Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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hatte jede Gemeinde noch ihre besonderen Vorgesetzten, die das 
besondere Interesse derselben wahrnahmen. So bot die alte 
Verfassung auch in ihrer geschmälerten Gestalt Spielraum 
und Freiheit genug zu einer gesegneten und wohltätigen Wirk- 
samkeit, wenn Männer an der Spitze standen, die ihre Aufgabe 
begriffen und vor allem die Wohlfahrt des Landes im Auge 
behielten. Daher sprach der Landammann Dominikus Burtscher 
von Ruggell, als er im Jahre 1786 sein Amt niederlegte, vor 
allem mögen die, welche nach ihm kämen, die Eintracht in dem, 
was auf das gemeine Beste ziele, zu wahren suchen. Der Ein 
zelne vermöge wenig, aber wenn alle nach dem gleichen Ziele 
streben, seien sie stark. Er danke der Landschaft für ihr Zu 
trauen und wünsche ihr alles Heil, was gewiß nicht ausbleiben 
werde, wenn sie dasselbe in der Eintracht, in der Liebe zur 
Ordnung und zum Rechte suche. 
Eifersüchtig wachten die einzelnen Gemeinden über ihre 
Rechte. Fremde nahmen sie nur gegen übertriebenen Einkauf 
als Bürger an; sie ließen keine neuen Feuerstätten oder Häu 
ser aufkommen und erlaubten kaum ihren eigenen Mitbürgern 
auf dem Gemeindsboden zu bauen. Sie taten dies, weil sie 
fürchteten, das Anwachsen der Bevölkerung würde viele Übel 
nach sich ziehen, größere Zerstückelung der Güter bewirken und 
die Verarmung allgemeiner machen. Das Leben in den Ge 
meinden bot damals noch ein reges und fröhliches Bild. 
Der öffentliche Haushalt der Landschaften war sehr ein 
fach; er wird am besten aus den Landschaftsrechnungen an 
schaulich. Der Landammann Josef Nescher vom Eschnerberg 
legte im Jahre 1791 folgende Rechnung ab. Er verwaltete sein 
Amt von 1786—-1791, also durch fünf Jahre. Die Ausgaben 
betrugen in dieser Zeit 383914 fl. Davon wurden bezahlt an 
die schwäbische Kreiskasse 400 fl., an Primaplanagelder und 
Regimentsunkosten 403 fl., an das Kontingent 684 fl., für 
Hebammen, Brandsteuern, Landstreifen, Malefikanten 190 fl., 
für Landschaftssteuern und Landschaftsangelegenheiten 343 fl., 
für das Rodfuhrwefen 357 fl., wegen Firmung und Prozes 
sionen 76 fl., für behebte Steuern und Potaschesammeln 456 fl., 
wegen der Landschaftsrechnung und Geschwornenbesatzung 391 
Gulden, wegen der Landammannbesetzung und Rückzahlung 
geleisteter Vorschüsse an den abgetretenen Landammann 309 fl. 
Dies sind die Hauptposten. Einem Kontingentsoldaten gab man 
monatlich 5 fl. 12 kr. Sold, einem Gefreiten 6 fl. 15 kr. Bei 
der Landammannbesetzung gingen folgende Kosten auf: Tag 
geld an die zehn Richter 10 fl., an den abtretenden und den 
neugewählten Landammann zusammen 4 fl., dem Landeshaupt-
	        

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