Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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Güter in Churrätien besaßen in dieser Zeit folgende auswärtige 
Gotteshäuser: Reichenau zu Reichenau, Trins und Tamms; Einsie 
deln zu Gams, Grabs, Mels, Nüziders, Ciß, Schan und zu St. 
Gerold; Zwifalten zu Maienfeld; das Hochstift Conftanz zu Ems, 
Flums, Lugnez, als Geschenk Konrad's des Heiligen aus dem Ge 
schlecht der Welsen. Die Welfen sollen in Churrätien sehr begütert 
gewesen sein und das Hochstift Chur großentheils damit bereichert 
haben. Von auswärtigen Edeln besaßen Güter in Churrätien: Graf 
Landolt von Zähringcn zu Mels, Walther von Wädischwil zu Bär 
schis und Flums, die Grafen von Achalm und Wülflingen zu Maien 
feld und Umgegend; die Grafen von Gamertingen im Engadin, 
die Grafen zu Bregenz und wahrscheinlich die von Tübingen in Un- 
terrätien. 
4. Die rätische Kirche. 
Die Bischöfe, welche in dieser Zeit die Kirche zu Chur regierten, 
waren großentheils Männer von vorzüglichen persönlichen Eigenschaften. 
Darum wurden die sächsischen Kaiser nicht müde, sie mit Gütern und 
Freiheiten zu überhäufen, und zu einem weltlichen Fürstenthum fehlte 
den Bischöfen nichts, als der Titel, den sie auch bald erlangten. Von 
dieser Seite war die Bischofswürde eine mächtige Lockspeise für den 
Ehrgeiz und für die Begierde nach weltlicher Macht; aber sie erregte 
auch den Neid der einheimischen Großen und Edeln, welche die gün 
stigen Augenblicke benuzten, die Güter der Kirche zu schmälern und sich 
mit Stücken derselben zu bereichern. Uebrigens war es nicht die welt 
liche Seite, welche den Kirchenhäuptern ihre zur Erziehung und Fort 
bildung der Völker so wohlthätige Macht gab, sondern die geistliche. 
In dieser Hinsicht war sie der Gewaltthätigkeit der Großen gegenüber 
eine heilige Macht. Es war ein Trost, daß diejenigen, welche im 
Uebermuth, in der rohen Gewalt und im Faustrecht die Ehre ihres 
Standes zu finden meinten, sich einer Macht fügen mußten, die von 
Oben stammte, aus dem unsichtbaren Reich und den Frevler jenseits 
des Grabes noch ereilte. Die Kirchenbußen waren das Mittel, alle, 
welche der weltliche Arm nicht erreichte, im Zaum zu halten. Es war 
tn denselben eine Abstufung für schwerere oder geringere Vergehen, 
so daß man von dem Verbot, Wein oder Fleisch zu genießen, oder an 
Werktagen vor Abend etwas zu sich zu nehmen, bis zum Ausschluß 
vom heil. Abendmal, oder von der Kirche fortschritt. Alle schweren 
Sünden mußten gebeichtet werden und Jeder wenigstens einmal des 
Jahres zum heil. Abendmal gehen, nämlich zu Ostern. 
Das Wallfahrten wurde für ein verdienstliches Werk gehalten; 
obwol fromme Männer gegen die Mißbräuche, welche vielfältig dabei 
unterliefen, vergeblich eiferten. Es war verboten, das heil. Oel zu 
abergläubischen Dingen, oder zu Arzneien zu gebrauchen. An Sonn-
	        

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