540
und die Unsterblichkeit der Seele wurden wieder anerkannt, der
Nationalkonvent geschlossen, eine neue Verfassung eingeführt.
Fünf Direktoren, ein Rat von 500 und ein anderer von 250
Mitgliedern bildeten die höchsten Gewalten der Republik. Dies
geschah im Oktober 1795.
Da das deutsche Reich in so großer Gefahr schwebte, emp
fahl Kaiser Franz II. den Ständen desselben allgemeine Volks
bewaffnung und wies auf das Beispiel von Württemberg hin,
wo der Herzog die Landmiliz in guten Stand gesetzt hatte. Der
allgemeinen Volksbewaffnung widersetzte sich damals vorzüglich
Preußen. Der schwäbische Kreis jedoch betrieb die Aufstellung
von 40.000 Mann. Im Fürstentum Liechtenstein wurden im
Jahre 1793 öffentliche Gebete für die Wohlfahrt des Reiches
angeordnet. Gegen die Schweiz wurde im Jahre 1794 gesperrt
und Wachen an unserer Landesgrenze aufgestellt. Das Kreis
kontingent mußte verstärkt werden und es traf unserem Lande
acht Mann mehr. Zugleich sollte nach einer Aufforderung des
schwäbischen Kreises die Landmiliz organisiert werden. Alle
waffenfähige Mannschaft von 18—50 Jahren sollte aufgerufen,
mit Waffen versehen und geübt werden. Sobald die Sturm
glocke das Zeichen gebe, soll sich die Mannschaft auf ihren Sam
melplätzen zum Aufbruck, gerüstet einfinden. AIs diese Auf
forderung nach Liechtenstein kam, erregte sie großes Bedenken.
Die Landammänner wagten nicht, die Sache dem Volke vor
zutragen, da sie seinen Widerstand gegen Maßregeln kannten,
die mit bedeutenden Kosten verbunden waren, und man das
Milizwesen, wie es früher gewesen, hatte eingehen und er
schlaffen lassen. Das Oberamt aber nahm sich der Sache tätig
an und erließ ein Mandat an die Gemeinden, der Aufforderung
des schwäbischen Kreises nachzukommen. Jakob Helbert er
zählt nun: „Run wurde Rat gehalten in allen Gemeinden über
das schreckliche Edikt des schwäbischen Kreises und sie waren
verschiedener Meinung. Einige wollten sich mit Gewalt wider
setzen, andere aber gehorsam sein. Der Landvogt begab sich in
die Gemeinden, um die Stimmen aufzunehmen, zuerst in die
der oberen Landschaft/ dann in die der untern. Aber keine Ge
meinde wollte sich zuerst erklären. Run wurden Ausschüsse aus
allen Gemeinden nach Vaduz beschieden. Die Stimmen dersel
ben fielen dahin aus: Die Landammänner beider Landschaften
sollen nach Ulm gehen und sich entschuldigen, daß man hierseits
zu so großer Rüstung zu schwach sei; man sei gar zu sehr mit
Wuhren beschäftigt und fast ganz von der Schweiz und Grau
bünden umgeben, welche französisch gesinnt seien; man werde