Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Kaiser, Geschichte Liechtensteins. 
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Auf dem Reichstage zu Worms kam der ewige Landfriede 
und die Errichtung des Reichskammergerichts zustande. Bor 
diesem Gerichte konnten die Recht suchen, welche unmittelbare 
Stände des Reiches waren; alle anderen nur im Falle ver 
weigerter Justiz, oder in letzter Instanz. Den Herren war die 
Gerichtsbarkeit über ihre Untertanen vorbehalten. Zur Erhal 
tung des Kammergerichts und wegen der Türkengefahr wurde 
die Anlage des „gemeinen Pfennings", d. i. eine Reichssteuer 
bewilligt, aber nur auf vier Jahre. Von 1000 fl. Vermögen 
mußte 1 fl., von 600 fl. y 2 fl., von dem, was unter 500 fl. 
war, der zwanzigste Teil eines Guldens gesteuert werden. Die 
Türkengefahr war groß. Sie hatten im Jahre 1453 Konstan- 
tinopel erobert, dem griechischen Kaiserreiche ein Ende ge 
macht, nahmen Serbien und Bosnien, drangen durch Ungarn 
verheerend nach Oesterreich und bedrohten selbst Italien. 
Die Eidgenossen wurden eingeladen, dem schwäbischen 
Bunde beizutreten und zur Erhaltung des Reichskammerge 
richts beizutragen. Denn noch gehörten sie zum Reiche, und 
der größte Teil ihres Landes war vormals ein Bestandteil des 
Herzogtums Schwaben gewesen. Sie waren aber weder zu dem 
einen, noch zu dem andern geneigt. Rach dem Mandat des 
Kaisers Friedrich III. von 1488 sollte der schwäbische Bund 
die Ungehorsamen zum Beitritt zwingen. Die Schweizer hatten 
aber im Burgunderkriege einen großen Namen erworben; 
Frankreich bewarb sich um ihre Freundschaft und gewann sich 
durch Geld und Schmeicheleien ihre tapferen Fäuste. Sie be 
schlossen bei ihren Bünden zu bleiben, indem dieselben stark 
genug seien, in ihren Gebieten Recht und Frieden zu erhalten 
und alle zu schützen. Gegen die Abmahnung des Kaisers zogen 
sie dem König von Frankreich zu, mit dem er im Kriege war, 
und weigerten sich, mit ihm die Erbeinigung einzugehen, welche 
sie mit dem Herzog Sigmund geschloffen hatten. Zwei Männer 
aus der Eidgenossenschaft, Varnbüler von St. Gallen und der 
Ammann Schwendiner von Appenzell flohen in das Reich 
und belangten ihre Heimatgemeinden vor den Reichsgerichten 
um Zurückerstattung ihres eingezogenen Vermögens. St. Gal 
len und Appenzell kamen in die Reichsacht, da sie den Vor 
ladungen des Reichsgerichts keine Folge gaben. Die Eidgenossen 
nahmen sich der Geächteten an, mahnten die Grenzorte Schaff- 
hausen, Rotweil, St. Gallen, Appenzell, Kaiserstuhl und Dies- 
senhofen zum Aufsehen (1497). Bon diesen Schritten gab der 
schwäbische Bund dem Kaiser Nachricht, hielt einen Tag zu 
Überlingen, wo Berteidigungsanstalten beschlossen und Kund 
schafter ausgestellt wurden. Große Unruhe und Auftegung
	        

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