Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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1517 dem Freiherrn Ulrich von Hohensax damit ein Geschenk 
machten. Die von Bonstetten behielten ihren Anteil bis 1497, 
da sie ihn an Mathias von Kastelwart verkauften. Den übrigen 
Teil der Herrschaft Sax, nämlich Forsteck, Sennwald und Sa- 
lez besaß seit 1454 Leutfrid Möttele als Lehen von seinem 
Vetter Ulrich von Sax. Möttele verkaufte seine Rechte an Forst 
eck und Zubehör der Stadt St. Gallen (1474) und von dieser 
erwarb sie Ulrich von Hohensax (1481) und trat mit seinen 
Schlössern Bürglen und Forsteck ins Bürgerrecht zu Zürich. 
Ulrich hielt im Schwabenkrieg treu zu den Eidgenossen. 
Die acht Gerichte im Prätigau kamen unter Kaiser Maxi 
milian; er bestätigte ihnen ihre Freiheiten (1496). Ulrich Brun 
von Rüzüns beschloß seinen Stamm (1459). Ihn beerbten Graf 
Georg von Sargans, Graf Nikolaus von Zollern und Georg 
Schenk von Limpurg. Zur Herrschaft gehörten: Schloß und 
Dorf Räzüns, Bonaduz, Ems, Felsberg, Obersaxen und das 
Gericht auf Tenna. Im Iabre 1487 erwarb Kaiser Maxi 
milian durch Tausch vom Grafen von Zollern die Herrschaft 
Räzüns. 
Die Herrschaft Maienfeld gehörte zum Zehngerichtebund 
und dadurch zu dem Gebiet der drei Bünde; allein kraft eines 
Vertrages, den die Herren von Brandts mit denselben ge 
schlossen hatten, sollten die Leute der Herrschaft Maienfeld 
„still sitzen", wenn zwischen ihren Herren und den drei Bün 
den Krieg entstehe. Das Gleiche war der Fall bei den Gerichten 
im Prätigau, falls ihre Herrschaft Oesterreich mit den Bünden 
in Krieg geriete. Auch sie sollten dann „still sitzen". Aspermont 
mit den niederen Gerichten iiber Jenins und Malans war durch 
Ursula von Siegberg an die Herren von Schlandersberg,'eifrige 
Anhänger Oesterreichs, gekommen. 
So waren die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schel 
lenberg in allen Kriegen zwischen Oesterreich und den drei Bün 
den und den Eidgenossen am meisten bloßgestellt. Hohensax hielt 
zu den Eidgenossen, Werdenberg, obgleich denen von Heroen 
gehörig, war mit Luzern verbürgerrechtet und namentlich ver 
pflichtet, den Rhein wohl zu hüten, wenn die Eidgenossen von 
daher angegriffen würden; Sargans gehörte den sieben alten 
Orten (Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zürich, Zug und 
Glarus); Maienfeld, obwohl den Herren von Brandis zustän 
dig, zählte zum Gebiet der drei Bünde. Mit den sieben alten 
Orten errichtete der graue Bund im Jahre 1497 und der 
Gotteshausbund im Jahre 1498 ein ewiges Bündnis. Der Bi 
schof von Chur, die Stadt und das Gotteshaus erneuerten 
ihr altes Bündnis mit Zürich.
	        

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