Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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Anzuge sei. Die Landschaft mußte die Zahlung leisten. Christoph 
Walser, Landammann von Vaduz und Peter Matt, Landammann 
von Schellenberg, mit Zuzug etlicher Gerichtsleute, gaben, nebst 
dem Vorbehalt des Regresses, eine Rechtsverwahrung ein, gestüzt 
aus den Vertrag von 1688. „Die Beamten der Herrschaft hörten 
die Jntimation, Protestation und Reservation" an und reprotestirten 
im Namen der Herrschaft, zeigten aber anbei ihre Theilnahme, 
indem sie wohl wüßten, daß die Landschaft solche Kreis- und andere 
unerschwingliche Beschwerden und die aufgewachsenen Zinse der 
Herrschaftsschulden zu liquidiren nicht verbunden wäre, herzlich 
wünschend, daß sie ihr mit einer erklecklichen Baarschaft an die 
Hand gehen könnten. Weil aber dermalen alle Herrschaftseinkünfte 
gleichsam erschöpft seien, auch von den verordneten Administratoren 
ihnen hierin nichts befohlen worden, noch Vorsehung und Meldung 
gethan, so müsse man es, wie miserabel es auch sei, geschehen lassen, 
mit der endlichen Erklärung und Zusage: die Landschaft, wenn sie 
die an den schwäbischen Kreis angewiesenen Gelder zur Vermeidung 
militairischer Erekution bezahle, darum schadlos zu halten und zu 
sprechen." Solches geschah den 21. April 1695. 
Die Landschaft wandte sich an den Fürstbischof von Constanz, 
einen der kaiserlichen Administratoren und Direktoren des schwäbi 
schen Kreises, um Aufschub der Bezahlung, bis die Entscheidung 
des Kaisers eingetroffen sei, an den sie Abgeordnete geschickt habe. 
Die fürstbischöflich - constanzische Kanzlei schrieb (10. Juni 1695): 
„Man gestatte keinen Aufschub und halte sich lediglich, unangesehen 
aller Verträge, an die Landschaft, so daß, wenn sie nicht bezahle, 
die Erekution unabänderlich vor der Thür stehe." Unter so be- 
wandten Umständen beriefen Landammann und Gericht Ausschüsse 
aus allen Gemeinden zu einer Versammlung auf den 15. Juni. 
Bei 400 Männer kamen unter der „großschattigen Linde" zu Vaduz 
zusammen. Der kaiserliche Notar Johann Kaspar Scherer nebst 
Zeugen war eingeladen. Dies geschah darum, weil man bei den 
kaiserlichen Administratoren und sonst aller Orten die Landschaft 
„als rebellisch und aufrührerisch" darstellte und dadurch ihre Klagen 
und Beschwerden zu entkräften suchte, ein Kunstgriff, der oft noch 
gegen sie angewendet wurde, wenn sie ihr Recht zu behaupten 
suchte. Der Altlandammann Christoph Walser trug vor: „Wie 
härtiglich sie von allen Seiten angefochten und bedroht würden, 
wenn sie mit dem schwäbischen Kreise nicht Abrechnung pflegen 
und die Ausstände nicht völlig richtig machen, sei ihnen bekannt. 
Es gelangen also folgende Anträge an die löblichen Ausschüsse der 
Gemeinden: Ob sie bis aus weitern kaiserlichen Entscheid bei ihren 
authentischen Briefen und Reversen bleiben und anbei die vom 
löblichen schwäbischen Kreis verlangte Abrechnung gestatten oder gar 
das Aeußerste, die Erekution, erwarten wollen? Andere Mittel 
und Auswege hätten Landammann, Gericht und Zuzüge nicht zu
	        

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