Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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Böhmen Adam Brandt, dies unglückliche vaduzische Land zum 
Schauplaz seiner Gewaltthätigkeiten erkoren habe; denn aus allen 
seinen öffentlichen Handlungen gehe hervor, daß er nach eigener 
Willkür, nicht mit Wissen und aus Auftrag seines Herrn handle. 
Gleich bei seiner Ankunst als Kommissär habe er versichert, wie 
strenge ihm von seinem Fürsten anbefohlen sei, das alte Herkommen, 
Privilegien, Rechte und Freiheiten aufrecht zu halten und zu sorgen, 
daß keinerlei Neuerungen stattfänden, und bei der Huldigung habe 
er eine ähnliche Versicherung gegeben. Diesem allem aber wider 
spreche jezt jede seiner Handlungen. Uebrigens habe er schon bei 
dem Huldigungseid die Anrufung der Mutter des Herrn und der 
Heiligen weggelassen, also daß man dem Volke allenthalben vor 
werfe : es habe einen lutherischen Eid abgelegt. Er habe sich ferner 
nicht entblödet, in Gegenwart der Pfarrherrn über den Papst, die 
Nunciatur zu Luzern und den Bischof von Chur loszuziehen; seine 
Gehülfen, die Beamten, zögen alles vor ihr Gericht, auch die Ehe 
sachen und verböten Vermächtnisse zu frommen Zwecken. Nicht 
blos der Novalzehnten, sondern auch alle andern Einkünfte würden 
der Geistlichkeit zurückgehalten. In jeder Gemeinde seien zwei be 
waffnete Männer aufgestellt, als Wache, daß den Geistlichen nichts 
zugeführt würde, und bei Lebensstrafe sei den Pfarrkindern ver 
boten, ihrem Seelsorger etwas zukommen zu lassen, oder auch nur 
etwelche Dienste zu leisten. Man werbe Soldaten und Schweizer, 
vermuthlich, um der Geistlichkeit alles wegzunehmen und das Land 
gänzlich zu unterdrücken. Dem Domkapitel in Chur, das mit dieser 
Sache gar nichts zu thun habe, seien die Einkünfte, die es aus 
dem Oestreichischen beziehe, in Vaduz angehalten und mit Sequester 
belegt worden. Unter Androhung schwerer Strafen werde dem 
Klerus zugemuthet, was er predigen solle oder nicht. Geringe 
Sachen, Händel und Raufereien, würden schwer gestraft, schwere 
Laster, Unzucht und Ehebruch und dergleichen, gehen fast ungestraft 
durch. Von den Gehülfen Harprechts sei der eine ein Spötter 
und Verächter der Religion, der andere dem Trunk und der Fleisches 
lust ergeben. Der Landvogt habe es unter solchen Umständen wider 
sein Gewissen gefunden, länger zu dienen und freiwillig resignirt; 
sein Nachfolger sei zwar guten Charakters und religiös, aber für 
seinen Vortheil bedacht und von Harprecht's Willen ganz abhängig. 
Alles sei in dem armen und unglücklichen Ländchen umgestürzt: 
die alte Verfassung abgethan, liegende Gründe und Güter, in deren 
Besiz die Leute Jahrhunderte gewesen und die sie von früheren 
Herren erkauft, dürften sie nicht genießen, wenn sie dieselben 
nicht wieder loskauften. Die Beamten hätten sich das Wort ge 
geben, nicht eher zu ruhen, als bis sie das Ländlein völlig in's 
Joch der Knechtschaft gebracht. Aus dem allem gehe wohl deutlich 
hervor: wie fern von diesem unglückseligen Ländlein unter der 
Regierung dieses Kommissariats Treue und Glauben , Religion,
	        

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