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bischos von Konstanz allein oder mit Beigabe eines Grafen
vom schwäbischen Kollegia übertragen wolle.
Der Kaiser entließ den Fürstbischof von Konstanz seines
Kommissariates, aber nicht den Fiirstabt von Kempten. Graf
Jakob Hannibal hatte diesem wegen seiner ungebührlichen
Reden volle Genugtuung leisten müssen. Zugleich befahl der
Kaiser, daß man zu dem jährlichen Deputat des Grafen noch
500 fl. hinzufügen solle. Die Klagen gegen die Beamten hin
sichtlich ihrer Eigennützigkeit solle man untersuchen, sie zur
Rechnungsablegung über ihre geführte Administration binnen
der kürzesten Frist anhalten und zu diesem Geschäft den Gra
fen beiziehen, wobei es der Kaiser geschehen lassen wolle, wenn
nach der Meinung desselben die Administration besser und
weniger kostspielig angestellt würde. Der Graf habe sich we
gen der ihm zur Last gelegten Schuldenvermehrung zu recht
fertigen gesucht. Der Fürstabt solle die Gläubiger zusammen
rufen und versuchen, inwieweit dieselben zu einem Nachlaß
bereit seien, wenn ihnen das dargeliehene Kapital mit barem
Gelde abgeführt würde. An den Fürstbischof von Konstanz
schrieb der Kaiser (7. Juli 1696): er möge die Exekution we
gen der Reichs- und Kreisprästationen gegen Vaduz und
Schellenberg einstellen, damit diese Landschaften nicht in die
äußerste Not versetzt und zu künftigen Leistungen ganz unfähig
gemacht, wo nicht gar dem Reiche entzogen würden. „Wie
wir aber auf alle Weise bedacht, auch wirklich im Werk be
griffen sind, diese Landschaften, als welche nicht durch ihr eige
nes, sondern Anderer Verschulden in solchen betrübten Zu
stand versetzt worden, durch zuverlässige Mittel zu helfen und
selbe bei dem Reiche und Kreise ferner zu behalten, so ersuchen
wir Ew. Andacht und Liebden, Sie wollen mit uns den jetzigen
miserablen Zustand dieser Landschaften zu Gemüte führen und
ihnen inzwischen mit schädlichen Exekutionen nicht beschwerlich
fallen." —
Cs war die Frage unter den Vorgesetzten der Landschaft
besprochen worden, ob man nicht durch Loskauf der Herr-
schastsrechte, wozu Graf Jakob Hannibal selbst die Hand bot,
sich gänzlich frei machen und vom Reiche trennen solle. Die
nötigen Summen, wenn sich die ganze Landschaft verbürge,
um zu diesem Ziele zu gelangen, glaubte man wohl auftreiben
zu können; aber die Erfahrung, wie man Verträge, wenn sie
zugunsten des Volkes lauten, achtet, und daß man ohne Ver
bindung mit mächtigeren Staaten dem Rechte keinen Nach
druck geben könnte, diese und ähnliche Betrachtungen kühlten
die Begierde ab, in die Anträge des Grafen, wenn sie anders