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Kriegsmann und Enkel des Grafen Karl Ludwig von Sulz, der
Vaduz und Schellenberg an den Grafen Kaspar von Hohenems
verkauft hatte. Sie drangen aus dem Unterengadin nach Davos,
in das Prättigau und die Herrschaft Maienfeld vor, also, daß die
Oestreicher gegen Ende August des Jahres 1622 wieder im Besiz
alles dessen waren, was sie vor zwei Monaten verloren hatten.
Die Montafuner benuzten diese Gelegenheit, um sich an den Prät-
tigäuern für den Einfall in ihr Thal zu rächen und den Raub
wieder zu holen. Um diesem verderblichen Kriege ein Ende zu
machen, legten sich die dreizehn Orte der Eidgenossenschaft in's
Mittel; ein Waffenstillstand ward geschloffen und die Friedensnnter-
handlungen zu Lindau eröffnet. Zwei Mal, am 6. und am 17. Sep
tember, erschien ein Bevollmächtigter des Grafen Kaspar von Hohen
ems zu Lindau, um theils mit Hülfe der östreichischen Kommissarien,
theils mit derjenigen der Zürcher Gesandten Mittel und Wege zu
finden, wie die Bündner anzuhalten wären, den Leuten in der
Grafschaft Vaduz Ersaz für das geraubte Gut zu leisten. Die
Schritte des Grafen hatten den gewünschten Erfolg nicht; der Ersaz
blieb aus. Da legte Graf Kaspar im Jahr 1632 Sequester auf
die bündnerischen Kapitalien und Güter in seinen Herrschaften;
was diese Maßregel wirkte, ist nicht bekannt. Wahrscheinlich wurde
der eidlich aufgenommene Schaden vergütet.
Am 30. September 1622 kam cs zum Frieden zwischen vem
Erzherzog und den drei Bünden: Das Münsterthal, Unterengadin
und die 8 Gerichte im Prättigau wurden von den drei Bünden
abgerissen und kamen als Unterthanenlande unter Oestreich. Der
Gotteshaus- und graue Bund durften ohne Oestreich's Willen mit
keiner fremden Macht Verträge eingehen, freier Durchpaß und
freie Werbung mußte ihm in den zwei genannten Bünden zugesichert,
dem Bischöfe, der Geistlichkeit, der katholischen Kirche überhaupt,
ihre vormaligen Rechte zurückgestellt werden. Im Prättigau, Unter
engadin und Münsterthal duldete Oestreich keine andere Religion
als die katholische; wer zu dieser sich nicht bekennen wollte, konnte
auswandern. In Fideris, Grüsch unl^Davos, wie im Unterengadin
wurden die Väter Kapuziner wieder angesiedelt.
Vermöge des Lindauer Vertrags erhielt auch das Kloster St.
Luzi seine Güter in Bünden wieder. Der Abt Simon Maurer
begab sich nach Chur, um Besiz von dem Kloster zu nehmen, fand
aber die Gebäulichkeiten in so schlechtem Zustande, daß sie ohne
bedeutende Reparaturen nicht zu beziehen waren. Dazu fehlten
die Mittel und er kehrte nach Wendern zurück, wo er am 17. März
1626 starb. Sein Nachfolger war Georg Heinlin; er wohnte mit
dem Abt von St. Gallen der Wahl des neuen Bischofs von Chur
bei; denn Johann V starb im August 1627. Sie fiel auf Joseph
Mohr von Zernez. Die Bünde wollten die Güter, welche sie dem
Kloster St. Luzi entzogen hatten, nicht zurückgeben. Abt Georg