Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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die meisten Einwendungen gegen den Moskaus der Landschaft machte 
und sich demselben widersezte, solches Benehmen nicht vergessen, 
und als er längst im Grabe ruhte, ging die Sage, wie er als 
Gespenst die Landschaft auf- und ab reiten müßte, zur Strafe, 
daß er der Wohlfahrt derselben sich widersezt. 
Ein ausführlicher Aufsaz aus dieser Zeit „Vaduzische Regierungs 
art" betitelt, gibt noch einige Aufschlüsse über das Spiel, welches 
man mit der Landschaft, ihrem Glück und Wohlstand trieb. Der 
ungenannte Verfasser desselben, der alle Verhältnisse wohl kannte, 
sagt im Eingang seiner Arbeit, daß er durchaus nichts sagen werde, 
„was er nicht am jüngsten Gericht verantworten könne." „Man 
hat, so berichtet er im Wesentlichen, den Grafen Hannibal in der 
Verwaltung seines Landes suspendirt, weil er den Rescripten und 
Pönalmandaten des Kaisers nicht nachkam und seine Vertrags 
pflichten gegen die Landschaft nicht hielt, sodann weil er die von 
seinen Voreltern ererbten Schulden nicht bezahlte, sondern neue 
dazu machte. Der Graf kam vorzüglich dadurch in Schulden, daß 
er zum Dienst des Erzhauses Oestreich drei Kompagnien unterhielt 
und dabei nicht auf seinen Vortheil sah. Es wurde eine kaiserliche 
Kommission aufgestellt: der Fürstbischof von Constanz und der 
Fürstabt von Kempten waren die Administratoren. Sie waren 
aber auf die Berichte ihrer Subdelegirten, und diese auf diejenigen 
der Beamten angewiesen. Der Graf hinterließ vier Amtleute, sie 
wurden in ihren Aemtern von der Kommission bestätigt. Der 
Landvogt Frei war der Schwiegervater des Subdelegirten Dilger; 
der Landschreiber war in jeder Hinsicht ein sehr beschränkter Kopf, 
der Rentmeister wurde am Kemptischen Hofe protegirt. Zwischen 
den Beamten und Subdelegirten galt das Sprichwort: Eine Hand 
wäscht die andere. Der Subdelegirte Dilger erwartete, als einziger 
Erbe, die Verlassenschaft des Landvogts Frei. Die Landschaft 
durfte bei dem Subdelegirten Dilger nicht klagen. Bei wem sollte 
sie ihre Klagen anbringen? Bei dem Reichshofrath? Da hieß 
es: Man muß den Leuten den Riegel stoßen, daß sie nichts aus 
richten. Der Kaiser und der Fürstabt von Kempten wünschten der 
Landschaft zu helfen. Aber sie waren auf die Berichte der Sub 
delegirten und Beamten angewiesen. Was geschah seit Aufstellung 
der kaiserlichen Administration? Sie zahlte die Reichs- und Kreis- 
lasten eben so wenig, als sie der Graf bezahlt hatte. Man hätte 
erwarten sollen, daß der Fürstbischof von Constanz, als Admini 
strator, einige Schonung brauchen würde gegen die Landschaft; 
aber auf seinen Befehl erhielt sie Erekution, ungeachtet die Zahlung 
der Herrschaft, nicht der Landschaft oblag. Die Kommission kam 
den Rescripten und Pönalmandaten des Kaisers eben so wenig 
nach, als früher der Graf und kaum verflossen 2‘/ 2 Jahr seit Auf 
stellung der Administration, so liefen 25,000 fl. neue Schulden auf. 
Die kaiserliche Komnnssion hat also nichts gebessert: sie brachte den
	        

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