Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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recht wäre, und sich zwüschen den genanten beben Par 
tyen sölich Ufrurr erhebt hat, das noch ergeres zu er 
wachsen zu besorgen was". Sie seien nun als Obmänner 
des Schiedgerichtes erwählt worden. Zusätze waren 
auf Seite der Gretschinser Bartolome Stümpli, Alt-Land- 
ammann im Sarganserland, und Hans Steinhüwel, frü 
her Vogt zu Werdenberg; auf Seite der Balzner: Frei 
herr Ludwig von Brandis und Hans Konrat, Vogt zu 
Maienfeld. Nach längerer Verhandlung, Einsicht in die 
Urkunden und Begehung der Wuhre, gingen die An 
sichten der Zusätze ganz auseinander, so daß die beiden 
Obmänner den Spruch tun mußten. Er lautet: Der 
Spruch, den vor Jahren der Freiherr Sigismund und 
sein Neffe Ludwig v. Brandis, Kaspar Jten, Landvogt 
im Sarganserland, und Ulrich Faißt, Landvogt zu Wer 
denberg, getan haben, bleibt in Kraft. Beide Teile haben 
zu gefährlich auf einander gewuhret; doch können die 
Balzner ihre Wuhre behalten, aber nicht weiter in den 
Rhein strecken. Das oberste Wuhr, das die von Gret- 
• fchins und Wartau gegen den Schollberg hinauf gemacht 
haben, mögen sie auch behalten, aber nicht weiter in den 
Rhein strecken, ebenso das unterste Wuhr. Der Kosten 
und Mühe wegen lassen wir alle gemachten Wuhre ste 
hen. Sollte aber in Zukunst eine der beiden Parteien 
weiter in den Rhein wuhren, verfällt sie der Strafe, die 
der Herr v. Brandis und der Landvogt des Sarganser- 
landes festsetzen. Es siegeln die beiden Obmänner. Ge 
geben zu Ragaz. (Original im Besitze des Herrn M. 
Gabathuler in Fontnas.) 
1494 Ludwig v. Brandis stiftet mit Beihülfe der Gemeinde 
die Kaplaneipfründe zu St. Mamerten und Bischof 
Heinrich VI. bestätigt diese Stiftung. (Pfr. A. Triefen.) 
1494 Samstag vor St. Katharina-Tag. Die vier Dörfer 
Schaan, Vaduz, Triefen und Balzers, Reiche und Arme, 
urkunden: Es ist Irrung und Zwietracht unter ihnen 
entstanden wegen der Steuern. Da haben sie sich nach 
dem Rat ihrer Herrschaft gütlich vertragen und folgende 
Männer zu Schiedsrichtern gewählt: den ehrbaren und 
weisen Landammann Jörg Weinzirl zu Vaduz, Ulrich 
Frick, Heinrich Spechart, Iochum von Quader, Jörg 
Thöni, Heinrich Gaheini, Klaus Panzer, Uli Feierabend 
und Erni Sä)nell. Diese haben gesprochen: 1. In wel 
chem der vier Dörfer nach Inhalt der Steuerzettel ein 
Erbfall fällt, soll derselbe Erbfall in dem Steuerzettel
	        

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