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Stiftung
Zukunft.li
4.1 Empfehlungen
Neben den Handlungsempfehlungen zu den verschiedenen Sektoren (siehe
Kapitel
3),
gelten die folgenden Empfehlungen für alle Bereiche:
Regelmässige Überprüfung und Anpassung der Eigner- / Beteili-
gungsstrategien und Spezialgesetze: Um der dynamischen Entwick-
lung der Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, ist zu empfehlen,
Spezialgesetze und Eignerstrategien in regelmässigen Abständen (z. B.
alle fünf Jahre) systematisch dahingehend zu prüfen, ob und in welcher
Form staatliches Handeln in den jeweiligen Sektoren noch berechtigt
ist.
Expansion von öffentlichen Unternehmen in privatwirtschaft-
liche Märkte vermeiden: Von verschiedenen öffentlichen Unterneh-
men wird explizit verlangt, dass sie gewinnorientiert arbeiten und den
Universaldienst eigenwirtschaftlich sicherstellen. Um diese Anforde-
rungen zu erfüllen, bieten staatliche Unternehmen über den Universal-
dienst hinaus Zusatzdienstleistungen an und treten damit in direkte
Konkurrenz zur Privatwirtschaft. Dies führt zu Wettbewerbsverzer-
rungen. Schliesslich profitieren öffentliche Unternehmen indirekt vom
Staat – so können sie beispielsweise faktisch nicht in Konkurs gehen
und sind dadurch bei Fremdkapitalgebern im Vorteil. Ausserdem wer-
den die wahren Kosten des Service public nicht transparent dargestellt,
und die Kunden müssen für allfällige Ineffizienz von öffentlichen Unter-
nehmen bezahlen. Von den öffentlichen Unternehmen zu verlangen,
die Kosten des Universaldienstes durch Quersubventionierung aus an-
deren Bereichen selbst zu decken, ist daher nicht zielführend, sondern
marktbehindernd. Auch die Koalition der Legislatur ab 2021 bekennt
sich zu diesem Prinzip und hält in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel fest:
«Bezüglich öffentlich-rechtlicher Unternehmen wird der Service public
sichergestellt, möglichst ohne damit das private Unternehmertum zu
konkurrenzieren.» (VU, 2021).
Leistungen und Kosten des Service public transparent auswei-
sen: Nicht in allen Sektoren sind die Kosten des Service public transpa-
rent. Es wird daher empfohlen, die genauen Leistungen und Kosten des
Service public auszuweisen (siehe Kapitel
1.5).
Nur so kann die notwen-
dige politische Diskussion über Umfang und Qualität dieser öffent-
lichen Leistungen zielgerichtet geführt werden. Wie bereits erwähnt,
ist es nicht zielführend, wenn öffentliche Unternehmen ausserhalb des
Service public tätig sind. Sollten sie es dennoch sein, wäre es sinnvoll,
4 | Empfehlungen und Zusammenfassung