Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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an die Eidgenossen, verließ heimlich Chur und begab sich nach 
Fürstenburg. Er war nicht zur Rückkehr zu bewegen, resignirte 
lieber auf das Bisthum (1582) und beschloß seine Tage in Tirol. 
An seine Stelle ward Peter Rascher, der Domkantor, gewählt 
(1581 — 1601); er beschwor die mehrerwähnten Artikel, fand aber 
das Hochstift tief verschuldet. Daher bekümmerte er sich mehr um 
die Bezahlung der Stiftsschulden, als um die Erhaltung und För 
derung der katholischen Lehre, wie ihm der hl. Karl Borromäus 
in einem Schreiben vom Jahr 1583 vorhält. Die Reformation 
machte immer größere Fortschritte, woran zum Theil der elende 
Zustand der Geistlichkeit, ihre Unwissenheit und Verderbuiß Schuld 
war. Deßwegen gründete der fromme Erzbischof Karl Borromäus 
das Collegium Borromaeum in Mailand, wo 40 junge Leute aus 
Bünden und der Schweiz zum geistlichen Stande gebildet werden 
konnten. Weit größeren Eifer und größere Thätigkeit in Erhaltung 
der katholischen Religion und der bischöflichen Gerechtsame zeigte 
Peter's II Nachfolger, Johann Flugi von Aspermont (1601—1627). 
Er entließ sogleich alle Nichtkatholiken aus seinem Dienste und 
konnte nur mit Mühe zur Beschwörung der 6 Artikel gebracht 
werden. Bischof Johann V predigte selbst und hatte im Sinne, 
eine Diöcesansynode zu halten und den Sprengel zu bereisen, wovon 
ihn wohl nur die Unruhen abhielten, welche Bünden damals er 
schütterten. Er erließ zweckmäßige Vorschriften und Verordnungen 
an die gesammte Geistlichkeit und mahnte sie von der Ueppigkeit und 
Trunkenheit ab. „Bei gar vielen Geistlichen, schreibt er, ist die 
abscheuliche Sitte eingerissen, daß sie Wirthshäuser und andere un- 
gebürliche Orte besuchen, sich voll trinken, zanken, singen, toben, 
Possen treiben und dem Volke höchlich Aergerniß geben. — Die 
Geistlichen sollen nicht die Chirurgen, Aerzte, Wirthe, Krämer, 
Mezger, Jäger, Wahrsager und Gaukler machen. — Jeder soll aus 
seiner Pfründe wohnen und sich keinen Tag von derselben ent 
fernen. — Auf fromme Studien und Gebete sollen sie sich verlegen, 
dies seien ihre rechten Waffen." — Vortrefflich ist die Anleitung, 
welche er insbesondere den Pfarrgeistlichen gibt, in Bezug auf die 
würdevolle Feier des Gottesdienstes, die Unterweisung des Volks, 
die Verwaltung der Sakramente und die Abhaltung der Landkapitel. 
Diese Verordnungen bilden ein Seitenstück zur Polzeiordnung, die 
wir oben ausführlich erwähnt haben, und geben den Schlüssel zur 
Erklärung der Roheit und des Sittenverfalls, wie er damals unter 
dem Volk gäng und gebe war. Allein der Eifer des Bischofs Jo 
hann V mißfiel den Lenkern des Gotteshausbundcs, zumal den 
Prädikanten. Auf ihr Geschrei sollte der Gebrauch der Orgel und 
andere katholische Gebräuche abgestellt werden. Standhaft jedoch 
widersezte sich Bischof Johann V. Harte Prüfungen standen ihm 
bevor und die Folge wird zeigen, wie er sich darin bewährte.
	        

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