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7. Das Testament des Bischofs Tello.
Bischof Tello, der Letzte aus dem Geschlechte der Viktoren
(758—773), vermachte i. I. 766 dem Willen seines Vaters,
Viktor II., gemäß und seinem eigenen Antrieb folgend sein
sehr beträchtliches Erbgut auf den Fall seines Todes dem
Kloster Disentis. Die Urkunde, welche er hierüber ausstellte,
gibt über viele Verhältnisse des damaligen Rätiens willkom
mene Aufschlüsse.
Unter den Zeugen, die in diesem Testamente aufgeführt
sind, *) erscheinen fünf Kurialen (Mitglieder des Rates), näm
lich Klaudius von Chur, Lobucio von Ems, Urstcin von Schan-
sik, Constantius von Sargans und Präsens (ohne nähere Be
zeichnung). Das Vorkommen von Curialen ist ein Beweis von
der Fortdauer der römischen Stadtverfassung. Sie waren Mit
glieder einer Curia, d. h. des Stadtrates. Ihre Würde war
erblich und sie ergänzten sich selbst, und nur reiche und ange
sehene Güterbesitzer wurden zu derselben erhoben. Bemerkens
wert ist, daß von den angeführten Curialen nur einer in Chur
selbst war, die übrigen anderen Teilen Churrätiens angehör
ten. Dies weist darauf hin, daß Churrätien von altersher wie
kirchlich, so auch politisch ein Ganzes bildete. Den Curialen
lag neben der Verwaltung und Polizei das Gerichtswesen ob,
sowohl in Bezug auf die streitige als freiwillige Gerichtsbar
keit. Von letzterer ist das Testament selbst ein Beweis. Wir
treffen in demselben noch fünf andere Zeugen an, die sich
milites, d. h. Dienstmannen nennen und dem Rang nach den
Curalien einnehmen. Es ist demnach keinem Zweifel unter
worfen, daß der rechtliche und politische Zustand Churrätiens
unter den Franken keine Veränderung erlitt und im allge
meinen so blieb, wie er unter den Römern war.
Ueber den Güterbestand der Großen und Edlen sowie
über andere Verhältnisse gibt das Testament ebenfalls Auf
schluß. Da der weitaus größere Teil der Güter Tello's im
bündnerifchen Oberland lag, so scheint aus der Lage derselben
zu folgen, daß die Grub und vorzugsweise Sagens der eigent
liche Wohnsitz des Geschlechtes der Viktoren war. Das Besitz
tum Tello's bestand:
*) Die Zeugen waren: Der Priester Silvanus, der Richter Justi
nian, die Ratsherren: Präsens in Chur, Lobucio in Ems, Konstans in
Sargans, Klaudius in Chur, Ilrstcin in Schanfigg, die Dienstmänner:
Lobucio in Mels, Paulus in Trimmis, Viktor, Justinian in Muldain,
Foscio in Buchs. Geschrieben wurde das Testament vom Priester Foscio.