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Schönenbühl in der Gemeinde Eschen Jakob Helbert, ein schlich
ter Landmann, der sich um das, was in seiner Heimat und
Umgebung vorkam, sehr bekümmerte und es zu Papier brachte,
woraus eine Chronik entstand, die besonders in bezug auf die
Wetterangaben, die guten und bösen Zeiten und die Neuerun
gen, die unter Kaiser Josef II. in der Nachbarschaft stattfanden,
von Interesse ist. Man erkennt aus diesen Aufzeichnungen
auch den Argwohn, mit dem der gemeine Mann allen Neue
rungen begegnete.
Im Jahre 1766 verkaufte die Gemeinde Triefen an Georg
Stauder, Verwalter der Herrschaft Neuburg am Rhein, den
„Holzstraich" in und unter der Hochalpe Lawena (vom Fuß
des Berges hinauf bis zur gesetzten March, hinein in aller
Höhe bis zur Branntweinhütte von Lawena, von dort zum
Raschlerschrofen, dann gegen Triefen bis zum Kohlplatz, dann
dem Alpvähsteig nach bis nach Lawena) um 1800 fl.
Im Jahre 1764 entschied das Vaduzer Oberamt einen
Streit zwischen dem Priorat St. Johann und der Stadt Feld
kirch wegen des Zehentstrohes zu Mauren. Die Stadt forderte
das Stroh für sich und ließ es arrestieren. Das Kloster konnte
sich auf einen 68jährigen Besitzstand berufen. Die Stadt mußte
alle Unkosten bezahlen und das Stroh herausgeben.
Nicht so gut ging es dem Kloster in einer anderen Ange
legenheit. Der Prior klagte die Weinzehentleute von Mauren
beim Landgericht zu Rankweil an, daß sie ihre Trauben in
auswärtige Törkel führten und nicht vom ganzen Ertrag den
Zehnten entrichteten. Der Landrichter Gugger von Staudach
zitierte zwar die Beklagten vor fein Gericht; aber das Rank-
weiler Landgericht ging die Maurer nichts an. Landammann
und Gericht vom Efchnerberg wendeten sich für die Zehentleute
an das Oberamt zu Vaduz. Nicht die Zehentleute, sondern der
beeidete Torkelmeister messe gewissenhaft den Zehnten aus,
sagten sie; da könne kein Betrug vorkommen. Das behauptete
auch der Landwaibel und herrschaftliche Torkelmeister Johann
Wohlwend von Schellenberg, der 20 Jahre im eigenen Torkel
dieses Amt versah. Über den Abzug des Zehnten sagte er:
Zuerst nehme man vom ganzen Ertrag des Baues, z. B. von
66 Viertel sechs Viertel weg als Zehnten für die Herrschaft;
dann werde von einem ganzen Bau zwei Viertel und von einem
halben Bau ein Viertel Torkelmost genommen und sodann der
übrige Weinmost in die Hälfte zwischen der Herrschaft und
dem Baumann (Weinbergarbeiter) geteilt. Diese Hälfte sei
der Arbeitslohn. Früher habe man jede zehnte Gelte Trauben
im Weinberg stehen lassen, dann aber, weil so vieles verloren