Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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ihr das bisherige Geschäft abnehmen und dem Fürstbischof von 
Constanz allein oder mit Beigabe eines Grafen vom schwäbischen 
Collegio übertragen wolle. 
Der Kaiser entließ den Fürstbischof von Constanz seines Kom 
missariats, aber nicht den Fürstabt von Kempten. Graf Jakob 
Hannibal hatte diesem wegen seiner ungebührlichen Reden volle 
Genugthuung leisten müssen. Zugleich befahl der Kaiser, daß man 
zu dem jährlichen Deputat des Grafen noch 500 fl. hinzufügen 
solle; die Klagen gegen die Beamten hinsichtlich ihrer Eigennützig 
keit solle man untersuchen, sie zur Rechnungsablegung über ihre 
geführte Administration binnen der kürzesten Frist anhalten und zu 
diesem Geschäft den Grafen beiziehen, wobei es der Kaiser geschehen 
lassen wolle, wenn, nach der Meinung desselben, die Administration 
besser und weniger kostspielig angestellt würde. Der Graf habe 
sich wegen der ihm zur Last gelegten Schuldenvermehrung zu recht 
fertigen gesucht; der Fürstabt solle die Gläubiger zusammenrufen 
und versuchen, in wie weit dieselben zu einem Nachlaß bereit seien, 
wenn ihnen das dargeliehene Kapital mit baarem Gelde abgeführt 
würde. An den Fürstbischof von Constanz schrieb der Kaiser (ck. ä. 
7. Juli 1696): „Er möge die Erekution wegen der Reichs- und 
Kreisprästationen gegen die Landschaft Vaduz und Schellenberg 
einstellen, damit sie nicht in die äußerste Noth versezt und zu künf 
tigen Reichs- und Kreisprästationen ganz inutil gemacht, wo nicht 
gar dem Reiche entzogen würden. Wie wir aber auf alle Weise 
bedacht, auch wirklich im Werk begriffen sind, diese Landschaften, 
als welche nicht durch ihr eigenes, sondern Anderer Verschulden 
in solchen betrübten Zustand versezt worden, durch zuverlässige 
Mittel zu helfen und selbe bei dem Reiche und Kreise ferner zu 
behalten, so ersuchen wir euer Andacht und Liebden, Sie wollen 
mit uns den jetzigen miserablen Zustand dieser Landschaften zu 
Gemüthe führen und ihnen inzwischen mit schädlichen Erekutionen 
nicht beschwerlich fallen." 
Es war die Frage unter den Vorgesezten der Landschaft erörtert, 
ob man nicht durch Loskauf der Herrschaftsrechte, wozu Graf Jckkob 
Hannibal selbst die Hand bot, sich gänzlich frei machen und vom 
Reiche trennen solle. Die nöthigen Summen, wenn sich die ganze 
Landschaft verbürge,, um zu diesem Zwecke zu gelangen, glaubte 
man wohl auftreiben zu können; aber die Erfahrung, wie man 
Verträge, wenn sie zu Gunsten des Volks lauten, achte, und daß 
man ohne Verbindung mit mächtigern Staaten dem Rechte keinen 
Nachdruck geben könnte, diese und ähnliche Betrachtungen kühlten 
die Begierde ab, in die Anträge des Grafen, wenn sie anders 
aufrichtig gemeint waren, einzugehen. Das Volk konnte aber 
später, als der Kaiser, auf den es am meisten gebaut hatte, den 
Vertrag von 1688 durch einen Machtspruch aufhob und die Ver 
hältnisse sich gar ungünstig gestalteten, dem Landammann, welcher
	        

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