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Beatus a Porta, zum Bischof; die Minderheit aber den Erzpriester
Bartholomäus von Salis, der die erwähnten Bedingungen annahm
und deßhalb dem Gotteshausbunde genehm war. Diese Doppel
wahl führte Auftritte der gewaltthätigsten Art herbei. Die bischöf
liche Wohnung wurde in Folge derselben großentheils niedergebrannt,
Bartholomäus von seinem Anhang in die Kathedralkirche geleitet,
auf den Hochaltar gesezt und als Bischof begrüßt. Aber Papst
Pius IV bestätigte den Beatus a Porta und so wurden die Hoff
nungen der Salischen Familie, eines ihrer Glieder mit der bischöf
lichen Insel geschmückt zu sehen, zum andern Mal vereitelt.
Unter Bischof Beatus (1565 — 1587) wurden die Gemeinden,
welche dem alten Glauben treu geblieben, bestärkt, schwankende
befestigt und abgefallene zurückgeführt. Dazu trugen bei der hl.
Karl Borromäus, Erzbischof von Mailand, der selbst ermahnend
und lehrend in Bünden erschien, der Abt von Disentis, Christian
von Kastelberg, und andere fromme und erleuchtete Männer. Es
that aber auch Noth, der Thätigkeit der Reformirten, ihren Glauben
auszubreiten, durch Beispiel, Belehrung und bessern Schulunterricht
entgegenzuwirken. Zur religiösen Parteiung inBünden gesellte sich noch
die politische; es gab eine östreichisch-spanische und eine französische
Partei; an der Spitze von jener stand Johann Planta von Cernez,
Herr zu Räzüns, und von dieser Anton von Salis. Johann
Planta ward durch eine päpstliche Bulle vom Jahr 1570 ermächtigt,
alle in Bünden, Veltlin und Kläven eingezogenen Kirchengüter an
sich zu nehmen und nach Belieben zu verleihen. Zuerst machte er
damit im Veltlin einen Versuch; da aber derselbe großen Unwillen
erregte, händigte er jene Bulle den Bundeshäuptern ein. Sie
wurde für ungültig erklärt und Planta um 200 Kronen gestraft,
deren Bezahlung er verweigerte. Die reformirten Prediger über-
sezten die Bulle in die Landessprache und verbreiteten sie unter
das Volk. Aufwiegler schürten das Feuer und dunkle Gerüchte:
als stehe ein feindliches Heer an der Grenze, um die Bünde zu
überziehen, brachte das getäuschte Volk in Waffen. So eilte man
nach Chur, sezte ein Strafgericht nieder, das aller Fürbitten un
geachtet Johann Planta zum Tode verurtheilte. Sein Haupt fiel
1572, den 31. März. Darauf machten die Bünde das Gesez (1574):
Streitigkeiten sollten nicht mit den Waffen, sondern mit dem Recht
ausgemacht werden. Nur auf die Mahnung der Bundeshäupter
soll das Volk zu den Waffen greifen. Wer ein Verbrechen gegen
das Vaterland begehe, den soll die Obrigkeit, unter der er steht,
und wenn es diese nicht thut, der Bund strafen.
Um diese Zeit starb Graf Alwig (1572). Wilhelm war vor
ihm gestorben (1569), ohne Erben zu hinterlassen. Alwig war
vermählt mit der Gräfin Barbara von Helfenstein, welche ihm drei
Söhne, Karl Ludwig, Rudolph und Christoph, und zwei Töchter
gebar, welche den Klosterstand wählten. Da die Söhne minderjährig