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1517 dem Freiherrn Ulrich von Hohensax damit ein Geschenk
machten. Die von Bonstetten behielten ihren Anteil bis 1497,
da sie ihn an Mathias von Kastelwart verkauften. Den übrigen
Teil der Herrschaft Sax, nämlich Forsteck, Sennwald und Sa-
lez besaß seit 1454 Leutfrid Möttele als Lehen von seinem
Vetter Ulrich von Sax. Möttele verkaufte seine Rechte an Forst
eck und Zubehör der Stadt St. Gallen (1474) und von dieser
erwarb sie Ulrich von Hohensax (1481) und trat mit seinen
Schlössern Bürglen und Forsteck ins Bürgerrecht zu Zürich.
Ulrich hielt im Schwabenkrieg treu zu den Eidgenossen.
Die acht Gerichte im Prätigau kamen unter Kaiser Maxi
milian; er bestätigte ihnen ihre Freiheiten (1496). Ulrich Brun
von Rüzüns beschloß seinen Stamm (1459). Ihn beerbten Graf
Georg von Sargans, Graf Nikolaus von Zollern und Georg
Schenk von Limpurg. Zur Herrschaft gehörten: Schloß und
Dorf Räzüns, Bonaduz, Ems, Felsberg, Obersaxen und das
Gericht auf Tenna. Im Iabre 1487 erwarb Kaiser Maxi
milian durch Tausch vom Grafen von Zollern die Herrschaft
Räzüns.
Die Herrschaft Maienfeld gehörte zum Zehngerichtebund
und dadurch zu dem Gebiet der drei Bünde; allein kraft eines
Vertrages, den die Herren von Brandts mit denselben ge
schlossen hatten, sollten die Leute der Herrschaft Maienfeld
„still sitzen", wenn zwischen ihren Herren und den drei Bün
den Krieg entstehe. Das Gleiche war der Fall bei den Gerichten
im Prätigau, falls ihre Herrschaft Oesterreich mit den Bünden
in Krieg geriete. Auch sie sollten dann „still sitzen". Aspermont
mit den niederen Gerichten iiber Jenins und Malans war durch
Ursula von Siegberg an die Herren von Schlandersberg,'eifrige
Anhänger Oesterreichs, gekommen.
So waren die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schel
lenberg in allen Kriegen zwischen Oesterreich und den drei Bün
den und den Eidgenossen am meisten bloßgestellt. Hohensax hielt
zu den Eidgenossen, Werdenberg, obgleich denen von Heroen
gehörig, war mit Luzern verbürgerrechtet und namentlich ver
pflichtet, den Rhein wohl zu hüten, wenn die Eidgenossen von
daher angegriffen würden; Sargans gehörte den sieben alten
Orten (Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zürich, Zug und
Glarus); Maienfeld, obwohl den Herren von Brandis zustän
dig, zählte zum Gebiet der drei Bünde. Mit den sieben alten
Orten errichtete der graue Bund im Jahre 1497 und der
Gotteshausbund im Jahre 1498 ein ewiges Bündnis. Der Bi
schof von Chur, die Stadt und das Gotteshaus erneuerten
ihr altes Bündnis mit Zürich.