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Güter in Churrätien besaßen in dieser Zeit folgende auswärtige
Gotteshäuser: Reichenau zu Reichenau, Trins und Tamms; Einsie
deln zu Gams, Grabs, Mels, Nüziders, Ciß, Schan und zu St.
Gerold; Zwifalten zu Maienfeld; das Hochstift Conftanz zu Ems,
Flums, Lugnez, als Geschenk Konrad's des Heiligen aus dem Ge
schlecht der Welsen. Die Welfen sollen in Churrätien sehr begütert
gewesen sein und das Hochstift Chur großentheils damit bereichert
haben. Von auswärtigen Edeln besaßen Güter in Churrätien: Graf
Landolt von Zähringcn zu Mels, Walther von Wädischwil zu Bär
schis und Flums, die Grafen von Achalm und Wülflingen zu Maien
feld und Umgegend; die Grafen von Gamertingen im Engadin,
die Grafen zu Bregenz und wahrscheinlich die von Tübingen in Un-
terrätien.
4. Die rätische Kirche.
Die Bischöfe, welche in dieser Zeit die Kirche zu Chur regierten,
waren großentheils Männer von vorzüglichen persönlichen Eigenschaften.
Darum wurden die sächsischen Kaiser nicht müde, sie mit Gütern und
Freiheiten zu überhäufen, und zu einem weltlichen Fürstenthum fehlte
den Bischöfen nichts, als der Titel, den sie auch bald erlangten. Von
dieser Seite war die Bischofswürde eine mächtige Lockspeise für den
Ehrgeiz und für die Begierde nach weltlicher Macht; aber sie erregte
auch den Neid der einheimischen Großen und Edeln, welche die gün
stigen Augenblicke benuzten, die Güter der Kirche zu schmälern und sich
mit Stücken derselben zu bereichern. Uebrigens war es nicht die welt
liche Seite, welche den Kirchenhäuptern ihre zur Erziehung und Fort
bildung der Völker so wohlthätige Macht gab, sondern die geistliche.
In dieser Hinsicht war sie der Gewaltthätigkeit der Großen gegenüber
eine heilige Macht. Es war ein Trost, daß diejenigen, welche im
Uebermuth, in der rohen Gewalt und im Faustrecht die Ehre ihres
Standes zu finden meinten, sich einer Macht fügen mußten, die von
Oben stammte, aus dem unsichtbaren Reich und den Frevler jenseits
des Grabes noch ereilte. Die Kirchenbußen waren das Mittel, alle,
welche der weltliche Arm nicht erreichte, im Zaum zu halten. Es war
tn denselben eine Abstufung für schwerere oder geringere Vergehen,
so daß man von dem Verbot, Wein oder Fleisch zu genießen, oder an
Werktagen vor Abend etwas zu sich zu nehmen, bis zum Ausschluß
vom heil. Abendmal, oder von der Kirche fortschritt. Alle schweren
Sünden mußten gebeichtet werden und Jeder wenigstens einmal des
Jahres zum heil. Abendmal gehen, nämlich zu Ostern.
Das Wallfahrten wurde für ein verdienstliches Werk gehalten;
obwol fromme Männer gegen die Mißbräuche, welche vielfältig dabei
unterliefen, vergeblich eiferten. Es war verboten, das heil. Oel zu
abergläubischen Dingen, oder zu Arzneien zu gebrauchen. An Sonn-