Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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im Jahr Zins trage, Stabgeld gereicht werden und da es im Streit 
verliege, dem Stab gar zugefallen sein solle; auch solle alljährlich 
richtige Waisenrechnung gehalten, die Weinsteuer in's Handgelübd 
genommen, und auch von ihm die freigewählten Geschwornen über 
neun Artikel beeidigt werden und diese Macht haben, Bot und Ver 
bot anzulegen und gegen Männiglich in Strafen und bis auf 3 Pfund 
gegen Ungehorsame vorzufahren. Um die Landespolizei, die jedem 
Stand zeige, was er zu thun, bitten sie gleichmäßig und daß man 
ihnen laut selbiger vor losem Gesindel, Zigeunern und Landstreichern 
Schuz und Schirm halte. Und weil erst im Jahr 1696 die Reichs 
und Kreislasten an die Landschaft erwachsen, so möchte eine Mil 
derung im Reichsmatrikel geschehen durch Einschreiten der neuen 
Herrschaft. Schließlich dann behalten sich beide Gerichte und Ge 
meinden ausdrücklich vor, daß alles, es sei vor- oder nicht vorge- 
gebracht, nach altem Herkommen, Sulzischen Urbarien, Briefen und 
Siegeln werde gehalten werden, mit Abstellung einiger, seit einiger 
Zeit eingeschlichenen Fehler und Neuerungen, wogegen sie Treue 
und Gehorsam anerbieten und die Landschaft in die Hochfürstliche 
Clemenz empfehlen." 
Der fürstliche Kommissarius erwiederte: „Der Landesfürst habe 
sie versichern lassen, sie bei allen wohlhergebrachten und erweislichen 
Rechten und Gerechtigkeiten mächtigst zu schirmen und zu schützen. 
Er frage sie hiemit nochmals, ob sie auf obige Versicherung hin, 
ohne weitern Vorbehalt, die Huldigung leisten wollen oder nicht-" 
Landammänner, Gerichte und Gemeinden erklärten sich auf obige 
Versicherung hin zur Huldigung bereit und leisteten sie. Darauf 
wünschte der fürstliche Kommissarius den Gerichten und Gemeinden 
Glück zur neuen Landesherrschaft und alles Wohlergehen: „Daß 
sie unter dem süßen Regiment des durchlauchtigen Hauses Liechtenstein 
unverrückt bis an's Ende der Welt erhalten und wegen aller diesen 
Landschaften innerhalb 50 Jahren zugestoßenen Regimentsverände 
rungen und derentwegen erlittenen Drangsalen reichlich mögen ge 
tröstet werden." Zugleich stellte er ihnen die neuen Beamten vor: 
Joseph Grinzing von Straßberg, als Landvogt, Johann Adam 
Brändl, als Verwalter, und Hermann Georg Ludovici als Land 
schreiber, eben so die Landammänner, Gerichtslcute und Landoffiziere, 
daß sie jedem derselben nach seiner Würde und Stellung gebühren 
den Gehorsam leisten und sich dergestalt bezeigen und aufführen: 
„Daß in ihrem Lande jeder Zeit Ehre wohne, Gerechtigkeit und 
Frieden sich küssen, die Erde ihr Gewächs gebe und sie in allem 
ein Gott und den Menschen wohlgefälliges Leben führen." 
Nach Beendigung dieser Rede gaben alle drei Fahnen eine Salve 
und der Zug bewegte sich in's Schloß zurück, wo für die Beamten, 
die fremden Gäste, die Geistlichkeit, die Landammänner, Gerichtöleute 
und Landosfiziere eine Malzeit bereitet war.
	        

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