am 13. April 
tflgt, Haban Aa HIP indüla W 
dla KaaKttonavar 
gastarn im 
lWWfWtlDp.ilJ VWOfTBmHOn» 
Die Koalitionsvereinbarung besteht 
aus drei Teilen: Teil A: Grundsätze 
der Koalitionsvereinbarung für die 
Mandatsperiode 2005 - 2009, Teil 
B: Vereinbarung zu den Ressorts 
und Landesinstituten sowie Teil C: 
Vereinbarung zwischen den beideti 
Fraktionen. 
In der Präambel heisst es unter an 
derem, die Koalitionsvereinbarung 
«ist Ausdruck der Verpflichtung zur 
konstruktiven Zusammenarbeit und 
hat zum obersten Ziel, Liechtenstein 
in eine erfolgreiche und lebenswerte 
Zukunft zu fuhren. Die Zusammen 
arbeit der beiden Vertragsparteien 
soll dem Prinzip der Fairness und 
der Offenheit folgen. Beide Koali 
tionspartner übernehmen Verant 
wortung für die gemeinsame Arbeit 
und verhelfen dieser zur parteiüber- 
greifenden Durchsetzung.» 

dung für Liechtensteins Gesell 
schaft und Wirtschaft. Sie setzen 
sich zudem für notwendige Mass 
nahmen zur langfristigen Siche 
rung der sozialen Errungenschaften 
Liechtensteins ein. Die Regierung 
wird die Schwerpunkte ihrer Regie 
rungsarbeit auf Basis'dieser Grund 
sätze gemeinsam erarbeiten und 
der Öffentlichkeit vorstellen.» 
Hinsichtlich inhaltlicher - Zu 
sammenarbeit heisst es: «Die bei 
den Koalitionspartner setzen sich 
für eine Finanz-, Wirtschafts-, Ver 
kehrs-, Bildungs- und Sozialpolitik 
ein, die der gesellschaftlichen, öko 
logischen und ökonomischen 
Nac(ihaltigkeit verpflichtet ist Ge 
tragen vom Verständnis einer libe 
ralen Wirtschaftspolitik streben die 
Koalitionspartner gemäss den 
Grundsätzen des Finanzhaushalts 
gesetzes einen ausgewogenen 
Staatshaushalt an sowie die Schaf 
fung klarer Entscheidungs- und 
Verwaltungsstrukturen (Regie-, 
rungs- und Verwaltungsreform). 
Sie anerkennen die herausragende 
Bedeutung einer erstklassigen Bil 
Die Koalitionspartner haben sich 
zu einer gemeinsamen Aussenpoli- 
tik verpflichtet, «die Liechtensteins 
Stellung uit^ Aneri^pnung in der 
WH* festigt und Ausbaut*:- «tln 
aussenpolitischen Belangen führt 
die Regierung unbeschadet der 
Ressortzuständigkeit eine gemein 
same Politik. Zwischen dem Regie 
rungschef und dem Regierungs 
chef-Stellvertreter werden Abspra 
chen über Inhalt und Vorgehens 
weise getroffen.» 
ausschuss kann insbesondere ein 
berufen werden, um die Konkor 
danz der Koalitionspartner in 
grundsätzlichen Fragestellungen 
von weit reichender Bedeutung für 
Liechtenstein zu gewährleisten. 
Darüber hinaus kann jeder Koali 
tionspartner die Einberufung des 
Koalitionsausschusses verlangen, 
wenn nach Meinung eines Koali 
tionspartners ein Verstoss gegen 
Grundsätze der Koalitionsvereinba 
rung vorliegt. Für den Koalitions- 
ausschuss gilt das Konsensprinzip. 
Dem Koalitionsausschuss gehören 
der Regierungschef, der Regie- 
Hinsichtlich der Landesinstitute 
wurde festgelegt: «Die Landesinsti 
tute bleiben in ihrer derzeitigen Zu 
sammensetzung unberührt.» 
Neu ist die Bildung eines Koali 
tionsausschusses: «Der Koalitions- 
» ' ^ 
UnO LMOMRSOWISII 
In diesem 2. Teil der Koaiitions- 
bereinbbarung wird in erster Linie 
die Ressortverteilung geregelt. Da 
zu heisst es: «Personalentscheide 
und Wahlen werden nach dem 
Qualifikationsprinzip vorgenom- 
men, wobei bei den vorzunehmen* 
den Wahlen in die Landesinstitute 
folgende proportionale Berück 
sichtigung vorgenommen wird 
(..,)». Um der ihnen von den Wäh 
lerinnen und Wählern übertragenen 
Führungsverantwortung gerecht zu 
werden, haben sich die beiden 
Koalitionspartner Uber die Beset 
zung der wichtigsten Landesimti- 
tute und Kommissionen wie folgt 
geeinigt: 
Liechtensteinische Landesbank, 
LKW und Gasversorgung: Vorsitz 
und Mehrheit FBP. 
AHV/IV/FAK und Landessteuer 
kommission: Vorsitz und Mehrheit 
VU. 
LTN: Vorsitz und 1 Mitglied FBP, 
2 Mitglieder VU, 1 Experte durch 
Regierung. 
Post AG: Vorsitz und I Mitglied 
VU, 1 Mitglied FBP, 1 Experte 
durch Regierung, 1 Mitglied 
Schweizerische Post. 
Kommission für Verwaltungsbe 
schwerdeangelegenheiten: Vorsitz 
und 1 Mitglied VU, 2 Mitglieder 
FBP, 1 Mitglied FL. 
Sportkommission: Vorsitz und 1 
Mitglied VU, 2 Mitglieder FBP, 3 
Mitglieder LOSV. 
Kulturbeirat: Vorsitz und 3 Mit 
glieder FBP, 4 Mitglieder VU, 1 
Mitglied FL. 
tionssprecher der FBP um der VU 
sowie die Parteipräsidenten der 
FBP und der VU an.» 
Im 3. Teil der Koalitionsverein 
barung heisst es unter anderem: 
1. Die FBP stellt den Landtags 
präsidenten, die VU den Landtags 
vizepräsidenten. 
2. Die FBP Übernimmt den Vor 
sitz in der Finanzkommission so 
wie in der Aussenpolitischen Kom 
mission. Die VU übernimmt den 
Vorsitz in der Geschäftsprttfungs- 
kommission sowie der EWR-Kom- 
mission. 
3r-FBB-tmd VU-steüea in allen 
ständigen Kommissionen je 2 Mit 
glieder. Die EWR-Kommission be 
steht weiterhin aus insgesamt 3 
Mitgliedern. In den besonderen 
Kommissionen (Art. 55 GOLT) 
wild der Vorsitz je nach Ressortzu 
teilung in der Regietung jeweils der 
Fraktion zugesprochen, der das ent 
sprechende Regierungsmitglied an 
gehört. j 
4. Im S^nne einer gemeinsamen 
Aussenpolitik werden die Delega 
tionen gemäss Art. 53 Abs. 1 der 
Geschäftsordnung des Landtags 
durch die beiden Koalitionspartner 
gestellt. Sie stimmen ihr Vorgehen 
miteinanderab. 
Mehr im Iateraet: wwwApJt
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.