Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

252 
verpfändet und seinen rechtmäßigen Erben, den Grasen von 
Sargans, entzogen. 
Mehr als 200 Jahre herrschte das montfortische Geschlecht 
über Vaduz und Schellenberg, zuerst Montfort roter Fahne 
gegen 50 Jahre, dann Werdenberg schwarzer Fahne gegen 
30 Jahre, dann die von Sargans weißer Fahne gegen 68 
Jahre, endlich die zu Vaduz ebenfalls weißer Fahne gegen 88 
Jahre. Nur zu oft erscholl während dieser langen Zeit der 
wilde Ruf der Fehden durch das sonst friedliche Tal der Land 
schaft Vaduz und an den Hügeln des Eschnerberges, verküm 
merte dem Landmann die Früchte seines Fleißes und stürzte 
die Herren immer tiefer in Schulden. Alles zeigte an, daß 
das Ritter- und Herrenwesen in seiner alten Gestalt nicht 
mehr bestehen konnte. Der Dienst zu Roß war zu kostspielig 
und die Kriege mit den Eidgenossen hatten gelehrt, was ein 
mutiges, gut geführtes Fußvolk gegen die adeligen gehar 
nischten Krieger zu Roß vermöge. Die Erfindung des Schieß 
pulvers, welche in diese Zeit fällt, und die allmählige Anwen 
dung desselben veränderten die Art der Kriegführung. Manche 
Landherren in Oberrätien, die Aebte von Disentis, die Frei 
herren von Räzüns, die Grafen von Sax-Mosax, in Unter- 
rütien besonders Graf Albrecht der Aeltere zu Bludenz sahen 
ein, daß sie keine festere Stütze gewinnen konnten als die, welche 
sich auf die Liebe und Treue des Volkes gründet, und verban 
den sich mit demselben zu gegenseitigem Schutz ohne Unter 
schied des Standes mit Edlen, Unedlen, Freien und Eigen 
leuten. Dadurch erhielten auch die Letzteren eine rechtliche 
Anerkennung und Stellung, die jede willkürliche Behandlung 
ausschloß, indem der Bund ebensowohl die Beschützung der 
Rechte des Volkes als der Herren übernahm; dies machte allein 
eine rechtliche und moralische Ordnung in bezug auf Besitz 
und Eigentum möglich. Im gleichen Verhältnis standen die 
Leute des Gotteshauses von Chur zum Bischof und Domkapitel. 
Sie waren von allen Reichslasten frei vermöge der Privilegien, 
die das Hochstift von den Kaisern erhalten hatte. Ohne Zu 
stimmung der Gotteshausleute konnte der Bischof weder Krieg 
führen, noch Bündnisse schließen; sie schützten ihre eigenen 
Rechte wie die des Hochstifts. Viele suchten um die Aufnahme 
in den Stand der Gotteshausleute nach. So ledigte Bischof 
Johann im Jahre 1387 den „ehrbaren Mann Heinrich Dur 
mann in Glurns der Aigenschast", da sich derselbe mit seiner 
Familie dem Gotteshaus zu Chur ergeben habe. Er nahm 
ihn zum Gotteshausmann an, erteilte ihm „Recht, Freiung 
und Gnad", welche die Dienstleute des Gotteshauses genießen.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.