Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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6. Die kaiserliche Kommission. 
Der Fürstbischof von Chur und der Fürstabt von St. Gallen 
wandten sich an den Kaiser wegen des von der Liechtensteinschen 
Verwaltung aufgelegten Sequesters auf alle geistlichen Einkünfte 
in der Novalzehntstreitigkeit. Er verordnete Aufhebung des Se 
questers und bestellte zur Ausgleichung der Differenzen zwischen 
der Geistlichkeit und dem Volke einerseits und der fürstlichen Ver 
waltung andrerseits den Fürstbischof von Eonstanz, Franz Joseph, 
aus dem Geschlecht der Schenken von Staufberg. An ihn wandte 
sich die Landschaft, stellte ihre Lage vor und bat, daß die Neuerun 
gen aufgehoben und sie in den vorigen Stand zurückgestellt würde: 
„Der fürstliche Mandatar Harprecht, sagte sie in ihrem dießfälligen 
Schreiben, habe nicht theilweise, sondern gänzlich ein neues Landrecht 
eingeführt. Für den alten, in so vielen Urkunden und Schriften 
vorkommenden Namen Landschaft setze er Leibeigenschaft, für die 
Gemeinden Aemter, für die Landammänner und Gerichte Dorf 
ammänner, das sulzische Urbar und die sulzische Erbeinigung halte 
er nicht, auch nicht den noch im Jahr 1686 vom Kaiser selbst 
bestätigten Vertrag. Nie seien sie leibeigen gewesen, in der Art, 
wie es Harprecht geltend mache, daß sie aller und jeglicher Rechte 
entblößt und baar seien, und wenn das Wort „Eigenschaft" hin 
und wieder vorkomme, habe es nur den Verstand, daß sich ihre 
Vorfahren zu gewissen, bestimmten, im sulzischen Urbar klärlich 
verzeichneten Diensten verpflichtet hätten, gegen dem, daß die Herrschaft 
sie bei ihren Lands- und Gemeindsrechten, alten Herkommen und 
Bräuchen belasse und schütze. So sei es von alten Zeiten her ge 
wesen und Niemand wisse es anders. Was sie von ihren Vor 
eltern ererbt, das wollten sie auch ihren Kindern hinterlassen und 
ihren ehrenhaften Stand behalten, der ihnen bei ohnehin so man 
nigfaltigen Bedrängnissen noch allein zu einiger Tröstung gereiche." 
Der Fürstbischof von Constanz schickte Unterkommissarien an 
seiner Statt nach Vaduz, wo sie im Sommer des Jahres 1721 
ankamen und die Lage der Dinge mit eigenen Augen untersuchten. 
Sie hatten aber nur den Auftrag, die Differenzen wegen der 
Novalzehnten und der Dominikalgüter auszugleichen, unter Vorbehalt 
der kaiserlichen Bestätigung, in die Beschwerden der Landschaft, sofern 
sie die Verfassung und ähnliche Dinge betrafen, einzugehen, hatten 
sie keine Vollmacht. Franz Joseph Siegfried Harder, Domherr zu 
Chur und Pfarrer in Schan, übergab im Namen des „gesammten 
bedrängten Klerus" eine ausführliche, in lateinischer Sprache ge 
schriebene Beschwerdeschrift „der apostolischen Mission" (d. d. 22. 
Juni 1721). Der wesentliche Inhalt derselben ist folgender: „Die 
Quelle des Uebels, der Gewaltthätigkeiten und kirchenräuberischen 
Handlungen sei der lutherische Kommissär Harprecht, ein verbannter 
Würtemberger, welcher mit seinem gleichgesinnten Genossen, dem
	        

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