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1. in Höfen (curtis). Solche befaß er zu Sagens, Som-
vix, Brigels, Schlang, Truns, Andest, Ruschein, Moriffen und
Flums. Ein Hof konnte auch ein ganzes Dorf umfassen und
hieß dann Villa. Als solche werden erwähnt Obersten und
Ilanz. Zu Jlanz, im Mittelpunkte aller Besitzungen, wohnte
der bischöfliche Verwalter. Zu Sagens stand der Turm (Burg)
mit dem Herrensaal, darunter Keller und Speicher. Ferner be
fand sich da das Herrenhaus mit einem Söller, unter und über
demselben Kammern, Keller, Küche, Pferdestall. Um den Hof
waren Stallungen, Wirtschaftsgebäude, Scheunen, Speicher
und andere Gebäulichkeiten. Es gehörte zu dem Hofe Acker-
und Wiesland, mit Obstbäumen bepflanzte Einfänge, Gärten.
Auf den Gütern, die zum Hofe gehörten, waren 8 Kolonen
(Zinsbauern) und 20 andere angesiedelt, alle mit Weib und
Kind. Solche Herrenhäuser nebst den dazu gehörigen Gebäu
den werden erwähnt zu Brigels, Schlans und Ruschein; ähn
liche, wenn auch nicht so bedeutende Gebäulichkeiten fanden sich
auf den anderen Höfen. Wasser, Weiden und Wälder waren
Zubehör zu den Höfen.
Bauernhöfe (coloniae) besaß der Bischof zu Truns, Fellers,
Flims, Kästris und Ems. Ein derartiger Hof enthielt nebst
Haus und Stall meist ein bestimmtes Maß Land, soviel zur
Betreibung der Landwirtschaft für eine Familie mehr als aus
reichte. Die Bauern, welche auf einem solchen Hofe saßen,
hießen Kolonen. Den Hof hatten sie nicht zu eigen, sondern
gegen bestimmte Zinse und Dienste von dem Herrn empfangen.
Diese Zinse und Dienste blieben auf dem Hofe oder Gute
hasten, wenn auch die Kolonen wechselten. Sie bildeten einen
Teil des herrschaftlichen Einkommens und dienten zugleich dazu,
die Anerkennung des Rechtes des Obereigentums dem Herrn
zu sichern. Die Kolonen waren keine Leibeigene; sie waren
persönlich frei, nur konnten sie den Hos nicht willkürlich ver
lassen, weil ihr Verhältnis zum Hofeigentümer durch Ver
trag bestimmt war, der ohne Gewalt und Unrecht nicht ein
seitig aufgehoben werden konnte. Solcher Höfe teils mit den
darauf gesessenen Kolonen, teils ohne dieselben vermachte Tello
mehr als zehn dem Kloster Disentis.
Das Maß für Ackerland hieß Modialis, wohl soviel als
Malacker und für Wiesland Last, weil das Heu eingetragen
wurde. Solcher Stücke Acker- und Wiesland hatte Bischof
Tello eine große Zahl, zerstreut in fast allen Ortschaften des
Oberlandes. Als Benennungen für Grundbesitz kommen noch
vor: roncale d. h. Reute, curtinum d. h. Bündt, ortus oder