DIENSTAQ, 12. APRIL 200#
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Die UGT Funds AG Anlagegesettschaft mit veränderlichem Aktienkapital, Vaduz (nachfolgend «Gesellschaft») und die LGT Bank in Liechtenstein AG, Vaduz, haben
deren Prospekt mit Ahtegeregiement vom 24. März 2004 geändert. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat diese Änderungen am 18. März 2005 bewilligt.
Di# Änderungen des Prospekte beziehen sich abgesehen von sprachlichen und redaktionellen Anpassungen vor allem auf die Einführung von institutionellen
AnMwIassen. Konkret werden bei den Segmenten vier bis dreizehn neu insgesamt folgende vier Klassen von Anteilen ausgegeben:
Klane B: Die Klasse B steht alten Anlegern offen
Klasstnl1,l2 sowie 13: , die Klassen Hvß. 13 sind institutionellen Anlegern mit Domizil in einem Mitgliedstaat des EWR oder der EU oder der Schweiz vorbehal
ten und werden ausschliesslich Ober von der Gesellschaft dazu ermächtigte Vertriebsstellen ausgegeben. Die Klassen 11,12 sowie 13 unter
scheiden sich von der Klasse B abgesehen von der Begrenzung auf institutionelle Anleger mit bestimmtem Domizil und die Ausgabe über
daiu ermächtigte Vertriebsstellen zusätzlich durch einen jeweils höheren Mindestanlagebetrag und tiefere Kommissionssätze.
Ais mäitutfoneile Anlager gelten fr und ausländische Banken, Effektenhändler, Institutionen der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen, Anlagestiftungen,
FreizOgbMtsstiftungen, Bankstiftungen etc.), Institutionen der Altersvorsorge und der beruflichen Vorsorge öffentlichen Rechts, einschliesslich solcher supranationa
ler Organisationen, Fortdsleitungen bzw. Verwaltungsgesellschaften, gesellschaftsrechtliche Organismen für gemeinsame Anlagen, Versicherungseinrichtungen,
Holding-, Investment-, Finanzgesellschaften oder operative Gesellschaften wie auch öffentlichrechtliche Körperschaften aller Art, die selber oder über verbundene
Einheiten eine eigene Finanzabteilung mit qualifiziertem Personal nutzen. Soweit Banken und Effektenhändler und andere institutionelle Anleger mit vergleichbaren
Funktionen Anteile für Rechnung ihres Kunden halten, gelten sie in diesem Zusammenhang nicht als institutionelle Anleger. Die Gesellschaft, die Depotbank oder eine
ander» depotführende Gesellschaft der LGT Gruppe sind berechtigt, von Anlegern der Klassen 11,12 sowie 13 den Nachweis zu verfangen, dass sie die Anforderungen
an «fiese Klasse erfüllen bzw. nach wie vor erfüllen. Die Beurteilung, ob die Anforderungen erfüllt sind, liegt im Ermessen der Depotbank. Anleger, die diesen Nachweis
nicht erbringen, können aufgefordert werden, ihre Anteile binnen 30 Kalendertagen spesenfrei gegen solche Anteile umzutauschen, dessen genannte Anforderungen
die Anleger erfüllen, ihre Anteile zurückzugeben oder an einen Anteilsinhaber zu übertragen, der die genannten Anforderungen erfüllt, oder bei Unterschreitung der
Mindestanlage den Aniagebetrag im erforderlichen Umfange zu erhöhen. Leistet der Anleger dieser Aufforderung nicht Folge bzw. erteilt er keine Instruktionen, wird
die Gesellschaft in Zusammenarbeit mit der Depotbank einen zwangsweisen Umtausch der betreffenden Anteile in solche Anteile, dessen genannte Anforderungen
der Anleger erfüllt, oder, falls dies nicht möglich ist, eine zwangsweise Rücknahme vornehmen. Es bleibt der Depotbank vorbehalten, in Einzelfällen Zeichnungen von
institutionellen Anlegern zuzulassen, welche die vorgeschriebene Mindestanlage nicht erreichen.
Des Weiteren wurde die Anlagepolitik dfer GekJmarktfonds dahingehend erweitert, dass die Segmente eins bis drei ebenfalls in Anteile anderer in- oder ausländischer
Investmentuntemehmen für Wertpapiere investieren können.
Zudem wurde überall die Bezeichnung Amt für Finanzdienstleistungen durch Finanzmarktaufsicht (FMA) ersetzt.
Die Änderungen des Anlagereglements (kursiv) stellen sich im Einzelnen (Wortlaut) wie folgt dar:
Abschnitt ■. / D. / Aniaoetachnlfcenund Anlageiratmnwnte / f 12 Derivative Finanzinstniinenta
6. Die Gesellschaft kann in Abweichung km Ziff. 2 Zinssatzderivate zur gezielten Reduktion oder Erhöhung der Duration des Obligationenportefeuilles einset
zen, ohne dass diese »oHumttngtlch durch Basiswerte oder geldnahe Mittel gedeckt sein müssen. Sie verzichtet jedoch darauf, bei der Deckung von engage
mentreduzierenden oder engagementerhöhenden Derivatpositionen diese mit dem «Delta» zu gewichten. Zudem.kann die Gesellschaft In Abweichung von
M.2Ded^te^AibskimMigvonZiMi^auskündeniekhnungenelKeaen. ohne dass diese derivativen Finanzinstrumente vöttumf&ngHch durch geld-
nahe Mittel gedeckt sein müssen.
Der vorlegende Prospekt mft Anlagereglemettt ist am 18. MArz 2005 in Kraft getreten.
Wir vMsen efe Anleger darauf hin, dass sie Auszahlung der AnteileIn bar verlangen können (Art. 5 Abs. 2IUG).
Der geänderte Prospekt mit Vitegriertem Anlageregtement kann kostenlos bei der LGT Funds AG Anlagegesellschaft mit veränderlichem Aktienkapital angefordert
werin.
Vaduz, imApfil 2005
LGT Funds AG Anlagegesellschaft mit veränderlichem Aktienkapital
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