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getroffen werden sollten. Der Landschreiber von Vaduz wohnte
derselben bei. Es ward beschlossen, daß, wenn die 13 Orte die
unruhigen Bündner überzögen, oder aber diese einen Ein- oder
Ausfall in das diesseitige Gebiet thäten, sogleich die „Kreischüsse",
von Gutenberg angefangen, nach Inhalt der Landesrettung geschehen
sollten. Das Schloß zu Vaduz soll wohl besezt werden und die Mann
schaft aus Vaduz und Schellenberg sogleich an die Grenze unter
der Steig rücken und dieselbe mit bestem Vortheil nehmen, bis der
Zuzug aus Vorarlberg anrücke. Die Bündner waren nämlich be
waffnet auf den bischöflichen Hof zu Chur gedrungen und hatten
den Kaspar Baselgia, Vogt zu Fürstenburg, und Georg Beli von
Bellfort, den östreichischen Vogt im Prättigau, gefänglich fortgeführt
(April 1607). Es war Papst Paul V mit der Republik Venedig
im Krieg und hatte diese mit Bann und Interdikt belegt. Daher
verweigerte Bischof Johann V den für Venedig geworbenen Truppen
den Durchzug und wollte mit dem venezianischen Gesandten, als
einem Gebannten, keine Gemeinschaft haben. Schon war der An
schlag gemacht, den Bischof Johann ebenfalls gefangen zu nehmen;
er aber floh nach Ragaz und von da nach Feldkirch. Darüber
gerieth das Volk in Wuth. Ein Strafgericht verurtheilte den
Kaspar Baselgia und Georg Beli von Bellfort zum Tode. Sie
wurden enthauptet. Auf dem Richtplaz betheuerte Georg Beli seine
Unschuld, ermahnte das Volk, besonders die Prättigäuer, zur Ruhe
und betete für seine Feinde. Georg von Mont und seinen
Beichtvater Jakob Hügli bat er: „sie möchten den Georg von Alt
mannshausen ersuchen, daß er dem Bischof sein Lebewohl und seinen
Dank für die großen Auslagen hinterbringe, die er seinetwegen
gehabt."
Bischof Johann wurde aufgefordert, sich vor dem Gericht der
drei Bünde in Jlanz zu stellen und zu verantworten. Die An
klage lautete: Der Bischof habe ein Bündniß mit Mailand im
Schilde geführt, den Venezianern den Durchpaß verweigert, mit
Georg Beli sich gegen das Vaterland verschworen; auch habe er
ohne Erlaubniß der drei Bünde ein Seminarium für arme Schüler
errichten wollen. Bischof Johann blieb zu Feldkirch, wandte sich
an die katholischen Orte der Schweiz um Hülfe, welche drohende
Schreiben an die drei Bünde ergehen ließen; aber ohne Erfolg.
Im Gegentheil thaten die drei Bünde auf dem Tag zu Jlanz
folgenden Spruch (27. Juli 1608): Der Bischof soll die drei Bünde
als seine rechtmäßigen natürlichen Herren anerkennen und sich ihnen
in allem unterwerfen. Wofern er dies thue, wolle man ihn in
Gnaden annehmen und auf den bischöflichen Siz zurückführen.
Thue er dies nicht, sei er aus den drei Bünden verbannt und
neben der Tragung aller Kosten zu einer Geldstrafe von 600 Kronen
verurtheilt.