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wies er ihnen die strafbaren Zusammenrottungen, so sie dieser
Sache halber gemacht.
Die Stände des Reichs erhielten jenes Recht aber nur
für außerordentliche Fälle, insonderlich wegen der Türken-
friege; nun forderten sie meist höheren Betrag und verwen
deten den Ueberschuß zu ihren Bedürfnissen. So betrug die
freie Hilfe im Jahre 1584 für die Landschaften Vaduz und
Schellenberg 648 fl. und wurde sechs Jahre später auf das
Doppelte gesteigert. Jetzt sollte sie eine bleibende Last werden.
Lange konnten sich die Leute von der Rechtmäßigkeit solcher
Forderungen an sie nicht überzeugen, da ihre Leistungen ge
genüber der Herrschaft vertragsmäßig geregelt waren und
diese sie wider das Herkommen nicht zu beschweren sich ver
bindlich gemacht hatte. Doch gaben sie am Ende nach, ver
sprachen, den Schnitz als eine Gült anzuerkennen und in zwei
Iahresterminen zu erlegen, wenn man ihnen Brief und Sie
gel ausstelle, daß die Herrschaft allein alle Reichs- und Kreis-
lasten, weß Namens sie feien, übernehmen und sie auf ewige
Zeilen befreie. Dies bewilligte Graf Kaspar. Es wurden dem
zufolge zwei Pergament-Urkunden ausgestellt, für Vaduz die
eine, für Schellenberg die andere. Die Landschaft Vaduz ver
sprach jährlich 860 fl., die Landschaft Schellenberg 416 fl., die
eine Hälfte auf Georgi, die andere auf Martini zu erlegen,
mit dem Vorbehalt jedoch, daß die Art, wie sie diesen Schnitz
unter sich nach dem Vermögen anlegen wollen, lediglich den
beiden Landschaften, ohne Einmischung der herrschaftlichen
Beamten überlassen bleibe. Dagegen gab ihnen Graf Kaspar
für sich und für alle seine Erben und Nachkommen die feier
liche Zusicherung, von beiden Landschaften nie ein mehreres
zu fordern und sie bei gedachtem Schnitz verbleiben zu lasten,
ihn nicht zu erhöhen und zu steigern, ob in dem Reiche viel
oder wenig angelegt werde, sie auch von allen Reichs- und
Kreisanlagen, Unterhaltung des Kammergerichts und des
schwäbischen Grafenkollegiums zu entheben, zu vertreten und
in alle Wege schadlos zu halten. Die Urkunde wurde am 22.
April 1614 ausgefertigt, vom Grafen Kaspar von Hohenems
einerseits, vom Landammann Thomas Lamport für die Land
schaft Vaduz und vom La.ndammann Leonhard Brendli für die
Landschaft Schellenberg anderseits und vom Kaspar von
Ramschwag, dem österreichischen Vogt auf Gutenberg als er
betenem Zeugen besiegelt und jeder "Landschaft ein Exemplar
übergeben. So endete der Streit; aber er wachte später wie
der auf, nicht durch die Schuld der Landschaft, sondern der
Nachkommen des Grafen Kaspar, welche nicht Brief und Sie-