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hatte jede Gemeinde noch ihre besonderen Vorgesetzten, die das
besondere Interesse derselben wahrnahmen. So bot die alte
Verfassung auch in ihrer geschmälerten Gestalt Spielraum
und Freiheit genug zu einer gesegneten und wohltätigen Wirk-
samkeit, wenn Männer an der Spitze standen, die ihre Aufgabe
begriffen und vor allem die Wohlfahrt des Landes im Auge
behielten. Daher sprach der Landammann Dominikus Burtscher
von Ruggell, als er im Jahre 1786 sein Amt niederlegte, vor
allem mögen die, welche nach ihm kämen, die Eintracht in dem,
was auf das gemeine Beste ziele, zu wahren suchen. Der Ein
zelne vermöge wenig, aber wenn alle nach dem gleichen Ziele
streben, seien sie stark. Er danke der Landschaft für ihr Zu
trauen und wünsche ihr alles Heil, was gewiß nicht ausbleiben
werde, wenn sie dasselbe in der Eintracht, in der Liebe zur
Ordnung und zum Rechte suche.
Eifersüchtig wachten die einzelnen Gemeinden über ihre
Rechte. Fremde nahmen sie nur gegen übertriebenen Einkauf
als Bürger an; sie ließen keine neuen Feuerstätten oder Häu
ser aufkommen und erlaubten kaum ihren eigenen Mitbürgern
auf dem Gemeindsboden zu bauen. Sie taten dies, weil sie
fürchteten, das Anwachsen der Bevölkerung würde viele Übel
nach sich ziehen, größere Zerstückelung der Güter bewirken und
die Verarmung allgemeiner machen. Das Leben in den Ge
meinden bot damals noch ein reges und fröhliches Bild.
Der öffentliche Haushalt der Landschaften war sehr ein
fach; er wird am besten aus den Landschaftsrechnungen an
schaulich. Der Landammann Josef Nescher vom Eschnerberg
legte im Jahre 1791 folgende Rechnung ab. Er verwaltete sein
Amt von 1786—-1791, also durch fünf Jahre. Die Ausgaben
betrugen in dieser Zeit 383914 fl. Davon wurden bezahlt an
die schwäbische Kreiskasse 400 fl., an Primaplanagelder und
Regimentsunkosten 403 fl., an das Kontingent 684 fl., für
Hebammen, Brandsteuern, Landstreifen, Malefikanten 190 fl.,
für Landschaftssteuern und Landschaftsangelegenheiten 343 fl.,
für das Rodfuhrwefen 357 fl., wegen Firmung und Prozes
sionen 76 fl., für behebte Steuern und Potaschesammeln 456 fl.,
wegen der Landschaftsrechnung und Geschwornenbesatzung 391
Gulden, wegen der Landammannbesetzung und Rückzahlung
geleisteter Vorschüsse an den abgetretenen Landammann 309 fl.
Dies sind die Hauptposten. Einem Kontingentsoldaten gab man
monatlich 5 fl. 12 kr. Sold, einem Gefreiten 6 fl. 15 kr. Bei
der Landammannbesetzung gingen folgende Kosten auf: Tag
geld an die zehn Richter 10 fl., an den abtretenden und den
neugewählten Landammann zusammen 4 fl., dem Landeshaupt-