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Anzuge sei. Die Landschaft mußte die Zahlung leisten. Christoph
Walser, Landammann von Vaduz und Peter Matt, Landammann
von Schellenberg, mit Zuzug etlicher Gerichtsleute, gaben, nebst
dem Vorbehalt des Regresses, eine Rechtsverwahrung ein, gestüzt
aus den Vertrag von 1688. „Die Beamten der Herrschaft hörten
die Jntimation, Protestation und Reservation" an und reprotestirten
im Namen der Herrschaft, zeigten aber anbei ihre Theilnahme,
indem sie wohl wüßten, daß die Landschaft solche Kreis- und andere
unerschwingliche Beschwerden und die aufgewachsenen Zinse der
Herrschaftsschulden zu liquidiren nicht verbunden wäre, herzlich
wünschend, daß sie ihr mit einer erklecklichen Baarschaft an die
Hand gehen könnten. Weil aber dermalen alle Herrschaftseinkünfte
gleichsam erschöpft seien, auch von den verordneten Administratoren
ihnen hierin nichts befohlen worden, noch Vorsehung und Meldung
gethan, so müsse man es, wie miserabel es auch sei, geschehen lassen,
mit der endlichen Erklärung und Zusage: die Landschaft, wenn sie
die an den schwäbischen Kreis angewiesenen Gelder zur Vermeidung
militairischer Erekution bezahle, darum schadlos zu halten und zu
sprechen." Solches geschah den 21. April 1695.
Die Landschaft wandte sich an den Fürstbischof von Constanz,
einen der kaiserlichen Administratoren und Direktoren des schwäbi
schen Kreises, um Aufschub der Bezahlung, bis die Entscheidung
des Kaisers eingetroffen sei, an den sie Abgeordnete geschickt habe.
Die fürstbischöflich - constanzische Kanzlei schrieb (10. Juni 1695):
„Man gestatte keinen Aufschub und halte sich lediglich, unangesehen
aller Verträge, an die Landschaft, so daß, wenn sie nicht bezahle,
die Erekution unabänderlich vor der Thür stehe." Unter so be-
wandten Umständen beriefen Landammann und Gericht Ausschüsse
aus allen Gemeinden zu einer Versammlung auf den 15. Juni.
Bei 400 Männer kamen unter der „großschattigen Linde" zu Vaduz
zusammen. Der kaiserliche Notar Johann Kaspar Scherer nebst
Zeugen war eingeladen. Dies geschah darum, weil man bei den
kaiserlichen Administratoren und sonst aller Orten die Landschaft
„als rebellisch und aufrührerisch" darstellte und dadurch ihre Klagen
und Beschwerden zu entkräften suchte, ein Kunstgriff, der oft noch
gegen sie angewendet wurde, wenn sie ihr Recht zu behaupten
suchte. Der Altlandammann Christoph Walser trug vor: „Wie
härtiglich sie von allen Seiten angefochten und bedroht würden,
wenn sie mit dem schwäbischen Kreise nicht Abrechnung pflegen
und die Ausstände nicht völlig richtig machen, sei ihnen bekannt.
Es gelangen also folgende Anträge an die löblichen Ausschüsse der
Gemeinden: Ob sie bis aus weitern kaiserlichen Entscheid bei ihren
authentischen Briefen und Reversen bleiben und anbei die vom
löblichen schwäbischen Kreis verlangte Abrechnung gestatten oder gar
das Aeußerste, die Erekution, erwarten wollen? Andere Mittel
und Auswege hätten Landammann, Gericht und Zuzüge nicht zu