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reit gestattete. Nach frommer Vorbereitung ging der Bischof
zur ewigen Ruhe ein am 6. September 1416 auf Sonnenberg.
Seine Leiche wurde unter großem Pomp nach Chur überführt
und in der Gruft der Bischöfe feierlich beigesetzt. Trotzdem
feine vielen kriegerischen Unternehmungen für die Rechte
seines Bistums auch feinen Untergebenen großes Ungemach
bereiten mußten, erfreute er sich doch bei ihnen hoher Ver-
ehrung. Er war der letzte männliche Sprößling der Grafen
von Werdenberg-Sargans zu Vaduz.
6. Der Appenzeller Krieg.
In dem Lande Appenzell, das unter dem Abt von St.
Gallen stand, wohnten Reichsleute, Leute des Abtes und
vieler Edlen. Die Reichsländlein Huntwil, Urnäfch, Gais
und Teufen verbanden sich mit St. Gallen und den Reichs
städten in Schwaben und erhielten das Recht, ihre Obrigkeit
selbst zu wählen (1378). Die Abte von St. Gallen waren
zwar Landesherren über das ganze Appenzellerland, aber die
Leute in demselben, welche zum deutschen Reiche gehörten, ge
nossen größere Freiheiten als die Leute des Abts und der
Edlen. AIs Kuno von Stoffeln Abt wurde (1397), beschloß er,
die Herrschaftsgefälle mit größerer Strenge einzutreiben. Als
bald klagten die Landleute über vielfachen Druck und wei
gerten sich, dem Abt zu huldigen, ungeachtet sie der Spruch
der Städte, an welche sich der Abt wandte, dazu anhielt. Vor
züglich waren es die Angehörigen des Reiches, welche ihre
Rechte und Freiheiten nicht aufgeben und Untertanen des
Abtes werden wollten. Abt Kuno stützte sich auf die Hilfe von
Oesterreich, unter dessen Schutz das Kloster stand; aber feine
Strenge erbitterte die Gemüter immer mehr. Sie verjagten
feine Amtleute und schloffen einen Bund mit der Stadt St.
Gallen, die sich auch vom Abt frei machen wollte. Außer den
schon genannten Gemeinden waren es Appenzell, Trogen und
Speicher. Die Leute aus anderen Gemeinden traten jenem
Bunde bei und es kam bald zu Tätlichkeiten. Die Feste Helfen
stein wurde von den Appenzellern erobert, Klanx belagert.
Da erschienen die Städte um den Dodensee zur Vermittlung.
Sie sprachen dem Abt das Recht zu, feine Amtleute nach, Be
lieben zu wählen; doch sollen es im Lande ansäßige Leute sem.
Die Steuern sollten die Appenzeller dem Abte wie bisher
entrichten. Auch über fteien Abzug, über Lehen, Fall und
Geläß und ähnliche Beschwerden wurde entschieden, aber der