Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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leztere Geschworne. Die Wahl war den Colonen überlassen doch 
so, daß der Herr zum Meyeramt drei ehrbare Colonen vorschlug, 
aus denen sie denjenigen, der ihnen am besten gefiel, wählen konnten. 
So war es im Engadin, im Domleschg und in fast allen Gegenden 
von Churrätien. Dies beweisen auch spätere Urbarien, die sich 
immer wieder auf frühere, oder noch ältere berufen. Die Colonen 
hatten ihren Grundherren gegenüber eine rechtliche und vertrags 
mäßige Stellung; darum wollten sie nicht für Eigenleute gelten. 
Aus ihnen konnte sich ein tüchtiger Bauernstand entwickeln. 
Mit den Colonen sind verwandt die Zinsleute; sie hatten kein 
Alod, oder Freigut, sondern ein Lehen gegen einen bestimmten Zins 
in Geld. Persönlich waren sie frei; sie waren zu Wachtdienst ver 
pflichtet, besonders in der Stadt Chur und an den Grenzen des 
Gaues. In Domleschg gab es Zinsleute, die Quartani hießen, 
von dem Gute, das sie hatten, welches Quarta genannt ward. 
Unter diesem Namen erscheinen sie noch im 14. Jahrhundert. So 
heißt cs in dem Urbar, das unter Bischof Johann gefertigt wurde: 
„Zu Veldens 4 Quarten, von denen soll ein Bischof haben jährlich 
4 Schilling werth an Käse und 4 Schilling werth an Korn und 
sind die Quarten genannt eine von Rietberg, eine von Juvalt, 
eine von Realt, eine von Bärenburg." — Mit den Quartani in 
Verbindung kommt der Ausdruck Quadrant vor. Eichhorn hält 
sie für Einzieher der königlichen Gefälle in einem bestimmten Distrikt. 
Sie haben ihren Namen wohl von dem Gute, das Quadra hieß. 
Der Ausdruck Quadra als Benennung für gewisse Wiesen hat sich 
bis auf den heutigen Tag erhalten. Darnach dürften die Quad- 
rarn solche Zinsleute sein, die herrschaftliche Quadren lehensweise 
nuzten, oder die Besorgung derselben hatten. 
Die eigentlich Freien hatten ihr eigenthümliches Erbgut, das 
keinem Grundherrn unterworfen war, und auf dem keine andere 
Lasten ruhten, als der Dienst des Reiches erforderte. Diese be 
standen in Reichssteuern, in der Verpflichtung zum Kriegsdienst, zur 
Landesvertheidigung, und in der Vogtsteuer, welche die Erhaltung 
der Rechtspflege nöthig machte. Wie die Leistungen der Leibeigenen 
von denen der Colonen, so sind die Leistungen der Freien von denen 
der Lehenleute zu unterscheiden. Viele dieser Freien begaben sich 
in den Schuz der Kirche zu Chur, andere erhoben sich zum Rang 
von Rittern und Edeln. Die freie Geburt und Abstammung war 
die erste Bedingung des Adels. Die freien Leute stunden unter 
dem Reichövogt zu Chur, oder unter dem Gaugrafen. Solcher 
freien Leute gab es in allen Centgrafschaften, namentlich zu Flums 
und im Bergell. Ueber die Leute, die zur Kirche von Chur, zu 
Disentis, Schaums oder Pfäffers gehörten, richtete der Kastvogt. 
Die Wahl desselben war durch kaiserliche Freibriefe dem Hochstift 
und den Klöstern überlassen.
	        

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