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Ebenso waren die Fischenzen Zubehöre zu den Hösen. Die
Fischerei war nicht frei, sie war dem König vorbehalten.
Die Münze bestand in Pfunden, Schillingen (solidi) und
Pfennigen (denarii). Ein Pfund hatte 20 Schillinge, der
Schilling 12 Pfennige, das Pfund also 240 Pfg. Ein Pfund
hielt 24 Lot und aus einem Pfund 16 lötigen Silbers wurden
20 Schillinge geprägt. Der Geldwert in heutiger Münze läßt
sich schwer bestimmen. 16 Lot waren eine Mark. Hier folgen
beifpielsweise einige Preise. Ein Frischling galt 6—8 Pfg.,
ein wollenes Kleid 6 Pfg., ein Malter Korn oder 8 Maß Wein
2 Pfg., ein Huhn % Pfg., 20 Iuchart Land 10 Schillinge, ein
Haus mit Zubehör 15 Schillinge, ein Pfund Eisen V3 Pfg-,
ein Lamm 1 Schilling, ein Zugochs 10 Schillinge, eine Kuh
2 Schillinge, ein Pferd 10 Schillinge. Für 2 Mausen mit
allem Zubehör an Aeckern usw. wurden 22 Pfund bezahlt.
10. Die Gauverfassung.
Da es mit Ausnahme der Stadt Chur keine Gemeinde
verfassung sondern nur eine landschaftliche gab, wollen wir
diese näher betrachten.
Der Churwalchengau oder Ilnterrätien war in zwei Zent-
grafschasten (Ministerien) geteilt. Ihre Namen sind: Drusus-
tal lvallis drusiana), später Walgau genannt, und die Zent-
grasschaft Jmboden (in planis).
Die erstere umfaßte die Täler der Jll und Alfenz und
das Rheintal bis Götzis, also die späteren Herrschaften Son
nenberg, Blumenegg, Jagdberg und Feldkirch. Zu der Zent-
grafschaft Imboden gehörte das Rheintal von der Lanquart
bis zur Jll oder die späteren Herrschaften Sax, Schellenberg,
Werdenberg, Vaduz, Wartau, Maienfeld, Aspermont, Sar-
gans und Freudenberg.
Jeder dieser Zentgrafschaften stand ein Zentgraf (mini
ster) oder Schultheiß (scultaizus) vor und für den Bezug der
königlichen Gefälle ein Kammerverwalter (cammerarius). Der
Zentgraf versammelte die Gemeinde seines Gerichtsbezirks, um
die allgemeinen Angelegenheiten zu ordnen, besonders aber
um Gericht zu halten. Als Richter wurden ihm Schöffen oder
Urteilsprecher beigegeben. Unfreie konnten nicht Schöffen sein,
viel weniger Schultheißen. Letzterer hatte zur Belohnung seiner
Dienste königliche Höfe zu Lehen; auch bezog er die in die
königliche Kammer fließenden Zinsen und Gefälle. Sobald
der Ruf erging, zog er mit dem Aufgebot der Vasallen, Edlen
und Freien in den Reichskrieg. In solchem Falle mußte ihm