Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Schönenbühl in der Gemeinde Eschen Jakob Helbert, ein schlich 
ter Landmann, der sich um das, was in seiner Heimat und 
Umgebung vorkam, sehr bekümmerte und es zu Papier brachte, 
woraus eine Chronik entstand, die besonders in bezug auf die 
Wetterangaben, die guten und bösen Zeiten und die Neuerun 
gen, die unter Kaiser Josef II. in der Nachbarschaft stattfanden, 
von Interesse ist. Man erkennt aus diesen Aufzeichnungen 
auch den Argwohn, mit dem der gemeine Mann allen Neue 
rungen begegnete. 
Im Jahre 1766 verkaufte die Gemeinde Triefen an Georg 
Stauder, Verwalter der Herrschaft Neuburg am Rhein, den 
„Holzstraich" in und unter der Hochalpe Lawena (vom Fuß 
des Berges hinauf bis zur gesetzten March, hinein in aller 
Höhe bis zur Branntweinhütte von Lawena, von dort zum 
Raschlerschrofen, dann gegen Triefen bis zum Kohlplatz, dann 
dem Alpvähsteig nach bis nach Lawena) um 1800 fl. 
Im Jahre 1764 entschied das Vaduzer Oberamt einen 
Streit zwischen dem Priorat St. Johann und der Stadt Feld 
kirch wegen des Zehentstrohes zu Mauren. Die Stadt forderte 
das Stroh für sich und ließ es arrestieren. Das Kloster konnte 
sich auf einen 68jährigen Besitzstand berufen. Die Stadt mußte 
alle Unkosten bezahlen und das Stroh herausgeben. 
Nicht so gut ging es dem Kloster in einer anderen Ange 
legenheit. Der Prior klagte die Weinzehentleute von Mauren 
beim Landgericht zu Rankweil an, daß sie ihre Trauben in 
auswärtige Törkel führten und nicht vom ganzen Ertrag den 
Zehnten entrichteten. Der Landrichter Gugger von Staudach 
zitierte zwar die Beklagten vor fein Gericht; aber das Rank- 
weiler Landgericht ging die Maurer nichts an. Landammann 
und Gericht vom Efchnerberg wendeten sich für die Zehentleute 
an das Oberamt zu Vaduz. Nicht die Zehentleute, sondern der 
beeidete Torkelmeister messe gewissenhaft den Zehnten aus, 
sagten sie; da könne kein Betrug vorkommen. Das behauptete 
auch der Landwaibel und herrschaftliche Torkelmeister Johann 
Wohlwend von Schellenberg, der 20 Jahre im eigenen Torkel 
dieses Amt versah. Über den Abzug des Zehnten sagte er: 
Zuerst nehme man vom ganzen Ertrag des Baues, z. B. von 
66 Viertel sechs Viertel weg als Zehnten für die Herrschaft; 
dann werde von einem ganzen Bau zwei Viertel und von einem 
halben Bau ein Viertel Torkelmost genommen und sodann der 
übrige Weinmost in die Hälfte zwischen der Herrschaft und 
dem Baumann (Weinbergarbeiter) geteilt. Diese Hälfte sei 
der Arbeitslohn. Früher habe man jede zehnte Gelte Trauben 
im Weinberg stehen lassen, dann aber, weil so vieles verloren
	        

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