Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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Sache hatte aufwenden müssen, mußten die Gemeinden ersetzen, da 
das eingezogene Gut der entflohenen Häupter und Rädelsführer 
nicht ausreichte. 
7. Fortdauer der Anstände. Zugeständnisse. 
Zu den bisherigen Neuerungen kam eine andere: sie betraf das 
Kreiskontingent und die Schloßmannschaft. Das erstere bestand in 
Kriegszeiten aus 8 Mann und in Friedenszeiten aus 5. Die 
Landschaft mußte es unterhalten, so wie alle Anlagen an den 
schwäbischen Kreis und an das Reich bestreiten. Nun sollte eine 
beständige Schloßkompagnie aufgestellt und jene 8 Mann dazu gestoßen 
werden, zu deren Unterhalt die Landschaft jährlich 982 fl. 32 kr. 
beitragen sollte. Die Landschaft weigerte sich dessen; sie wollte auch 
in dieser Hinsicht beim Herkommen bleiben und die Verpflegung 
und Ausrüstung ihres Kontingents selber besorgen. Sie wandte 
sich deßhalb und wegen Aufschub in Bezahlung der Kreisanlagen 
an den Fürstbischof von Constanz. Aber der Fürst Johann Adam 
hatte in dieser Angelegenheit ebenfalls an denselben geschrieben und 
vorgestellt, wie das bisherige Verfahren, da die Landammänner die 
Gelder an die Kreiskassa abführten und dafür guittirt wurden, ein 
Mißbrauch und Anmaßung landesherrlicher Rechte sei, weil das 
Recht, Abgaben auszuschreiben und darüber zu verfügen, allein den 
Reichs- und Kreisständen zustehe. 
Die Landschaft brachte in dieser Hinsicht, so wie in Bezug auf 
die übrigen alten Herkommen, wiederholt ihre Bitten und Be 
schwerden an den Landesfürsten. Vorzüglich beklagte sie sich über 
Christoph Harprccht, „der sie mit unmenschlichen Verläumdungen 
angefallen und sie auf Marktplätzen in der Nachbarschaft gleichsam 
als ehr- und treulose Leute bei Trommelschlag habe diffamiren und 
ausrufen lassen." — Sie wurden mit ihrer Bitte um Wiederher 
stellung der alten Verfassung ein- für alle Mal abgewiesen. „Da 
die Herrschaften Vaduz und Schellenberg, gab man ihnen 1724 
zur Antwort, zu einem Körper zusammen geschlagen und der alte 
Namen gänzlich aufgehoben und sie dagegen mit der Ehre und dem 
Namen eines Reichsfürstenflhums geziert und begabt worden, wolle 
es sich nicht schicken, daß die Gerichte auf eine solche bäuerische 
Manier besezt und schimpflich versehen werden. Es soll zwar durch 
diese Erhebung den Unterthanen an ihren wohlhergebrachten alten, 
guten Gebräuchen und Gewohnheiten nichts benommen werden, 
sondern der Landesfürst wolle sie dabei schirmen und nach Gelegen 
heit mit neuen Gnaden und Freiheiten begaben." — Die Handlungen 
widersprachen jedoch den Versicherungen, das Herkommen zu erhalten, 
denn das Fürstenthum wurde in 6 Aemter getheilt, nämlich: 
1) Vaduz, Schan und Planken; 2) Triefen und Triesnerberg;
	        

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