Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Kaise:, Defchichie Liechtenstcilu;. 
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„Unter der Lanquart". Zum Dekanat „Drusustal" (Walgau) 
gehörten die Pfarreien: Gözis, Kalcheren, Rötis, Rankweil 
auf Marienberg, Rankweil zu St. Peter, Feldkirch, Göfis, 
Schlins, Sateins, Schnifis, Thüringen, Friesen (St. Gerold), 
Ludäsch, Rüziders, Bludefch, Renzing und Frastanz. Drei 
Dekanate waren in Bünden, eines im Engadin und eines 
im Bintfchgau. 
Aus dem Jahre 1328 find uns noch die Statuten des 
Kapitels „Unter der Lanquard" erhalten, welche ein Bild der 
damaligen Einrichtung der Landkapitel geben. Sie bestimmten: 
Wenn der Dekan stirbt, hat der Kämmerer alle Mitglie 
der des Kapitels zu benachrichtigen. Sie sollen der Beerdi 
gung beiwohnen und dann sogleich die Wahl des Nachfolgers 
vornehmen. Als solcher soll der Würdigste gewählt werden. 
Nur Pfarrer können das Amt eines Dekans bekleiden. Inner 
halb eines Monats ist die Bestätigung des Bischofs einzuholen. 
Kein Pfarrer soll in das Kapitel aufgenommen werden, bevor 
er einen Eid geleistet hat, daß er sein Amt ohne Simonie er 
langt hat, daß er die Statuten treu halten und ohne Erlaubnis 
des Dekans keinem Priester außerhalb des Kapitels beichten 
wolle. Pfarrer, welche wenigstens 10 Mark Einkommen haben, 
zahlen beim Eintritt 1 Pfd. Pfg., die weniger haben, zehn 
Schillinge. Bei der Kapitelsversammlung, die der Dekan ein 
beruft, soll ein Requiem mit Totenoffizium gehalten werden, 
bei welchem jeder einen Pfennig zu opfern hat. Kleinere 
Fehler der Geistlichen wie Wirtshausbesuch, ungewohnte 
Spiele, tragen unklerikaler Kleider soll der Dekan selbst ab 
stellen, größere Fehler an den Bischof berichten. Stirbt ein 
Mitglied, soll der Dekan mit wenigstens sechs Konfratres die 
Exequien halten. Das Kapitel hatte auch ein gewisses Erb 
recht. Starb der Dekan, so fiel sein Reitpferd und der ver 
goldete oder silberne Gürtel dem Kapitel, das beste Bett dem 
Kämmerer zu. Starb ein anderes Mitglied, so erhielt das 
Kapitel fein Pferd, oder, wenn es keines hatte, 1 Pfd. Pfg., 
der Dekan das beste Bett und den vergoldeten oder silbernen 
Gürtel. 
Die Archidiakone (bischöftiche Vikare) waren die Stell 
vertreter des Bischofs in ihren Dekanaten. Sie hielten die 
Visitationen und übten geistliche Gerichtsbarkeit. Sie hatten 
Geistliche und Kirchen fleißig zu besuchen und über die Be 
folgung der kirchlichen Verordnungen zu wachen. Alle Schalt 
jahre hielten sie ein Sendgericht über die Laien. Gegenstände 
ihrer Untersuchung waren: die Treue im katholischen Glauben, 
Sicherheit der Kirchengüter, über Fälle von Meineid, Ehe
	        

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