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reich, sein Tochtermann, ward König in Ungarn und Böhmen
und römisch-deutscher Kaiser (1438). Von da an blieb die
Kaiserkrone fast ununterbrochen bis zum Untergang des deut
schen Reiches bei Habsburg-Oesterreich durch 368 Jahre.
Als der Waffenstillstand zu Ende war, gab es Raubzüge
der Feldkircher ins Sarganserland und der Sarganserländer
nach Werdenberg.
Der Streit wegen der Toggenburger Erbschaft kam vor
Kaiser Albrecht II. Er bewog seinen Kanzler, den Grafen
Schlick, auf seine Rechte an Toggenburg zu verzichten. Zu
dem Ende schloß der Kanzler einen Vertrag mit den Erben,
welchen der Kaiser bestätigte (1439). Die von Raron und von
Räzüns erhielten Toggenburg mit Ausnahme von Uznach, das
sämtliche Erben um 1000 fl. an Schwyz und Glarus verpfändet
hatten. Wilhelm von Tettnang, Heinrich von Sax-Mosax und
Ulrich von Matsch erhielten die Gerichte im Prättigau, Wolf
hart von Brandis und Thüring von Aarburg die Herrschaft
Maienfeld. Der Kaiser belehnte alle diese Herren mit den
genannten Gütern und bestätigte dem Freiherrn Wolfhart
von Brandis alle von seinen Vorfahren im Reich ihm erteilten
Gnaden und Freiheiten für dessen Herrschaften Vaduz, Schel
lenberg und Blumenegg (1439). Herzog Friedrich der Jüngere
setzte denselben zum Vogt in Feldkirch mit 450 fl. Burghut
und Sold; falls Wolfhart der Ältere mit Tod abginge, soll
dessen Sohn, Wolfhart der Jüngere, Stadt und Feste zu
Feldkirch unter gleichen Bedingungen verwalten. Jener Her
zog Friedrich war nicht der „mit der leeren Tasche", sondern
der Vormund des zwölfjährigen Sigmund, des Sohnes Fried
richs des Alteren. Dieser jüngere Friedrich wurde, als Kai
ser Albrecht II. im Jahre 1439 unerwartet starb, zum Nach
folger desselben gewählt. Im gleichen Jahre starb auch Graf
Wilhelm von Tettnang mit Hinterlassung von vier erwach
senen Söhnen, von welchen Graf Heinrich für unsere Gegend
der wichtigste ist. Denn er erhielt aus dem väterlichen Erbe
Werdenberg, die Güter im Prätigau und zu Davos, und nahm
seinen Sitz zu Werdenberg, was wegen der schlimmen Zeit
läufe besonders notwendig war. Durch seine Mutter Kuni
gunde war er der Neffe der Gemahlin Wolfharts III. von
Brandis.
Wolfhart von Brandis und Thüring von Aarburg gaben
der Stadt Maienfeld einen Freiheitsbrief, wodurch sie manche
neue Rechte bekam. Doch sollen Burg und Stadt Maienfeld
beim Zehngerichtbund verbleiben und die Landesherren be
setzen den Rat aus den Bürgern der Gemeinde und setzen