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Kaiser um Bestätigung desselben geziemend ersucht werden.
Unterschrieben und besiegelt wurde derselbe von den kaiserlichen
Kommissarien, von den beiden Grafen und von den Landam-
männern Basilius Hopp und Adam Marxer.
Der Fürstabt von Kempten gab dem Vertrage seine Be-
stätigung und ebenso der Kaiser. Aber was half dem Lande
der so feierlich geschlossene und bestätigte Vertrag? Das Reich
erklärte im Jahre 1689 an Frankreich den Krieg; das Kontin
gent mußte gestellt und unterhalten und die Kosten an die
schwäbische Kreiskasse abgetragen werden. Die Schulden, für
die sich das Land verbürgt hatte, wurden weder bezahlt noch
verzinset, die Reichs- und Kreislasten nicht abgetragen, die
Exekutionen nicht abgewendet, das Land an Hab und Gut, an
Ehre und gutem Namen vor fremden Gerichten nicht geschützt.
Es hatte zwar den Regreß an die saumseligen Beamten; aber
bei wem sollte es Klage gegen dieselben führen? Es konnte
den Schnitz zur Bezahlung der Kreis- und Reichslasten ver
wenden; er reichte wohl für die laufenden Anlagen hin, aber
nicht für die rückständigen. Die Grafen und ihre Beamten
wußten, daß das Land am Ende doch herhalten müsse, und sie
beeilten sich nicht mit der Bezahlung. Welche Mittel hatte die
Landschaft, die Grafen zur Haltung des Vertrages zu zwin
gen und vor welchem Gericht konnten sie ihre Klage anbrin
gen? Ihre Geduld wurde auf eine harte Probe gesetzt. Sie
wandte sich abermals an das Reichsoberhaupt. Christoph
Walser war an der Spitze der Abgeordneten (1690). Der
Fürstabt gab ihnen Empfehlungsschreiben an seinen Agenten
in Wien mit. Sie baten den Kaiser um seinen Schutz und
daß die Landschaft endlich einmal in den Genuß derjenigen
Rechte gelange, welche ihr durch die Verträge von 1614 und
1688 zugesichert wurden. Sie ermangelten nicht darzustellen,
wie der Graf Jakob Hannibal nicht nur die früheren Schul
den nicht bezahlt, sondern noch neue im Betrag von 20.000
Gulden gemacht habe. Der Kaiser befahl, die Klagen der
Landschaft zu untersuchen. Sie wurden nur zu wahr befun
den; worauf der Kaiser den Grafen in der Regierung ein
stellte und Vaduz und Schellenberg durch die kaiserliche Kom
mission verwalten ließ. An der Spitze derselben standen der
Fürstbischof von Konstanz und der Fürstabt von Kempten.
Sie ernannten Ilnterkommissäre oder Subdelegierte. Im Fe
bruar 1693 ließen die beiden kaiserlichen Administratoren
durch ihre Subdelegierten von den beiden Landschaften die
Huldigung einnehmen. Sie leisteten dieselbe unter Vorbehalt
ihrer Herkommen und der Verträge von 1614 und 1688.