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im Jahr Zins trage, Stabgeld gereicht werden und da es im Streit
verliege, dem Stab gar zugefallen sein solle; auch solle alljährlich
richtige Waisenrechnung gehalten, die Weinsteuer in's Handgelübd
genommen, und auch von ihm die freigewählten Geschwornen über
neun Artikel beeidigt werden und diese Macht haben, Bot und Ver
bot anzulegen und gegen Männiglich in Strafen und bis auf 3 Pfund
gegen Ungehorsame vorzufahren. Um die Landespolizei, die jedem
Stand zeige, was er zu thun, bitten sie gleichmäßig und daß man
ihnen laut selbiger vor losem Gesindel, Zigeunern und Landstreichern
Schuz und Schirm halte. Und weil erst im Jahr 1696 die Reichs
und Kreislasten an die Landschaft erwachsen, so möchte eine Mil
derung im Reichsmatrikel geschehen durch Einschreiten der neuen
Herrschaft. Schließlich dann behalten sich beide Gerichte und Ge
meinden ausdrücklich vor, daß alles, es sei vor- oder nicht vorge-
gebracht, nach altem Herkommen, Sulzischen Urbarien, Briefen und
Siegeln werde gehalten werden, mit Abstellung einiger, seit einiger
Zeit eingeschlichenen Fehler und Neuerungen, wogegen sie Treue
und Gehorsam anerbieten und die Landschaft in die Hochfürstliche
Clemenz empfehlen."
Der fürstliche Kommissarius erwiederte: „Der Landesfürst habe
sie versichern lassen, sie bei allen wohlhergebrachten und erweislichen
Rechten und Gerechtigkeiten mächtigst zu schirmen und zu schützen.
Er frage sie hiemit nochmals, ob sie auf obige Versicherung hin,
ohne weitern Vorbehalt, die Huldigung leisten wollen oder nicht-"
Landammänner, Gerichte und Gemeinden erklärten sich auf obige
Versicherung hin zur Huldigung bereit und leisteten sie. Darauf
wünschte der fürstliche Kommissarius den Gerichten und Gemeinden
Glück zur neuen Landesherrschaft und alles Wohlergehen: „Daß
sie unter dem süßen Regiment des durchlauchtigen Hauses Liechtenstein
unverrückt bis an's Ende der Welt erhalten und wegen aller diesen
Landschaften innerhalb 50 Jahren zugestoßenen Regimentsverände
rungen und derentwegen erlittenen Drangsalen reichlich mögen ge
tröstet werden." Zugleich stellte er ihnen die neuen Beamten vor:
Joseph Grinzing von Straßberg, als Landvogt, Johann Adam
Brändl, als Verwalter, und Hermann Georg Ludovici als Land
schreiber, eben so die Landammänner, Gerichtslcute und Landoffiziere,
daß sie jedem derselben nach seiner Würde und Stellung gebühren
den Gehorsam leisten und sich dergestalt bezeigen und aufführen:
„Daß in ihrem Lande jeder Zeit Ehre wohne, Gerechtigkeit und
Frieden sich küssen, die Erde ihr Gewächs gebe und sie in allem
ein Gott und den Menschen wohlgefälliges Leben führen."
Nach Beendigung dieser Rede gaben alle drei Fahnen eine Salve
und der Zug bewegte sich in's Schloß zurück, wo für die Beamten,
die fremden Gäste, die Geistlichkeit, die Landammänner, Gerichtöleute
und Landosfiziere eine Malzeit bereitet war.