425
die meisten Einwendungen gegen den Moskaus der Landschaft machte
und sich demselben widersezte, solches Benehmen nicht vergessen,
und als er längst im Grabe ruhte, ging die Sage, wie er als
Gespenst die Landschaft auf- und ab reiten müßte, zur Strafe,
daß er der Wohlfahrt derselben sich widersezt.
Ein ausführlicher Aufsaz aus dieser Zeit „Vaduzische Regierungs
art" betitelt, gibt noch einige Aufschlüsse über das Spiel, welches
man mit der Landschaft, ihrem Glück und Wohlstand trieb. Der
ungenannte Verfasser desselben, der alle Verhältnisse wohl kannte,
sagt im Eingang seiner Arbeit, daß er durchaus nichts sagen werde,
„was er nicht am jüngsten Gericht verantworten könne." „Man
hat, so berichtet er im Wesentlichen, den Grafen Hannibal in der
Verwaltung seines Landes suspendirt, weil er den Rescripten und
Pönalmandaten des Kaisers nicht nachkam und seine Vertrags
pflichten gegen die Landschaft nicht hielt, sodann weil er die von
seinen Voreltern ererbten Schulden nicht bezahlte, sondern neue
dazu machte. Der Graf kam vorzüglich dadurch in Schulden, daß
er zum Dienst des Erzhauses Oestreich drei Kompagnien unterhielt
und dabei nicht auf seinen Vortheil sah. Es wurde eine kaiserliche
Kommission aufgestellt: der Fürstbischof von Constanz und der
Fürstabt von Kempten waren die Administratoren. Sie waren
aber auf die Berichte ihrer Subdelegirten, und diese auf diejenigen
der Beamten angewiesen. Der Graf hinterließ vier Amtleute, sie
wurden in ihren Aemtern von der Kommission bestätigt. Der
Landvogt Frei war der Schwiegervater des Subdelegirten Dilger;
der Landschreiber war in jeder Hinsicht ein sehr beschränkter Kopf,
der Rentmeister wurde am Kemptischen Hofe protegirt. Zwischen
den Beamten und Subdelegirten galt das Sprichwort: Eine Hand
wäscht die andere. Der Subdelegirte Dilger erwartete, als einziger
Erbe, die Verlassenschaft des Landvogts Frei. Die Landschaft
durfte bei dem Subdelegirten Dilger nicht klagen. Bei wem sollte
sie ihre Klagen anbringen? Bei dem Reichshofrath? Da hieß
es: Man muß den Leuten den Riegel stoßen, daß sie nichts aus
richten. Der Kaiser und der Fürstabt von Kempten wünschten der
Landschaft zu helfen. Aber sie waren auf die Berichte der Sub
delegirten und Beamten angewiesen. Was geschah seit Aufstellung
der kaiserlichen Administration? Sie zahlte die Reichs- und Kreis-
lasten eben so wenig, als sie der Graf bezahlt hatte. Man hätte
erwarten sollen, daß der Fürstbischof von Constanz, als Admini
strator, einige Schonung brauchen würde gegen die Landschaft;
aber auf seinen Befehl erhielt sie Erekution, ungeachtet die Zahlung
der Herrschaft, nicht der Landschaft oblag. Die Kommission kam
den Rescripten und Pönalmandaten des Kaisers eben so wenig
nach, als früher der Graf und kaum verflossen 2‘/ 2 Jahr seit Auf
stellung der Administration, so liefen 25,000 fl. neue Schulden auf.
Die kaiserliche Komnnssion hat also nichts gebessert: sie brachte den