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eigenen Vieh, soviel ein jeder von seinem eigenen Boden ge
wintert, gewiesen wurde, seine Sömmerung str sich und seine
Nachkommen haben solle. Neue Haushaltungen wurden von
den Geschwornen den am wenigsten beschwerten Alpen zuge
wiesen.
5. Die Grafen Christoph, Karl Ludwig und Rudolf III. v. Sulz
(1572—1613).
Die beiden Vormünder kamen schon am Beginne ihrer
Verwaltung in Streit mit dem Kloster Einsiedeln als dem Be
sitzer der Herrschaft St. Gerold. Sie scheinen die Gotteshaus
leute der zu St. Gerold gehörigen Ortschaften als ihre leib
eigenen Untertanen behandelt zu haben, während die Grafen
von Vaduz nur die Vogtei über dieselben und nur als Lehen
des Klosters inne hatten, wobei die Lehenverleihung nach dem
Ableben eines Grafen als eines Lehenträgers immer wieder
erbeten werden mußte. Da die Vormünder sich dessen weigerten,
legten sich der Kanton Schwyz und die andern vier katholischen
Kantone für das Kloster ins Zeug. Sie drohten mit der An
klage beim Kaiser, und auch mit Gewaltmitteln. Die gräf
lichen Vormünder verlangten ein unparteiisches Gericht und
wollten sich, wenn die Schweizer Gewalt anwenden sollten, an
den schwäbischen Kreis um Hilfe wenden. Sie glaubten, nichts
Unbilliges zu verlangen. Graf Joachim von Fürstenburg und
Graf Eitel Friedrich zu Hohenzollern wollten bei den fünf
Orten vermitteln. Graf Karl Ludwig, der unterdessen voll
jährig geworden war, ließ seine Burg zu Blumenegg mit Sol
daten besetzen. Der Streit kam dann vor das Kammergericht
zu Speyer. Endlich im April 1590 erklärte der Abt Ulrich von
Einsiedeln sich zu einer gütlichen Vereinbarung mit den Gra
fen bereit, sowie auch der Propst von St. Gerold. Aber die
Grafen wollten die Entscheidung dem Gericht zu Speyer über
lassen; doch aus Furcht vor den immensen Prozeßkosten gingen
sie einen gütlichen Vertrag ein. Im Jahre 1575 empfingen
die Brüder Christoph, Rudolf und Karl Ludwig, Grafen von
Sulz, die Schirmvogtei St. Gerold vom Abte Adam Heer von
Einsiedeln zu Lehen.
Bisher waren die Landschaften Vaduz, Schellenberg und
Blumenegg von allen direkten Reichsanlagen frei gewesen, als
im Jahre 1577 die Vormünder das Begehren an sie stellten,
daß sie wegen der immer drohenden Türkengefahr einen Bei
trag an die Reichskosten auf sechs Jahre übernehmen möchten.