Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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bischos von Konstanz allein oder mit Beigabe eines Grafen 
vom schwäbischen Kollegia übertragen wolle. 
Der Kaiser entließ den Fürstbischof von Konstanz seines 
Kommissariates, aber nicht den Fiirstabt von Kempten. Graf 
Jakob Hannibal hatte diesem wegen seiner ungebührlichen 
Reden volle Genugtuung leisten müssen. Zugleich befahl der 
Kaiser, daß man zu dem jährlichen Deputat des Grafen noch 
500 fl. hinzufügen solle. Die Klagen gegen die Beamten hin 
sichtlich ihrer Eigennützigkeit solle man untersuchen, sie zur 
Rechnungsablegung über ihre geführte Administration binnen 
der kürzesten Frist anhalten und zu diesem Geschäft den Gra 
fen beiziehen, wobei es der Kaiser geschehen lassen wolle, wenn 
nach der Meinung desselben die Administration besser und 
weniger kostspielig angestellt würde. Der Graf habe sich we 
gen der ihm zur Last gelegten Schuldenvermehrung zu recht 
fertigen gesucht. Der Fürstabt solle die Gläubiger zusammen 
rufen und versuchen, inwieweit dieselben zu einem Nachlaß 
bereit seien, wenn ihnen das dargeliehene Kapital mit barem 
Gelde abgeführt würde. An den Fürstbischof von Konstanz 
schrieb der Kaiser (7. Juli 1696): er möge die Exekution we 
gen der Reichs- und Kreisprästationen gegen Vaduz und 
Schellenberg einstellen, damit diese Landschaften nicht in die 
äußerste Not versetzt und zu künftigen Leistungen ganz unfähig 
gemacht, wo nicht gar dem Reiche entzogen würden. „Wie 
wir aber auf alle Weise bedacht, auch wirklich im Werk be 
griffen sind, diese Landschaften, als welche nicht durch ihr eige 
nes, sondern Anderer Verschulden in solchen betrübten Zu 
stand versetzt worden, durch zuverlässige Mittel zu helfen und 
selbe bei dem Reiche und Kreise ferner zu behalten, so ersuchen 
wir Ew. Andacht und Liebden, Sie wollen mit uns den jetzigen 
miserablen Zustand dieser Landschaften zu Gemüte führen und 
ihnen inzwischen mit schädlichen Exekutionen nicht beschwerlich 
fallen." — 
Cs war die Frage unter den Vorgesetzten der Landschaft 
besprochen worden, ob man nicht durch Loskauf der Herr- 
schastsrechte, wozu Graf Jakob Hannibal selbst die Hand bot, 
sich gänzlich frei machen und vom Reiche trennen solle. Die 
nötigen Summen, wenn sich die ganze Landschaft verbürge, 
um zu diesem Ziele zu gelangen, glaubte man wohl auftreiben 
zu können; aber die Erfahrung, wie man Verträge, wenn sie 
zugunsten des Volkes lauten, achtet, und daß man ohne Ver 
bindung mit mächtigeren Staaten dem Rechte keinen Nach 
druck geben könnte, diese und ähnliche Betrachtungen kühlten 
die Begierde ab, in die Anträge des Grafen, wenn sie anders
	        

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