Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Kaiser, Geschichte Liechtensteins. 
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und die gewöhnlichen herkömmlichen Lasten so sehr in Anspruch 
genommen, daß ein Mehreres ihnen nicht zugemutet werden 
könne, ohne den ehrenhaften Stand, so sie von den Vorfahren 
ererbt, ganz in Ruin und Abgang gehen zu lassen. 
5. Es ist dem Grafen wohlbekannt, wie sie alles, was sie 
bei der Huldigung gelobt, getreulich gehalten haben, und sie 
würden ihrerseits es auch ferner tun. Dagegen erwarten sie 
auch, daß der Graf sie bei dem alten Herkommen, ihren Brie 
fen und Freiheiten handhabe und schütze, auch alles in alten 
Stand fetze, ihnen selbst und ihren Nachkommen „zum Trost 
und zur Ergötzlichkeit". 
Graf Franz Wilhelm I. starb am 10. September des glei 
chen Jahres im blühenden Mannesalter von 35 Jahren und 
hinterließ fünf unmündige Kinder, drei Söhne und zwei 
Töchter. 
Ferdinand Karl, der Erstgeborne, zählte kaum zwölf Jahre, 
Jakob Hannibal neun und Franz Wilhelm II., der jüngste, 
acht Jahre. Der Letztgenannte widmete sich später dem Kriegs 
wesen, focht in den Türkenkriegen und fiel in der Schlacht bei 
Salankemen am 27. August 1691. Er hatte zur Gemahlin Luisa 
Josepha, Tochter des Fürsten Maximilian Moriz von Liechten 
stein, die ihm einen Sohn Franz Wilhelm III. gebar, mit wel 
chem im Jahre 1759 das Geschlecht der Grafen von Hohenems 
im Mannesstamme erlosch. Es mußte für die Kinder des Gra 
fen Franz Wilhelm I. eine vormundschaftliche Regierung be 
stellt werden, was nicht ohne Streit unter den nächsten Anver 
wandten abging. Kaiser Leopold I. schlichtete ihn, indem er die 
Mutter der jungen Grafen, Eleonora von Fürstenberg, und 
den Oheim derselben, den Grafen Karl Friedrich von Hohen 
ems, als Vormünder bestätigte. Vormundschastsrat und Land 
vogt zu Vaduz und Schellenberg war Johann Christoph Köberle. 
4. Die Hexenprozesse. 
Roch lagen die Schrecken des schwedischen Einfalles und 
seine traurigen Folgen auf dem unglücklichen Lande, als die 
Gerichtsleute und Geschwornen der Grafschaft Vaduz eine 
Schrift an den Grafen Franz Wilhelm eingaben des Inhalts: 
Das Laster der Hexerei ist soweit eingerissen, daß sich der ge 
rechte Mensch vor den Hexenleuten schmucken muß. sSie suchten 
dies in zwei Beilagen darzutun, die aber nicht mehr bei den 
Akten finb.] Sie bitten demnach, der Graf wolle dem Gericht 
und den Amtleuten Gewalt geben, das Uebel zu strafen und
	        

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