Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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waren, bestimmte ihnen Kaiser Maximilian II die Grafen Georg 
von Helsenstein und Heinrich von Fürstenberg zu Vormündern, 
bestätigte den jungen Grafen die Privilegien ihrer Vorfahren und 
verlieh den Vormündern auf die Dauer ihrer Verwaltung den 
Blutbann in den Herrschaften ihrer Pflegbefohlenen (1572, 14.Nov.) 
S. Die Grafen Karl Ludwig und Rudolph von Sulz, 
Herren zu Vaduz re. 
1572 — 1613. 
Bisher waren die Landschaften Vaduz, Schellenberg und Blumen- 
egg von allen Reichsanlagen frei gewesen, als im Jahr 1577 die 
Vormünder das Begehren an sie stellten, daß sie wegen der immer 
drohenden Türkengefahr einen Beitrag an die Reichskosten auf 
6 Jahre übernehmen möchten. Sie bewilligten ihn. Im Jahr 
1581 aber erschienen auf dem Administrationstag in Jestetten Jörg 
Glarner, Landammann der Herrschaft Blumenegg und Hans Oeri, 
Landammann der Herrschaft Schellenberg, lezterer zugleich auch im 
Namen der Grafschaft Vaduz, und trugen vor: 
1) „Wie die ausländischen Gerichte zu Rankwil und Wangen 
ihnen seit etlichen Jahren unerschwingliche Kosten verursachten und 
sie auf eine unerträgliche Art plagten. Sie hätten allzeit Schuz 
und Hülfe bei ihrer Herrschaft gefunden und auch die Sulzischen 
Vormünder hätten es hieran nicht fehlen lassen; dennoch fahren 
die Landgerichte fort, aller Abmahnungen und Protestationen unge 
achtet, mit solcher Neuerung die Leute dermaßen zu bedrängen, und 
zu beschweren, daß, wenn nicht Erleichterung eintrete, sie von Hab 
und Gut und aus dem Lande getrieben werden. Wenn ein Gläu 
biger zehn Schilling-Pfennig in das Landgericht lege, so werde der 
Schuldner ohne alle Ladung in Acht geschrieben und ein Achtsbrief 
ausgefertigt, was denn andere Gläubiger auch vermöge, ein Gleiches 
zu thun. Sie bitten daher, eine Ordnung zu machen, daß solche, 
welche Schuldbriefe in Handen haben, nach altem Brauch und 
Gewohnheit die Schuldner bei den Gerichten suchen, in denen diese 
angesessen sind. So sei es auch bei Lebzeiten der Grafen Wilhelm 
und Alwig gehalten worden." 
2) „Sodann habe vor etlichen Jahren die Frau Gräfin Elisabeth 
Wittwe des Grafen Johann Ludwig, den Umgeld - Pfennig von 
ihnen begehrt, ihnen aber die Wahl gelassen, ob sie von der Maaß 
einen Pfennig, oder so viele Schillinge von dem Saume geben 
wollen, als jede Maaß Pfennige koste. Sie hätten ihr den Umgeld 
pfennig nicht abschlagen wollen und das Leztere gewählt, würden 
aber jezt lieber das Erstere vorziehen und bitten, es ihnen zu ge 
statten."
	        

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