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waren, bestimmte ihnen Kaiser Maximilian II die Grafen Georg
von Helsenstein und Heinrich von Fürstenberg zu Vormündern,
bestätigte den jungen Grafen die Privilegien ihrer Vorfahren und
verlieh den Vormündern auf die Dauer ihrer Verwaltung den
Blutbann in den Herrschaften ihrer Pflegbefohlenen (1572, 14.Nov.)
S. Die Grafen Karl Ludwig und Rudolph von Sulz,
Herren zu Vaduz re.
1572 — 1613.
Bisher waren die Landschaften Vaduz, Schellenberg und Blumen-
egg von allen Reichsanlagen frei gewesen, als im Jahr 1577 die
Vormünder das Begehren an sie stellten, daß sie wegen der immer
drohenden Türkengefahr einen Beitrag an die Reichskosten auf
6 Jahre übernehmen möchten. Sie bewilligten ihn. Im Jahr
1581 aber erschienen auf dem Administrationstag in Jestetten Jörg
Glarner, Landammann der Herrschaft Blumenegg und Hans Oeri,
Landammann der Herrschaft Schellenberg, lezterer zugleich auch im
Namen der Grafschaft Vaduz, und trugen vor:
1) „Wie die ausländischen Gerichte zu Rankwil und Wangen
ihnen seit etlichen Jahren unerschwingliche Kosten verursachten und
sie auf eine unerträgliche Art plagten. Sie hätten allzeit Schuz
und Hülfe bei ihrer Herrschaft gefunden und auch die Sulzischen
Vormünder hätten es hieran nicht fehlen lassen; dennoch fahren
die Landgerichte fort, aller Abmahnungen und Protestationen unge
achtet, mit solcher Neuerung die Leute dermaßen zu bedrängen, und
zu beschweren, daß, wenn nicht Erleichterung eintrete, sie von Hab
und Gut und aus dem Lande getrieben werden. Wenn ein Gläu
biger zehn Schilling-Pfennig in das Landgericht lege, so werde der
Schuldner ohne alle Ladung in Acht geschrieben und ein Achtsbrief
ausgefertigt, was denn andere Gläubiger auch vermöge, ein Gleiches
zu thun. Sie bitten daher, eine Ordnung zu machen, daß solche,
welche Schuldbriefe in Handen haben, nach altem Brauch und
Gewohnheit die Schuldner bei den Gerichten suchen, in denen diese
angesessen sind. So sei es auch bei Lebzeiten der Grafen Wilhelm
und Alwig gehalten worden."
2) „Sodann habe vor etlichen Jahren die Frau Gräfin Elisabeth
Wittwe des Grafen Johann Ludwig, den Umgeld - Pfennig von
ihnen begehrt, ihnen aber die Wahl gelassen, ob sie von der Maaß
einen Pfennig, oder so viele Schillinge von dem Saume geben
wollen, als jede Maaß Pfennige koste. Sie hätten ihr den Umgeld
pfennig nicht abschlagen wollen und das Leztere gewählt, würden
aber jezt lieber das Erstere vorziehen und bitten, es ihnen zu ge
statten."