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Hof, der an Ackerland 170 Juchart, an Wieöland 250 Juchart betrug;
zu demselben geborte 1 Mühle, 4 Alpen, 19 Mausen. Eben so groß
war der Hof zu Rcams, zu demselben gehörten 3»/ 2 Alpen, 12 Nan
sen, 1 Mühle, die Kirche mit dem Zehnten; nicht minder beträchtlich
war der Hof zu Obervatz; es hatte ihn Azzo zu Lehen, zugleich mit
der Villa im Kastell Jmpetinis. Man leitet Impedinis her von in
imo pede montis, was zu unterst am Fuße des Berges heißt, und
sucht es zu Tiefenkasten. Es wird aber auch ein Kloster Impetinis
erwähnt. Ein solches befand sich zu Praden und wurde, wie gemeldet,
von Bischof Udalrich aufgehoben. Es ist also wahrscheinlich, daß
Jmpetinis bei Praden zu suchen ist. Zu Praden gehörte St. Peter in
Schalfik, wo von Maliers her eine Herberge war. So ließe sich er
klären, warum Obervatz und Lenz noch in „Jmpetinis" lagen, wäh
rend es bei der Annahme, daß Jmpetinis in Tiefenkasten zu suchen
sei, auffallend wäre, wie jene Orte noch in Jmpetinis liegen sollten.
Jmpetinis ist wohl herzuleiten von In petrinis, das heißt, im Felsen,
im Stein, und daran fehlt es bei Praden nicht, auch hat sich noch der
Ausdruck ob und unter dem Stein erhalten. Der Centgraf von
Engadin hieß Richpert, die Schultheiße von Domleschg, Chur und
Bergell werden nicht genannt. Der Zins an Geld aus den 8 Cent
grafschaften belief sich auf 60 Pfund; der Zins von den freien Leuten
betrug 21 Pfund und 1 Schill.; von den Colonen 6 Pfund; von den
Alpen 5 Pfund; von den Wirthshäusern 7 Pfund; von den.Ställen
5 Pfund; von dem Thor zu Bergell 1 Pfund; von den Schiffen
10 Pfund. Die Zahl der Frischlinge belief sich über 1000, die als
Zins eingingen. Außerdem waren viele Güter und Rechte zu Lehen
ausgegeben. Nach der Berechnung Zellweger's beliefen sich die Ein
künfte des königlichen Fiscus nach jetzigem Geldwerth auf 78,664 fl.
in Churrätien, ohne die vielen andern Gefälle in Rechnung zu bringen,
welche unter verschiedenen Titeln gegeben werden mußten. Diese Ge
fälle und Einkünfte hatten die Ottonen dem Hochstift Chur überlassen,
wie wir erzählt.
Aus solchen Gauen, wie der von Churrätien, und mit ähnlichen
Unterabtheilungen, bestanden die Herzogthümer im deutschen Reiche;
die in denselben befindlichen Klöster und Hochstifte waren in der Regel
von der Gewalt der Gaugrafen und Herzoge befreit. Die Aebte,
Bischöfe und Erzbischöfe, sowie die Grafen und Herzoge waren die
Großen des Reichs und auf den Reichstagen und in allen Reichsan-
gelegenheiten führten sic eine entscheidende Stimme. Die Herzoge der
deutschen Hauptstämme, wie der Schwaben, Baiern, Franken, Sachsen,
Lothringer und die Erzbischöfe am Rhein, nämlich der von Mainz,
Köln und Trier übten das Wahlrecht.
Das deutsche Reich war also ein Wahlreich. In den Volksherzogen,
wenn sie erblich wurden, stand den Königen eine Macht gegenüber,
die ihren Unternehmungen hemmend entgegentrat und keine feste
Monarchie aufkommen ließ. Kaiser wurden die deutschen Könige erst