Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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wies er ihnen die strafbaren Zusammenrottungen, so sie dieser 
Sache halber gemacht. 
Die Stände des Reichs erhielten jenes Recht aber nur 
für außerordentliche Fälle, insonderlich wegen der Türken- 
friege; nun forderten sie meist höheren Betrag und verwen 
deten den Ueberschuß zu ihren Bedürfnissen. So betrug die 
freie Hilfe im Jahre 1584 für die Landschaften Vaduz und 
Schellenberg 648 fl. und wurde sechs Jahre später auf das 
Doppelte gesteigert. Jetzt sollte sie eine bleibende Last werden. 
Lange konnten sich die Leute von der Rechtmäßigkeit solcher 
Forderungen an sie nicht überzeugen, da ihre Leistungen ge 
genüber der Herrschaft vertragsmäßig geregelt waren und 
diese sie wider das Herkommen nicht zu beschweren sich ver 
bindlich gemacht hatte. Doch gaben sie am Ende nach, ver 
sprachen, den Schnitz als eine Gült anzuerkennen und in zwei 
Iahresterminen zu erlegen, wenn man ihnen Brief und Sie 
gel ausstelle, daß die Herrschaft allein alle Reichs- und Kreis- 
lasten, weß Namens sie feien, übernehmen und sie auf ewige 
Zeilen befreie. Dies bewilligte Graf Kaspar. Es wurden dem 
zufolge zwei Pergament-Urkunden ausgestellt, für Vaduz die 
eine, für Schellenberg die andere. Die Landschaft Vaduz ver 
sprach jährlich 860 fl., die Landschaft Schellenberg 416 fl., die 
eine Hälfte auf Georgi, die andere auf Martini zu erlegen, 
mit dem Vorbehalt jedoch, daß die Art, wie sie diesen Schnitz 
unter sich nach dem Vermögen anlegen wollen, lediglich den 
beiden Landschaften, ohne Einmischung der herrschaftlichen 
Beamten überlassen bleibe. Dagegen gab ihnen Graf Kaspar 
für sich und für alle seine Erben und Nachkommen die feier 
liche Zusicherung, von beiden Landschaften nie ein mehreres 
zu fordern und sie bei gedachtem Schnitz verbleiben zu lasten, 
ihn nicht zu erhöhen und zu steigern, ob in dem Reiche viel 
oder wenig angelegt werde, sie auch von allen Reichs- und 
Kreisanlagen, Unterhaltung des Kammergerichts und des 
schwäbischen Grafenkollegiums zu entheben, zu vertreten und 
in alle Wege schadlos zu halten. Die Urkunde wurde am 22. 
April 1614 ausgefertigt, vom Grafen Kaspar von Hohenems 
einerseits, vom Landammann Thomas Lamport für die Land 
schaft Vaduz und vom La.ndammann Leonhard Brendli für die 
Landschaft Schellenberg anderseits und vom Kaspar von 
Ramschwag, dem österreichischen Vogt auf Gutenberg als er 
betenem Zeugen besiegelt und jeder "Landschaft ein Exemplar 
übergeben. So endete der Streit; aber er wachte später wie 
der auf, nicht durch die Schuld der Landschaft, sondern der 
Nachkommen des Grafen Kaspar, welche nicht Brief und Sie-
	        

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