Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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noch soviel der elenden Menschen zu Vaduz und am Eschner- 
berg gerichtet worden, daß mehr denn 100 Personen gewesen 
sind." 
Die Untersuchungen hinsichtlich des Hexenwesens, soweit 
die Akten noch vorhanden sind, begannen im Jahre 1634. Am 
26. Jänner genannten Jahres wurde ein Mann ab dem 
Triesnerberg, darauf am 12. und 13. März zwei Weibsper 
sonen, weil sie stark im Rufe der Hexerei waren, gefänglich ein 
gebracht, außerdem noch mehrere Individuen, die teils schon 
vier Jahre früher in Untersuchung waren, teils zum ersten 
mal in diesen Sachen vor Gericht erschienen. Allein weder 
durch gütliche Ermahnungen, noch durch Bedrohung mit Stra 
fen, noch durch Anwendung der Folter und geistlicher Mittel 
konnten sie zu einem Geständnis gebracht werden. Sie be 
haupteten vielmehr bei allen Qualen ihre Unschuld, so daß das 
Gericht in große Verlegenheit kam. Man schnitt ihnen aller 
Orten am Leibe, sagt der Bericht, die Haare ab, ließ sie in 
ein ganz neues Hemd „schliefen" und an die Folter hängen. 
Es half nichts, nur zeigten sich an ihren Leibern „wunderbar- 
liche und unnatürliche Zeichen". Man wandte die Folter der 
„Unschläfrigkeit" an, oder „emsigen Wachens", die „Fuchs 
bank", die „braunschweigischen Stiefel, den Daumenstock". Die 
Väter Kapuziner mußten alle Zimmer im Schloß Vaduz bene- 
dizieren; man hing den Angeklagten ein „Agnusdei" an, gab 
ihnen geweihtes Wasser zu trinken, wusch sie mit „sonderbarlich 
hiezu geweihtem Wasser", beräucherte sie mit benediziertem 
Rauchwerk, aber alles hat, wie der Bericht sagt, „bei diesen 
drei halsstarrigen Menschen, was das Hauptwerk belanget, bis 
dato nichts erklecken noch verfangen mögen". 
Bei anderen Angeklagten hatte die Folter Erfolg. Das 
Weib Marie bekannte, zweimal die Ehe gebrochen zu haben. 
Das Weib Elsa sagte aus, als sie vor zehn Jahren an der Kirch- 
weihe in Lavadina bei Mondschein dem Tanz beigewohnt, sei 
einer, gerade so gestaltet wie ihr Liebster, zu ihr gekommen 
und habe sie angesprochen, mit ihm zu tanzen, und da sie seine 
Hand in die ihrige genommen, habe sie gesagt: „Gesegne mich 
Gott, wie hast du so kalte Händ", worüber ihr Tänzer ver 
schwunden sei. Soviel sie habe wahrnehmen können, habe er 
Geißfüße gehabt und sei vermutlich der Teufel gewesen; sie sei 
aber von da an seiner nicht mehr ansichtig worden. Der Mann 
Thomas legte gar kein Geständnis ab. 
Das Gericht überschickte die Akten einem Rechtsgelehrten 
und verlangte ein Gutachten. Er setzte weitläufig auseinander, 
daß das Gericht befugt gewesen, die drei der Hexerei beschul
	        

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