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der schon an und für sich der schwärzeste Undank ist, der,,-wenn er
dem Landesherrn zu Ohren käme, seinen hohen Sinn für euere
Liebe und Gnadenbezeugungen vermindern würde. — Nicht lange
bin ich in euerer Mitte; allein weil mir das Bewußtsein eines
Biedermannes schmeichelt, weil ich gewiß bin, nicht durch die ge
ringste zweideutige Handlung euer Zutrauen verloren zu haben,
deßwegen scheue ich mich nicht, unverzagt euch vor die Augen zu
treten und euch den Fehltritt, den ihr begeht, mit natürlichen Farben
zu malen." — (Hierauf erzählt er, daß der jährliche Staatsbedarf
mehr als 14,000 fl. erfordern würde, daß aber die diesjährige
Steuer nur auf 8000 fl. gesezt sei, daß das Uebrige der Landesherr
bezahle und fährt dann fort): „Es sollen jene Uebelgesinnten auf
treten, die unter dem Deckmantel erträumter, unerhörter Lasten
euch aus euerem ruhigen Schlafe zu einem qualvollen Leben wecken
wollen; sie sollen die Lasten, die sie euch vorspiegeln, darthun, sie
werden mit Schande bedeckt als Aufwiegler, die sich um ihr Vater
land des Todes schuldig machen, zurücktreten müssen. — Ihr verlangt,
daß nach althergebrachten Rechten wieder Landammänner angestellt,
die alten Land- und Gantrechte durch sie geführt und in jeder Ge
meinde die Richter, wie zuvor, aufgestellt werden sollen. Dies ist
eine versteckte Empörung gegen euern Fürsten, in dessen Macht es
liegt, die Ausübung der Gerichtsbarkeit nach den Erfordernissen
der Zeit umzuwandeln. Ihr seid keine Republikaner, ihr habt nie
zur Gerichtspflege ein Recht gehabt, ihr habt auch keines verloren
und wenn ihr nunmehr glaubt, daß Niemand da ist, der für euch
redet, so weise ich auf euere Gemeindsvorsteher, die mit mehr
Nachdruck als zuvor das Wohl ihrer Gemeinden vertreten können.
Ist etwa einer unter euch, der durch meine Amtsführung unzufrieden
ist, der trete auf und führe seine Beschwerde!,, Ich weiß aber, daß
es keiner thun kann, weil ich mir bewußt bin, alles was Recht ist,
gethan zu haben" u. s. w. — Das Recht, die öffentlichen Zustände
nach den Erfordernissen der Zeit zu verbessern, wird der Obrigkeit
nicht bestritten; es ist sogar ihre Pflicht. Wenn aber die soge
nannte Verbesserung mit einem Machtspruche beginnt, daß das
Volk kein Recht zu den Rechten gehabt, die es wirklich ausübte,
so gewinnen die Sachen eine andere Gestalt. Recht und Gnade
sind erhabene Gegenstände; aber sie scheinen einander zu fliehen;
denn wo das Recht ist, will es keine Gnade dulden, und wo die
Gnade waltet, da ist das Recht verwirkt. Wohlthaten steuern vor
übergehender Bedrängniß, bringen aber keine dauernde Verbesserung
der Volkszustände hervor. Hiezu bedarf es anderer Maßregeln.
Wenn Schuppler das als eine Wohlthat rühmt, daß statt 14,000 fl.
jährlich nur 8000 fl. für den Staatsbedarf gefordert wurden, so
hat er sich später selbst überzeugen können, daß neben den Auslagen
für Gemeinds- und Privatbedürfnisse und für Verzinsung "der
Privatschulden diese Summe für ein in 7 Kirchspielen bestehendes,