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schwächlicher Leibesbeschaffenheit, starb unter den Qualen der Folter,
nachdem er umsonst seine Unschuld betheuert hatte: sein Leichnam
ward unter dem Galgen verscharrt. Rudolph und Pompcjus von
Planta, Lucius von Mont und andere wurden auf ewig verbannt
und für vogelfrei erklärt. Groß ist die Liste derjenigen, welche mit
schweren Geldstrafen belegt wurden. Bischof Johann wurde seines
Amtes entsezt, auf ewig aus den drei Bünden verwiesen und für
vogelfrei erklärt. Diesem grausamen Beginnen widersezte sich end
lich der graue oder obere Bund, vorab die Lugnezer; sie mahnten
die übrigen Gemeinden, das Verfahren der Engadiner mit den
lebhaftesten Farben darstellend, und rückten auf Ems. Auch die
katholischen Orte verwendeten sich für die Verbannten und ermahnten
die Bünde, solche Strafgerichte abzustellen und den Verwiesenen
Recht und sicheres Geleit zu gewähren, daß sie vor unparteiischen
Richtern erscheinen könnten. Aus Bergell und Misor erschienen
Fähnlein; ein Strafgericht ward zu Chur niedergesezt, troz dem,
daß die Anhänger des thusnerischen Strafgerichts aus dem Engadin,
Prättigau und Davos es hatten gewaltsam hindern wollen: es
milderte die Urtheile des thusnerischen Strafgerichts. Die Verbannten
kehrten zurück. Wegen des Bischofs Johann und des Stifts zu
Chur hatte Kaiser Mathias eine Mahnung an die Bünde erlassen,
ihn mit seinem Stifte bei seinen Rechten zu erhalten (1619).
Aber die Gegenpartei und die Anhänger des thusnerischen Straf
gerichts strömten bewaffnet nach Zizers; auf den Jgiser - Wiesen
pflogen sie Rath, stellten das Strafgericht zu Chur ab und errichteten
ein anderes zu Davos; es sollte die Akten der Strafgerichte von
Thusis und Chur prüfen (1619). Dies neue Strafgericht saß bis
in den Mai des folgenden Jahrs, bestätigte die zu Thusis gefällten
Urtheile, verfolgte vorzüglich die Katholiken und Spanischgesinnten,
sandte Richter mit ausgedehnter Vollmacht in's Veltlin und Abge
ordnete an Friedrich V von der Pfalz, welcher sich zum König von
Böhmen aufgeworfen hatte, und versprach ihm Beistand, da er für
die evangelische Sache streite. Oestreich aber wurde der Durchpaß
für Pulver und Munition aus Italien abgeschlagen.
Die katholischen Fähnlein, welche zu Ems standen, wurden durch
Gesandte von Zürich, Bern und Glarus zur Heimkehr gemahnt:
ihre Sache sollten sie rechtlicher Entscheidung überlassen. Auch die
katholischen Orte der Eidgenossenschaft mahnten zur Ruhe. Da
hieß es: Rudolph Planta sei zu Balzers angekommen, Pompejus,
sein Bruder, komme ebenfalls dahin. Die Unterengadiner berichteten
den Bundeshäuptern: „die Ob- und Untervaltasner nähmen sich
der Verbannten an, welche sich an Mailand, an die 7 Orte und
nach Jnnspruck um Hülfe gewandt hätten. Sie hätten bereits so
viel an lezterem Orte erlangt, daß man mit Kornsperre drohe,
wenn man die Verbannten nicht einlasse." Sie eiferten heftig
gegen die Spanischgesinnten; „Engadin, sagten sie, habe das Recht,