Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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getroffen werden sollten. Der Landschreiber von Vaduz wohnte 
derselben bei. Es ward beschlossen, daß, wenn die 13 Orte die 
unruhigen Bündner überzögen, oder aber diese einen Ein- oder 
Ausfall in das diesseitige Gebiet thäten, sogleich die „Kreischüsse", 
von Gutenberg angefangen, nach Inhalt der Landesrettung geschehen 
sollten. Das Schloß zu Vaduz soll wohl besezt werden und die Mann 
schaft aus Vaduz und Schellenberg sogleich an die Grenze unter 
der Steig rücken und dieselbe mit bestem Vortheil nehmen, bis der 
Zuzug aus Vorarlberg anrücke. Die Bündner waren nämlich be 
waffnet auf den bischöflichen Hof zu Chur gedrungen und hatten 
den Kaspar Baselgia, Vogt zu Fürstenburg, und Georg Beli von 
Bellfort, den östreichischen Vogt im Prättigau, gefänglich fortgeführt 
(April 1607). Es war Papst Paul V mit der Republik Venedig 
im Krieg und hatte diese mit Bann und Interdikt belegt. Daher 
verweigerte Bischof Johann V den für Venedig geworbenen Truppen 
den Durchzug und wollte mit dem venezianischen Gesandten, als 
einem Gebannten, keine Gemeinschaft haben. Schon war der An 
schlag gemacht, den Bischof Johann ebenfalls gefangen zu nehmen; 
er aber floh nach Ragaz und von da nach Feldkirch. Darüber 
gerieth das Volk in Wuth. Ein Strafgericht verurtheilte den 
Kaspar Baselgia und Georg Beli von Bellfort zum Tode. Sie 
wurden enthauptet. Auf dem Richtplaz betheuerte Georg Beli seine 
Unschuld, ermahnte das Volk, besonders die Prättigäuer, zur Ruhe 
und betete für seine Feinde. Georg von Mont und seinen 
Beichtvater Jakob Hügli bat er: „sie möchten den Georg von Alt 
mannshausen ersuchen, daß er dem Bischof sein Lebewohl und seinen 
Dank für die großen Auslagen hinterbringe, die er seinetwegen 
gehabt." 
Bischof Johann wurde aufgefordert, sich vor dem Gericht der 
drei Bünde in Jlanz zu stellen und zu verantworten. Die An 
klage lautete: Der Bischof habe ein Bündniß mit Mailand im 
Schilde geführt, den Venezianern den Durchpaß verweigert, mit 
Georg Beli sich gegen das Vaterland verschworen; auch habe er 
ohne Erlaubniß der drei Bünde ein Seminarium für arme Schüler 
errichten wollen. Bischof Johann blieb zu Feldkirch, wandte sich 
an die katholischen Orte der Schweiz um Hülfe, welche drohende 
Schreiben an die drei Bünde ergehen ließen; aber ohne Erfolg. 
Im Gegentheil thaten die drei Bünde auf dem Tag zu Jlanz 
folgenden Spruch (27. Juli 1608): Der Bischof soll die drei Bünde 
als seine rechtmäßigen natürlichen Herren anerkennen und sich ihnen 
in allem unterwerfen. Wofern er dies thue, wolle man ihn in 
Gnaden annehmen und auf den bischöflichen Siz zurückführen. 
Thue er dies nicht, sei er aus den drei Bünden verbannt und 
neben der Tragung aller Kosten zu einer Geldstrafe von 600 Kronen 
verurtheilt.
	        

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