MITTWOCH. 27. APRIL 2008
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KOALITION
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QuaHtätsmanagimeiit
In der Bildung
VADUZ - Der Strukturwandel in der Wirt
schaft hat sich in den letzten Jahren verstärkt
auch auf die Qualifikation der Arbeitskräfte
und die Anforderungen an die berufliche
Ausbildung ausgewirkt. Auch in den kom
menden Jahren ist mit weiteren erheblichen
Änderungen in der Bildung sowie auf dem
Weiterbildungsmarkt zu rechnen.
Die Arbeitsgruppe «Grenzüberschreitende
Berufliche Bildung» der Internationalen Bo
denseekonferenz (IBK) befasst sich schon
seit vielen Jahren mit Fragen einer zukunfts
orientierten grenzüberschreitenden Berufs
ausbildung insbesondere in der Regio Boden
see. Im Rahmen des gemeinsamen Projektes
xchange wurden bereits eine Vielzahl von
internationalen Lehrlings- und Lehrenden
austauschen initiiert und durchgeführt. Alle
Länder und Kantone der Regio Bodensee ste
hen vor ähnlichen Herausforderungen. Des
wegen setzt sich die Arbeitsgruppe «Grenz
überschreitende Berufliche Bildung» länder-
übergreifend (Deutschland, Österreich,
Liechtenstein, Schweiz) fiUreine Angleichung
der Lehrinhalte und eine gegenseitige Aner
kennung der Berufe ein. Ein Hauptziel der
AG ist es, wie der Vorsitzende der Arbeits
gruppe, Manfred Wolfensperger, Hauptge
schäftsführer der Handwerkskammer Kon
stanz, betont, neue Wege im Berufsbildungs
bereich aufzuzeigen, um für junge Auszubil
dende die bestmöglichen Voraussetzungen
ftir den späteren Berufsalltag zu schaffen.
Auch in diesem Jahr ist die Arbeitsgruppe
«Grenzüberschreitende Berufliche Bildung»
am 10. Junü auf der INTERTECH in Dombirn
vertreten. Unter dem Titel «Qualitätsmanage
ment in der Bildung» befasst sich die AG ins
besondere mit verschiedenen Modellen zu die
sem Thema. Namhafte Referenten aus
Deutschland, Österreich und der Schweiz wer
den einschlägige Projekte näher beleuchten.
Über «Qualitätsmanagement durch Quali
fizierung von Au$t$htom» werden Mathias
Linder, WIFJUServiceeinrichtung der Wirt
schaftskammer Vorarlberg und Alfons
Bertsch von der Firma Hilti AG, berichten.
Klaus Lorenz vom Ministerium für Kultus,
Jugend und Sport Baden-Württemberg wid
met sich dem Thema «Qualitätsmanagement
in beruflichen Schulen». «Qualitätsmanage
ment in der beruflichen Ausbildung» ist das
Thema von Erika Gugg vom Amt für Berufs
bildung Frauenfeld.
Angesprochen und eingeladen sind insbe
sondere Vertreter von Bildungseinrichtun
gen. der Arbeitsagenturen, Gewerkschaften
und Wirtschaftskammern sowie alle Interes
sierten. Nähere Informationen sind erhältlich
bei der Abteilung Bildung & Arbeit der
Handwerkskammer Konstanz unter der Tele
fonnummer 0049 7531 / 205-340. (pafl)
Koalitionsvereinbarung zwischen dor FBP und dor VU voröffontliolit
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Die Koalitionsvereinbarung besteht
aus drei Teilen: Teil A: Grundsätze
der Koalitionsvereinbarung für die
Mandatsperiode 2005 - 2009, Teil
B: Vereinbarung zu den Ressorts
und Landesinstituten sowie Teil C:
Vereinbarung zwischen den beideti
Fraktionen.
In der Präambel heisst es unter an
derem, die Koalitionsvereinbarung
«ist Ausdruck der Verpflichtung zur
konstruktiven Zusammenarbeit und
hat zum obersten Ziel, Liechtenstein
in eine erfolgreiche und lebenswerte
Zukunft zu fuhren. Die Zusammen
arbeit der beiden Vertragsparteien
soll dem Prinzip der Fairness und
der Offenheit folgen. Beide Koali
tionspartner übernehmen Verant
wortung für die gemeinsame Arbeit
und verhelfen dieser zur parteiüber-
greifenden Durchsetzung.»
dung für Liechtensteins Gesell
schaft und Wirtschaft. Sie setzen
sich zudem für notwendige Mass
nahmen zur langfristigen Siche
rung der sozialen Errungenschaften
Liechtensteins ein. Die Regierung
wird die Schwerpunkte ihrer Regie
rungsarbeit auf Basis'dieser Grund
sätze gemeinsam erarbeiten und
der Öffentlichkeit vorstellen.»
