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Sache hatte aufwenden müssen, mußten die Gemeinden ersetzen, da
das eingezogene Gut der entflohenen Häupter und Rädelsführer
nicht ausreichte.
7. Fortdauer der Anstände. Zugeständnisse.
Zu den bisherigen Neuerungen kam eine andere: sie betraf das
Kreiskontingent und die Schloßmannschaft. Das erstere bestand in
Kriegszeiten aus 8 Mann und in Friedenszeiten aus 5. Die
Landschaft mußte es unterhalten, so wie alle Anlagen an den
schwäbischen Kreis und an das Reich bestreiten. Nun sollte eine
beständige Schloßkompagnie aufgestellt und jene 8 Mann dazu gestoßen
werden, zu deren Unterhalt die Landschaft jährlich 982 fl. 32 kr.
beitragen sollte. Die Landschaft weigerte sich dessen; sie wollte auch
in dieser Hinsicht beim Herkommen bleiben und die Verpflegung
und Ausrüstung ihres Kontingents selber besorgen. Sie wandte
sich deßhalb und wegen Aufschub in Bezahlung der Kreisanlagen
an den Fürstbischof von Constanz. Aber der Fürst Johann Adam
hatte in dieser Angelegenheit ebenfalls an denselben geschrieben und
vorgestellt, wie das bisherige Verfahren, da die Landammänner die
Gelder an die Kreiskassa abführten und dafür guittirt wurden, ein
Mißbrauch und Anmaßung landesherrlicher Rechte sei, weil das
Recht, Abgaben auszuschreiben und darüber zu verfügen, allein den
Reichs- und Kreisständen zustehe.
Die Landschaft brachte in dieser Hinsicht, so wie in Bezug auf
die übrigen alten Herkommen, wiederholt ihre Bitten und Be
schwerden an den Landesfürsten. Vorzüglich beklagte sie sich über
Christoph Harprccht, „der sie mit unmenschlichen Verläumdungen
angefallen und sie auf Marktplätzen in der Nachbarschaft gleichsam
als ehr- und treulose Leute bei Trommelschlag habe diffamiren und
ausrufen lassen." — Sie wurden mit ihrer Bitte um Wiederher
stellung der alten Verfassung ein- für alle Mal abgewiesen. „Da
die Herrschaften Vaduz und Schellenberg, gab man ihnen 1724
zur Antwort, zu einem Körper zusammen geschlagen und der alte
Namen gänzlich aufgehoben und sie dagegen mit der Ehre und dem
Namen eines Reichsfürstenflhums geziert und begabt worden, wolle
es sich nicht schicken, daß die Gerichte auf eine solche bäuerische
Manier besezt und schimpflich versehen werden. Es soll zwar durch
diese Erhebung den Unterthanen an ihren wohlhergebrachten alten,
guten Gebräuchen und Gewohnheiten nichts benommen werden,
sondern der Landesfürst wolle sie dabei schirmen und nach Gelegen
heit mit neuen Gnaden und Freiheiten begaben." — Die Handlungen
widersprachen jedoch den Versicherungen, das Herkommen zu erhalten,
denn das Fürstenthum wurde in 6 Aemter getheilt, nämlich:
1) Vaduz, Schan und Planken; 2) Triefen und Triesnerberg;