Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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schwächlicher Leibesbeschaffenheit, starb unter den Qualen der Folter, 
nachdem er umsonst seine Unschuld betheuert hatte: sein Leichnam 
ward unter dem Galgen verscharrt. Rudolph und Pompcjus von 
Planta, Lucius von Mont und andere wurden auf ewig verbannt 
und für vogelfrei erklärt. Groß ist die Liste derjenigen, welche mit 
schweren Geldstrafen belegt wurden. Bischof Johann wurde seines 
Amtes entsezt, auf ewig aus den drei Bünden verwiesen und für 
vogelfrei erklärt. Diesem grausamen Beginnen widersezte sich end 
lich der graue oder obere Bund, vorab die Lugnezer; sie mahnten 
die übrigen Gemeinden, das Verfahren der Engadiner mit den 
lebhaftesten Farben darstellend, und rückten auf Ems. Auch die 
katholischen Orte verwendeten sich für die Verbannten und ermahnten 
die Bünde, solche Strafgerichte abzustellen und den Verwiesenen 
Recht und sicheres Geleit zu gewähren, daß sie vor unparteiischen 
Richtern erscheinen könnten. Aus Bergell und Misor erschienen 
Fähnlein; ein Strafgericht ward zu Chur niedergesezt, troz dem, 
daß die Anhänger des thusnerischen Strafgerichts aus dem Engadin, 
Prättigau und Davos es hatten gewaltsam hindern wollen: es 
milderte die Urtheile des thusnerischen Strafgerichts. Die Verbannten 
kehrten zurück. Wegen des Bischofs Johann und des Stifts zu 
Chur hatte Kaiser Mathias eine Mahnung an die Bünde erlassen, 
ihn mit seinem Stifte bei seinen Rechten zu erhalten (1619). 
Aber die Gegenpartei und die Anhänger des thusnerischen Straf 
gerichts strömten bewaffnet nach Zizers; auf den Jgiser - Wiesen 
pflogen sie Rath, stellten das Strafgericht zu Chur ab und errichteten 
ein anderes zu Davos; es sollte die Akten der Strafgerichte von 
Thusis und Chur prüfen (1619). Dies neue Strafgericht saß bis 
in den Mai des folgenden Jahrs, bestätigte die zu Thusis gefällten 
Urtheile, verfolgte vorzüglich die Katholiken und Spanischgesinnten, 
sandte Richter mit ausgedehnter Vollmacht in's Veltlin und Abge 
ordnete an Friedrich V von der Pfalz, welcher sich zum König von 
Böhmen aufgeworfen hatte, und versprach ihm Beistand, da er für 
die evangelische Sache streite. Oestreich aber wurde der Durchpaß 
für Pulver und Munition aus Italien abgeschlagen. 
Die katholischen Fähnlein, welche zu Ems standen, wurden durch 
Gesandte von Zürich, Bern und Glarus zur Heimkehr gemahnt: 
ihre Sache sollten sie rechtlicher Entscheidung überlassen. Auch die 
katholischen Orte der Eidgenossenschaft mahnten zur Ruhe. Da 
hieß es: Rudolph Planta sei zu Balzers angekommen, Pompejus, 
sein Bruder, komme ebenfalls dahin. Die Unterengadiner berichteten 
den Bundeshäuptern: „die Ob- und Untervaltasner nähmen sich 
der Verbannten an, welche sich an Mailand, an die 7 Orte und 
nach Jnnspruck um Hülfe gewandt hätten. Sie hätten bereits so 
viel an lezterem Orte erlangt, daß man mit Kornsperre drohe, 
wenn man die Verbannten nicht einlasse." Sie eiferten heftig 
gegen die Spanischgesinnten; „Engadin, sagten sie, habe das Recht,
	        

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