Hinsichtlich inhaltlicher - Zu
sammenarbeit heisst es: «Die bei
den Koalitionspartner setzen sich
für eine Finanz-, Wirtschafts-, Ver
kehrs-, Bildungs- und Sozialpolitik
ein, die der gesellschaftlichen, öko
logischen und ökonomischen
Nac(ihaltigkeit verpflichtet ist Ge
tragen vom Verständnis einer libe
ralen Wirtschaftspolitik streben die
Koalitionspartner gemäss den
Grundsätzen des Finanzhaushalts
gesetzes einen ausgewogenen
Staatshaushalt an sowie die Schaf
fung klarer Entscheidungs- und
Verwaltungsstrukturen (Regie-,
rungs- und Verwaltungsreform).
Sie anerkennen die herausragende
Bedeutung einer erstklassigen Bil
Die Koalitionspartner haben sich
zu einer gemeinsamen Aussenpoli-
tik verpflichtet, «die Liechtensteins
Stellung uit^ Aneri^pnung in der
WH* festigt und Ausbaut*:- «tln
aussenpolitischen Belangen führt
die Regierung unbeschadet der
Ressortzuständigkeit eine gemein
same Politik. Zwischen dem Regie
rungschef und dem Regierungs
chef-Stellvertreter werden Abspra
chen über Inhalt und Vorgehens
weise getroffen.»
ausschuss kann insbesondere ein
berufen werden, um die Konkor
danz der Koalitionspartner in
grundsätzlichen Fragestellungen
von weit reichender Bedeutung für
Liechtenstein zu gewährleisten.
Darüber hinaus kann jeder Koali
tionspartner die Einberufung des
Koalitionsausschusses verlangen,
wenn nach Meinung eines Koali
tionspartners ein Verstoss gegen
Grundsätze der Koalitionsvereinba
rung vorliegt. Für den Koalitions-
ausschuss gilt das Konsensprinzip.
Dem Koalitionsausschuss gehören
der Regierungschef, der Regie-
Hinsichtlich der Landesinstitute
wurde festgelegt: «Die Landesinsti
tute bleiben in ihrer derzeitigen Zu
sammensetzung unberührt.»
Neu ist die Bildung eines Koali
tionsausschusses: «Der Koalitions-
» ' ^
UnO LMOMRSOWISII
In diesem 2. Teil der Koaiitions-
bereinbbarung wird in erster Linie
die Ressortverteilung geregelt. Da
zu heisst es: «Personalentscheide
und Wahlen werden nach dem
Qualifikationsprinzip vorgenom-
men, wobei bei den vorzunehmen*
den Wahlen in die Landesinstitute
folgende proportionale Berück
sichtigung vorgenommen wird
(..,)». Um der ihnen von den Wäh
lerinnen und Wählern übertragenen
Führungsverantwortung gerecht zu
werden, haben sich die beiden
Koalitionspartner Uber die Beset
zung der wichtigsten Landesimti-
tute und Kommissionen wie folgt
geeinigt:
Liechtensteinische Landesbank,
LKW und Gasversorgung: Vorsitz
und Mehrheit FBP.
AHV/IV/FAK und Landessteuer
kommission: Vorsitz und Mehrheit
VU.
LTN: Vorsitz und 1 Mitglied FBP,
2 Mitglieder VU, 1 Experte durch
Regierung.
Post AG: Vorsitz und I Mitglied
VU, 1 Mitglied FBP, 1 Experte
durch Regierung, 1 Mitglied
Schweizerische Post.
Kommission für Verwaltungsbe
schwerdeangelegenheiten: Vorsitz
und 1 Mitglied VU, 2 Mitglieder
FBP, 1 Mitglied FL.
Sportkommission: Vorsitz und 1
Mitglied VU, 2 Mitglieder FBP, 3
Mitglieder LOSV.
Kulturbeirat: Vorsitz und 3 Mit
glieder FBP, 4 Mitglieder VU, 1
Mitglied FL.
tionssprecher der FBP um der VU
sowie die Parteipräsidenten der
FBP und der VU an.»
Im 3. Teil der Koalitionsverein
barung heisst es unter anderem:
1. Die FBP stellt den Landtags
präsidenten, die VU den Landtags
vizepräsidenten.
2. Die FBP Übernimmt den Vor
sitz in der Finanzkommission so
wie in der Aussenpolitischen Kom
mission. Die VU übernimmt den
Vorsitz in der Geschäftsprttfungs-
kommission sowie der EWR-Kom-
mission.
3r-FBB-tmd VU-steüea in allen
ständigen Kommissionen je 2 Mit
glieder. Die EWR-Kommission be
steht weiterhin aus insgesamt 3
Mitgliedern. In den besonderen
Kommissionen (Art. 55 GOLT)
wild der Vorsitz je nach Ressortzu
teilung in der Regietung jeweils der
Fraktion zugesprochen, der das ent
sprechende Regierungsmitglied an
gehört. j
4. Im S^nne einer gemeinsamen
Aussenpolitik werden die Delega
tionen gemäss Art. 53 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Landtags
durch die beiden Koalitionspartner
gestellt. Sie stimmen ihr Vorgehen
miteinanderab.
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