Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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des Raths von Zürich, Nikolaus von Scharnachthal und Be 
nedikt Brunner, des Raths von Bern, meldeten bald darauf, 
daß das Wuhr zu Vaduz abgebrochen worden. Felir Keller 
sezte auch einen Markstein in der Au zwischen Schan und 
Buchs mit Bewilligung beider Herrschaften, um die Streitig 
keiten zwischen den vorgenannten Gemeinden Schan und 
Buchs endlich wegen Wunn und Weid, Trieb und Tratt u. s. w. 
auszugleichen. 
1473. Vaduz, am nächsten Dienstag vor St. Hilaritag. Die vier Dörfer 
Schan, Vaduz, Triefen und Balzers klagen gegen Hansen 
de la Porta, genannt Biäsch, Hansen Jter, Bürger von Chur, 
gegen Ulrich Groß und Gretli Groß, die Schwester desselben, 
als Erben weiland Jörgen Groß sel. von Vaduz wegen der 
Steuergüter, die Jörg Groß sel. und auch dessen Vater, 
Wernli Groß sel. und die Mutter in Vaduz erkauft. Auf 
diese Güter haben die Steuergenossen eine Summe gesezt zur 
Steuer. Beide Parteien übertragen die Entscheidung dieser 
Sache Wolfharden und Sigmunden, Gebrüdern von Brandts, 
„in Gütlichkeit und Freundschaft." Spruch: Die Erben des 
Jörg Groß sel. sollen die Güter versteuern; für die verfallenen 
Steuern sollen dieselben den klagenden Gemeinden 10 Pfund 
Feldkircher Währung als Entschädniß ausrichten. (Beide 
Brüder siegeln.) 
1474. Chur, an aller Gläubigen Seelen-Tag. Bischof Ortlieb ent 
scheidet die Späne, welche zwischen seinem lieben Vetter, Graf 
Heinrich von Sar zu Masor, Herrn zu Cästris, an einem 
Theil und Rudolph von EmS am andern Theil, wegen des 
Zehnten zu Schan, dessen Oberlchensherr Graf Heinrich ist. 
Rudolph von Ems kaufte den Zehnten von Hansen Jter, 
Bürger von Chur, dem er vormals war verliehen worden. 
Graf Heinrich aber verlieh ihn dem Lienhard Tschortsch, 
Bürger von Chur, und erkannte den Kauf durch Rudolph 
von Ems nicht an. Des Bischofs Bruder, Sigmund von 
Brandis, Batlon, der Bürgermeister von Chur, und Andere 
redeten den Parteien zu, daß sie die Entscheidung dem Bischof 
Ortlicb überlassen sollten. Dies geschah. Spruch des Bischofs: 
„Lienhard Tschortsch gibt seinen Brief wegen des gedachten 
Lehens heraus, erhält aber für seine Ansprache 110 fl. von 
Rudolph von Em6, welchen Graf Heinrich in den Besiz des 
gemeldeten Lehens zu setzen hat. 
1474. 2. Nov. Graf Heinrich von Sar zu Masor, Herr zu Bel- 
munt und CästriS, verleiht dem cdcln, vesten Rudolph von 
Ems von der Hohenems die Lehen zu Schan, so die Säger 
von Maienfeld, die Vaistli, und Jörg Groß von Vaduz von f 
ihm zu Lehen gehabt. Rüdolpb von Ems schwört darum dem 
Grafen Heinrich den Leheneid.
	        

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